E-Prüfzeichen
- Aktualisiert:
- Verfasst von: Kevin van Mierlo
Das E-Prüfzeichen ist ein Typgenehmigungszeichen für Fahrzeugteile, darunter auch Fahrzeugbeleuchtung. Bei Beleuchtung ist damit in der Regel die UN/ECE-Zulassung gemeint: ein Großbuchstabe „E“ in einem Kreis, gefolgt von einem Ländercode wie E1, E4 oder E9. Diese Kennzeichnung gibt an, dass das Produkt gemäß der für diese spezifische Funktion geltenden UN/ECE-Regelung zugelassen ist.
E-Prüfzeichen erklärt: Was bedeutet das Prüfzeichen auf Fahrzeugbeleuchtung?
E-Prüfzeichen sind die offiziellen Zulassungskennzeichen auf Beleuchtungsartikeln, die bestätigen, dass ein Produkt der geltenden ECE-Norm entspricht. In diesem Video erklärt TRALERT®, was die Zahlen und Buchstaben auf einem E-Prüfzeichen bedeuten und warum Sie dieses Prüfzeichen bei der Auswahl zertifizierter Beleuchtung für Ihren Lkw, Auflieger oder Sattelauflieger erkennen sollten.
Ein E-Prüfzeichen wird oft als Zeichen dafür angesehen, dass eine Lampe für den Einsatz in der Fahrzeugbranche geeignet ist. Dennoch ist es wichtig, das Prüfzeichen richtig zu interpretieren. Es sagt etwas über die Zulassung des Produkts selbst aus, jedoch nicht automatisch über jede mögliche Montage oder Anwendung an einem Fahrzeug. Die endgültige Anwendung hängt zudem von der Fahrzeugklasse, der Lichtfunktion, der Einbaulage, der Schaltung und den geltenden gesetzlichen Vorschriften ab.
Die Bedeutung des E-Prüfzeichens für die Fahrzeugbeleuchtung
Bei der Fahrzeugbeleuchtung ist die richtige Zulassung von großer Bedeutung. Dazu gehören Lichtleistung, Lichtfunktion, elektromagnetische Verträglichkeit, Sichtbarkeit und die Erkennbarkeit der Lichtfunktion. Ein Rücklicht, ein Blinker, eine Positionsleuchte, ein Fernscheinwerfer oder eine Blinkleuchte muss den für diese jeweilige Funktion geltenden Vorschriften entsprechen.
Bei zugelassener Fahrzeugbeleuchtung finden Sie daher oft nicht nur ein E-Prüfzeichen, sondern auch zusätzliche Codes. Diese Codes geben unter anderem an, für welche Funktion die Lampe zugelassen ist. Eine Lampe mit einem E-Prüfzeichen ist also nicht automatisch für jede Anwendung zugelassen. Prüfen Sie stets, ob die Zulassung zu der Funktion passt, für die die Beleuchtung verwendet wird.

Ein E-Prüfzeichen mit einem Großbuchstaben „E“ in einem Kreis weist auf eine UN/ECE-Typenzulassung hin. Der Ländercode gibt an, in welchem Land die Zulassung erteilt wurde, nicht jedoch, dass das Produkt ausschließlich für dieses Land bestimmt ist.
Unterschied zwischen E-Prüfzeichen und e-Prüfzeichen
Es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen einer Kennzeichnung mit einem Großbuchstaben „E“ und einer Kennzeichnung mit einem Kleinbuchstaben „e“. Beide Kennzeichnungen können offiziell sein, gehören jedoch zu unterschiedlichen Zulassungssystemen.
| Kennzeichnung | System | Form | Beispiel | Bedeutung |
|---|---|---|---|---|
| E | UN/ECE-Typenzulassung | Großbuchstabe E in einem Kreis | E4 | Zulassung gemäß einer UN/ECE-Regelung, ausgestellt von den Niederlanden |
| e | EU/EG-Typenzulassung | Kleines „e“ in einem Rechteck | e4 | EU-Typenzulassung, erteilt durch die Niederlande |
Bei der Fahrzeugbeleuchtung ist in der Praxis meist die Kennzeichnung mit dem Großbuchstaben „E“ gemeint. Diese Kennzeichnung ist häufig auf Lampen, Linsen und Gehäusen zu finden. Das kleine „e“ in einem Rechteck sieht man bei einzelnen Fahrzeugleuchten seltener, doch diese Kennzeichnung existiert durchaus im Rahmen des EU-Typgenehmigungssystems.


Was haben die ECE-Vorschriften mit dem E-Prüfzeichen zu tun?
Bislang ging es vor allem um die Kennzeichnung, die Sie auf dem Produkt sehen: das große E in einem Kreis oder das kleine e in einem Rechteck. Hinter einer solchen Kennzeichnung steht immer eine Typenzulassung. Diese Zulassung wird auf der Grundlage technischer Vorschriften erteilt. Bei Fahrzeugbeleuchtung handelt es sich dabei häufig um ECE-Regelungen.
Für die Fahrzeugbeleuchtung sind unter anderem Vorschriften wie ECE R10, ECE R65, ECE R48, ECE R148, ECE R149 und ECE R150 relevant. Jede Vorschrift bezieht sich auf ein bestimmtes Thema, wie beispielsweise elektromagnetische Verträglichkeit, Warnleuchten, Einbauvorschriften oder spezifische Lichtfunktionen.
Nicht jede ECE-Regelung funktioniert auf dieselbe Weise. Einige Regelungen betreffen die Zulassung des Produkts oder der Lichtfunktion selbst. Andere Regelungen, wie beispielsweise ECE R48, beziehen sich vor allem auf den Einbau der Beleuchtung am Fahrzeug. Bei der Beleuchtung ist es daher wichtig, nicht nur den E-Code zu berücksichtigen, sondern auch die zusätzlichen Kennzeichnungen auf der Lampe und die Art und Weise, wie die Beleuchtung eingesetzt wird.
Eine deutsche Genehmigungsnummer, wie beispielsweise E1, bedeutet, dass die Genehmigung von Deutschland erteilt wurde. Dies bedeutet nicht, dass die Beleuchtung ausschließlich nach deutschen nationalen Vorschriften geprüft wurde.
Was bedeutet die E-Prüfnummer?
Jedes Land, das im Rahmen des UN/ECE-Systems Zulassungen erteilen darf, verfügt über einen eigenen Ländercode. Dieser Code steht direkt hinter dem Großbuchstaben E. Der Ländercode gibt an, wo die Zulassung erteilt wurde. Es handelt sich also weder um eine Qualitätsrangfolge noch um einen Hinweis auf das Land, in dem das Produkt verwendet werden darf.
Häufig vorkommende E-Prüfnummern nach Ländern
| E1 - Deutschland | E11 - Vereinigtes Königreich |
| E2 - Frankreich | E12 – Österreich |
| E3 - Italien | E13 - Luxemburg |
| E4 - Niederlande | E17 - Finnland |
| E5 - Schweden | E20 - Polen |
| E6 - Belgien | E24 - Irland |
| E7 – Ungarn | E26 - Slowenien |
| E8 – Tschechien | E27 - Slowakei |
| E9 - Spanien | E37 - Türkei |
| E43 – Japan | E45 – Australien |
Bitte beachten Sie: Das UN/ECE-System erstreckt sich über die Europäische Union hinaus. Daher können auch Länder außerhalb der EU über einen E-Code verfügen, wie beispielsweise Japan oder Australien.
Der Zertifizierungsprozess
Bevor ein Produkt ein Typgenehmigungszeichen tragen darf, muss es gemäß den Anforderungen der jeweiligen Regelung geprüft werden. Dieser Prozess umfasst die folgenden Schritte:
- Antrag: Der Hersteller oder Antragsteller reicht technische Unterlagen bei einer zuständigen Genehmigungsbehörde ein.
- Prüfung: Ein anerkanntes Labor oder eine technische Prüfstelle bewertet, ob das Produkt die relevanten technischen Anforderungen erfüllt.
- Zulassung: Bei einem positiven Ergebnis wird eine Typenzulassung erteilt, und die entsprechende Kennzeichnung darf auf dem Produkt angebracht werden.
- Konformität: Der Hersteller muss fortlaufend nachweisen, dass die Produktion mit dem genehmigten Typ übereinstimmt.
In Deutschland ist beispielsweise das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine bekannte Zulassungsbehörde. In den Niederlanden ist die RDW an Fahrzeugtypgenehmigungen und damit verbundenen Zulassungsverfahren beteiligt.
Konsequenzen bei Fehlen des Kennzeichens
Für Beleuchtung, die als offizielle Fahrzeugbeleuchtung im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird, ist die richtige Zulassung wichtig. Fehlt die erforderliche Zulassung, kann dies Auswirkungen auf die Zulassung, die technische Prüfung oder den Betrieb des Fahrzeugs haben. Zudem kann eine falsch eingesetzte Beleuchtung zu Blendung, unzureichender Sichtbarkeit oder Verwirrung bei anderen Verkehrsteilnehmern führen.
Dies bedeutet nicht, dass jede Lampe ohne E-Prüfzeichen automatisch in jeder Situation verboten ist. Arbeitsbeleuchtung oder Geländebeleuchtung kann beispielsweise eine andere Funktion haben als die vorgeschriebene Straßenbeleuchtung. Die Frage lautet stets: Wofür wird die Lampe verwendet, wo ist sie montiert und darf diese Funktion auf öffentlichen Straßen eingeschaltet werden?
Was ist der Unterschied zwischen dem E-Zeichen und dem CE-Zeichen?
Das E-Prüfzeichen bezieht sich auf die Typenzulassung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen. Bei der Fahrzeugbeleuchtung geht es um technische Anforderungen an die jeweilige Lichtfunktion. Das CE-Zeichen hat eine andere Funktion. CE zeigt an, dass ein Produkt die geltenden europäischen Anforderungen unter anderem in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt erfüllt, ist jedoch kein Ersatz für eine E-Zulassung für Fahrzeugbeleuchtung.
Ist es legal, Fahrzeugbeleuchtung ohne E-Zeichen zu verwenden?
Für gesetzlich vorgeschriebene Lichtfunktionen im öffentlichen Straßenverkehr muss die Beleuchtung den geltenden Anforderungen und Zulassungen entsprechen. Dazu gehören Blinker, Bremsleuchten, Rückleuchten, Umrissleuchten sowie bestimmte Funktionen der Hauptscheinwerfer oder Warnfunktionen. Beleuchtung ohne die entsprechende Zulassung ist hierfür in der Regel nicht geeignet.
Bei Zusatzbeleuchtung, wie beispielsweise Arbeitsbeleuchtung, hängt die Bewertung von der Funktion und der Verwendung ab. Ein Arbeitsscheinwerfer kann zwar technisch für den Einsatz rund um ein Fahrzeug geeignet sein, darf jedoch nicht ohne Weiteres als Straßenbeleuchtung verwendet oder während der Fahrt auf öffentlichen Straßen eingeschaltet sein.
Wie kann ich überprüfen, ob meine Fahrzeugbeleuchtung ein gültiges E-Prüfzeichen hat?
Überprüfen Sie, ob die Lampe eine Kennzeichnung mit einem Großbuchstaben „E“ in einem Kreis aufweist, gefolgt von einem Ländercode und zusätzlichen Zulassungscodes. Sehen Sie sich außerdem die Dokumentation des Herstellers oder Lieferanten an. Darin ist in der Regel angegeben, für welche Funktion und gemäß welcher Vorschrift die Beleuchtung zugelassen ist.
Sind Sie sich unsicher, ob eine Lampe für eine bestimmte Anwendung geeignet ist? Überprüfen Sie dann nicht nur das Prüfzeichen, sondern auch die Funktion, die Einbaulage, die Fahrzeugklasse und die Art und Weise, wie die Lampe geschaltet wird.
Quellen und weiterführende Literatur
Teilen Sie diesen Artikel:
Autor
Kevin van Mierlo
ÜBER
TRALERT®
TRALERT® ist der führende Hersteller und Partner für hochwertige LED-Beleuchtungslösungen für Nutzfahrzeuge. Wir kümmern uns um alles, vom Reißbrett bis zur Realisierung, damit Sie und Ihre Kunden sicher, sorgenfrei und professionell beleuchtet unterwegs sein können.
BESUCHEN SIE
ERLEBNISZENTRUM
Das TRALERT® Experience Centre ist ein interaktiver Ausstellungsraum mit Schulungs- und Testräumen. Erleben Sie TRALERT® LED-Fahrzeugbeleuchtung in der Praxis. Erleben Sie die Lichtleistung in verschiedenen Situationen.
PARTNER
ZU SEIN
TRALERT® arbeitet eng mit seinen B2B-Partnern zusammen und beliefert Endverbraucher nicht direkt. Sind Sie ein Hersteller, Wiederverkäufer oder ein Unternehmen, das in der Erstmontage tätig ist? Dann registrieren Sie sich als Partner. Sind Sie ein Endverbraucher? Dann wenden Sie sich bitte an einen TRALERT® Partner.
Autor
Kevin van Mierlo
Ausgewählte Beleuchtung: