Definition
ECE R87, offiziell UN-Regelung Nr. 87, ist die seit vielen Jahren verwendete Regelung für die Typenzulassung von Positionslichtern, auch bekannt als DRL. Positionslicht ist eine nach vorne gerichtete Lichtfunktion, die das Fahrzeug tagsüber für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar macht. Die Funktion ist also dazu gedacht, gesehen zu werden, und nicht, die Straße zu beleuchten.
Positionslicht ist weit verbreitet in Pkw, Nutzfahrzeugen, Lkw, Bussen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsfahrzeugen. In der modernen Fahrzeugbeleuchtung wird das Tagfahrlicht häufig als LED-Funktion implementiert, zum Beispiel als separates Tagfahrlicht, als Lichtlinie in einem Hauptscheinwerfer oder als integrierte Funktion in einer kombinierten Lampe. Die Form oder die Anzahl der LEDs ist dabei nicht entscheidend, die Zulassung und die Lichtfunktion sind führend.

Was ist ECE R87?
ECE R87 bezieht sich auf eine Fahrzeugvorschrift im Rahmen der UNECE. UNECE steht für „United Nations Economic Commission for Europe“, also die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen. In diesem Rahmen werden internationale Fahrzeugvorschriften (sogenannte ECE-Normen ) festgelegt, darunter auch Vorschriften für die Fahrzeugbeleuchtung.
Wichtig zu wissen: Die UNECE prüft Lampen nicht selbst und erteilt auch nicht direkt das E-Prüfzeichen. Die Produkte werden von anerkannten technischen Diensten geprüft. Die Typenzulassung wird anschließend von einer zuständigen Typgenehmigungsbehörde erteilt. An der Lampe ist dies an einer E-Kennzeichnung mit Ländercode und Funktionsangabe zu erkennen.
Für Positionslichter ist die Funktionskennzeichnung RL wichtig. Diese Kennzeichnung zeigt an, dass die Lampe als Tagfahrlichtfunktion zugelassen ist.
Worauf bezieht sich die ECE R87?
Die ECE R87 befasst sich mit der Typenzulassung von Positionslichtern für Kraftfahrzeuge bei Tag. Die Regelung beschreibt unter anderem, was ein Positionslicht ist, welche Lichtfarbe zulässig ist, welche Lichtleistung die Lampe haben muss und wie das Genehmigungszeichen angebracht wird.
Positionslichter sind für selbstfahrende Fahrzeuge wie Pkw, Lkw, Nutzfahrzeuge, Busse, Motorräder und bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge bestimmt. Für Anhänger, Auflieger und Sattelauflieger ist das Positionslicht keine vorgeschriebene Lichtfunktion. Für diese gezogenen Fahrzeuge gelten andere Anforderungen an die Sichtbarkeit, darunter Positionsleuchten, Rückleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, Umrissleuchten, Retroreflektoren und, je nach Fahrzeugklasse und Abmessungen, Konturmarkierungen.
Technische Anforderungen an Positionslichter für das Tagfahrlicht
Gemäß ECE R87 müssen Positionslichter bei Tag eine Reihe von technischen Grundsätzen erfüllen. Die wichtigsten sind:
- Lichtfarbe: Positionslichter müssen weißes Licht ausstrahlen.
- Richtung: Die Lampe ist nach vorne gerichtet und so konzipiert, dass das Fahrzeug tagsüber besser sichtbar ist.
- Lichtleistung: Die Lichtstärke beträgt mindestens 400 und maximal 1200 Candela.
- Kennzeichnung: Eine zugelassene Tagfahrlichtfunktion ist an der RL-Kennzeichnung zu erkennen.
- Anwendung: Tagfahrlicht ersetzt nicht Abblendlicht, Fernlicht, Stadtlicht oder Nebelscheinwerfer.
Die korrekte Montage am Fahrzeug fällt nicht unter die Produktzulassung der Lampe selbst, sondern unter die Einbauvorschriften für das Fahrzeug. Hierfür ist insbesondere die ECE R48 relevant.
Montage und Schaltung von Positionslichtern für das Tagfahrlicht
Bei der Montage am Fahrzeug sind die Anforderungen an Platzierung, Höhe, Abstand und Schaltung zu beachten. In der Praxis werden Positionslichter an der Vorderseite des Fahrzeugs angebracht und symmetrisch zur Fahrzeugmitte platziert.
Zu den praktischen Grundsätzen gehört eine Montagehöhe von mindestens 250 mm und höchstens 1500 mm über der Fahrbahnoberfläche. Der Abstand zwischen den beiden Positionslichtern beträgt normalerweise mindestens 600 mm. Bei Fahrzeugen, die weniger als 1300 mm breit sind, kann dieser Abstand auf 400 mm reduziert werden.
Positionslichter müssen gemäß den geltenden Einbauvorschriften automatisch schalten. Wenn Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, muss sich das Tagfahrlicht entsprechend der zulässigen Fahrzeugkonfiguration automatisch ausschalten oder abblenden. DRL ist daher nicht als Ersatz für das Abblendlicht in Tunneln, bei schlechter Sicht, Dunkelheit oder Dämmerung gedacht.
Ist Positionslicht für Tagfahrlicht vorgeschrieben?
Positionslichter sind in der EU für neu zugelassene Kraftfahrzeuge in den jeweiligen Fahrzeugkategorien vorgeschrieben. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gilt diese Verpflichtung seit dem 7. Februar 2011. Für Lkw und Busse gilt sie seit August 2012.
Fahrzeuge, die vor dieser Verpflichtung hergestellt wurden oder unter eine frühere Typenzulassung fallen, müssen nicht mit Positionslicht nachgerüstet werden. Es handelt sich also nicht um eine allgemeine Verpflichtung für alle Fahrzeuge auf der Straße, sondern um eine Anforderung für neue Fahrzeugtypen.
| Fahrzeug-Kategorie | Ist Tagfahrlicht vorgeschrieben? | Erläuterung |
|---|---|---|
| Personenkraftwagen | Ja, mit neuer Typenzulassung seit 2011 | Ältere Fahrzeuge müssen nicht mit Positionslichtern nachgerüstet werden. |
| Leichte Nutzfahrzeuge | Ja, mit neuer Typenzulassung seit 2011 | Ältere Fahrzeuge müssen nicht mit Positionslichtern nachgerüstet werden. |
| Lkw | Ja, mit neuer Typenzulassung seit August 2012 | Gilt für neue Fahrzeugtypen, nicht automatisch für ältere Fahrzeuge. |
| Busse | Ja, mit neuer Typenzulassung seit August 2012 | Gilt für neue Fahrzeugtypen, nicht automatisch für ältere Fahrzeuge. |
| Auflieger und Sattelauflieger | Nein | Das Tagfahrlicht ist keine obligatorische Lichtfunktion für Anhängefahrzeuge. |
| Anhänger | Nein | Hierfür gelten unterschiedliche Anforderungen an die Sichtbarkeit. |
Beachten Sie den Unterschied zwischen der europäischen Fahrzeugvorschrift und der nationalen Betriebsvorschrift. Die europäische Verpflichtung legt fest, ob ein neues Fahrzeug bei der Typenzulassung mit Positionslicht ausgestattet sein muss. Die nationalen Verkehrsregeln legen fest, wann Sie das Tagfahrlicht oder das Abblendlicht tatsächlich benutzen müssen, wenn Sie tagsüber fahren. Dies ist von Land zu Land unterschiedlich und kann von der Straße, dem Wetter, den Tunneln, der Fahrzeugklasse und den örtlichen Vorschriften abhängen.
ECE R87 und UN R148
Die ECE-R87 bleibt wichtig, um bestehende Zulassungen und die technischen Hintergründe des Positionslichts zu verstehen. Gleichzeitig sind viele Lichtsignalfunktionen inzwischen in der UN-R148 zusammengefasst. Diese Regelung bündelt verschiedene Funktionen, die zuvor in separaten Vorschriften geregelt waren.
Für neue Produktzulassungen können Positionslichter daher unter UN R148 fallen. In der Praxis bleibt die Funktionsbezeichnung wichtig: Eine Tagfahrlichtfunktion muss als zugelassene DRL-Funktion erkennbar sein, z.B. über die RL-Kennzeichnung auf der Lampe oder in den Zulassungsunterlagen.
Die R87-Zulassungen bleiben für bestehende Produkte, Ersatzteile und bereits im Einsatz befindliche Fahrzeuge relevant. Prüfen Sie daher bei neuen Beleuchtung immer die aktuelle Zulassung und Funktionsbezeichnung für jedes Produkt.
Ist das Positionslicht nach ECE R87 in den Niederlanden vorgeschrieben?
In den Niederlanden ist die Verwendung von Positionslichtern bei Tag nicht generell für alle Fahrzeuge vorgeschrieben. Allerdings müssen Neufahrzeuge innerhalb der relevanten Fahrzeugkategorien gemäß den europäischen Typgenehmigungsvorschriften mit Positionslicht ausgestattet sein.
Bei guter Sicht am Tag kann ein modernes Auto, ein Nutzfahrzeug, ein Lkw oder ein Bus daher mit Positionslicht gefahren werden. Bei schlechter Sicht, Dämmerung, Dunkelheit, Regen, Nebel oder in Tunneln reicht das Positionslicht allein nicht aus und das Abblendlicht muss verwendet werden, wenn es die Verkehrsregeln vorschreiben.
Können ältere Fahrzeuge mit Positionslicht ausgestattet werden?
Ja, ältere Fahrzeuge können mit zugelassenen Positionslichtern für den Tag nachgerüstet werden. Dabei ist es wichtig, dass die Lampe die richtige Typenzulassung hat und dass Montage und Schaltung den Einbauvorschriften entsprechen. Es reicht also nicht aus, nur eine zugelassene Lampe einzubauen, auch die Position, der Abstand, die Höhe und die elektrische Schaltung müssen stimmen.
Im Zweifelsfall ist es ratsam, vor dem Nachrüsten von Positionslichtern die Einbauanleitung, das Genehmigungszeichen und die nationalen Vorschriften zu prüfen.
Fernscheinwerfer oder LED Lightbar mit Positionslicht
TRALERT® verfügt über ein breites Angebot an ECE-zertifizierten LED-Fahrzeugleuchten, einschließlich Fernscheinwerfer und LED Lightbars mit zusätzlichen Lichtfunktionen. Einige Fernscheinwerfer und LED Lightbars haben neben der Hauptlichtfunktion auch eine integrierte Positionslichtfunktion.
Wichtig dabei ist, dass jede Lichtfunktion individuell bewertet werden muss. Die Fernscheinwerfer- oder Fernlichtfunktion unterscheidet sich von der Funktion des Tagfahrlichts. Wenn ein LED Lightbar oder Fernscheinwerfer auch als Positionslicht verwendet wird, muss diese DRL-Funktion separat als Positionslichtfunktion zugelassen und durch eine entsprechende Kennzeichnung oder Dokumentation gekennzeichnet sein.
Bei modernen Produkten sehen Sie nicht mehr immer die ECE R87 aufgeführt, da Positionslichter mit neuen Zulassungen auch unter die UN R148 fallen können. Prüfen Sie daher immer die aktuelle ECE-Zulassung, Funktionsbezeichnung und Produktspezifikationen. So können Sie sicher sein, welche Lichtfunktionen am Fahrzeug zulässig sind.
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Autor
Kevin van Mierlo
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