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Beleuchtungsvorschriften für Lkw und Sattelauflieger in Europa

Inhalt

Die Beleuchtung von Lkw und Anhängern muss jederzeit den geltenden europäischen Vorschriften entsprechen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur für die Sicherheit entscheidend, sondern verhindert auch Ablehnungen beim TÜV und hohe Geldstrafen.

Es ist daher unerlässlich, die Grundlagen dieser Verpflichtungen zu kennen. Die Richtlinie für alle vorgeschriebenen und zulässigen Beleuchtung an neuen Nutzfahrzeugen ist in der ECE-R48 (Vorschriften für die Montage von Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) festgelegt.

In dieser Übersicht übersetzen wir diese komplexe Gesetzgebung in praktische Schritte.

In diesem Blog werden Sie lesen:

  • Welche Lichter an Lkw vorgeschrieben sind und wie Sie die ECE-R48-Anforderungen erfüllen.
  • Die spezifischen Anforderungen an die Begrenzungsleuchten, einschließlich der vorgeschriebenen Platzierung und Abmessungen.
  • Die technischen Anforderungen und Normen (z. B. ECE-R10) für die LED-Beleuchtung Ihres Anhängers, die für die Vermeidung von Fehlfunktionen unerlässlich sind.
  • Vorschriften für seitliche Umrissleuchten und Endbegrenzungsleuchten, die für die Konturierung Ihres Fahrzeugs entscheidend sind.
  • Nationale Ausnahmen in wichtigen Ländern wie den Niederlanden, Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien.
Rücklicht mit verschiedenen Funktionen an einem Lkw

Vorgeschriebene Begrenzungsleuchten & Breitenbeleuchtung

Die ECE-R48 definiert die grundlegenden Verpflichtungen. Im Folgenden können Sie die technischen Spezifikationen pro Fahrzeugkategorie nachlesen, wobei sich die Anforderungen an Begrenzungsleuchten und seitliche Umrissleuchten besonders unterscheiden.

Beleuchtungsvorschriften für leichte Nutzfahrzeuge und kleine Lkw (N1-Fahrzeuge)

Fahrzeuge der Kategorie N1 haben ein zulässiges Höchstgewicht von 3,5 Tonnen. Dabei handelt es sich in der Regel um leichte Nutzfahrzeuge und kleine Lkw. Für diese Fahrzeuge sind bestimmte Beleuchtungselemente vorgeschrieben, um die Sichtbarkeit zu gewährleisten und einen sicheren Betrieb im Straßenverkehr zu ermöglichen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Beleuchtungsanforderungen für diese Kategorie.

Beleuchtungsart Nummer Standort Besondere Anforderungen
Hauptscheinwerfer 2 Mindestens 500 mm über dem Boden Fern- und Abblendlicht vorgeschrieben
Rückleuchten 2 Auf beiden Seiten am Heck
Bremsleuchten 2 Auf beiden Seiten am Heck
Fahrtrichtungsanzeiger 4 Vorne und hinten
Positionslichter 2 Titelseite Verpflichtend für alle neu zugelassenen Lkw und Busse in der EU ab 2023. Anhänger und Sattelauflieger bleiben davon ausgenommen.
Rückfahrlicht 1-2 1 Rückfahrlicht ist für Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 6 Metern vorgeschrieben. Für Fahrzeuge, die länger als 6 Meter sind, sind 2 Rückfahrleuchten vorgeschrieben.
Reflektoren 2 Hinteres Ende Rote Reflektoren, vorgeschrieben für alle Fahrzeuge

Europa hat seine Standards für die Beleuchtung in den ECE-Vorschriften festgelegt, die von den 56 Mitgliedsstaaten der UNECE befolgt werden.
  • Konturmarkierungen: Obligatorisch für lange Fahrzeuge (über 6 Meter), wie N3- und O4-Fahrzeuge. Diese Markierungen sorgen für zusätzliche Sichtbarkeit in der Dunkelheit.
Vorschriften für Lkw-Beleuchtung

Beleuchtungsvorschriften für mittelschwere Lkw (N2-Fahrzeuge)

Fahrzeuge der Kategorie N2 haben ein Gewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen. Dabei handelt es sich um mittelschwere Lkw, für die aufgrund ihrer Abmessungen und ihres Gewichts zusätzliche Beleuchtungsanforderungen gelten. Insbesondere Seitenmarkierungsleuchten sind für diese Kategorie wichtig, vor allem für Fahrzeuge, die länger als 6 Meter sind.

Beleuchtungsart Nummer Standort Besondere Anforderungen
Hauptscheinwerfer 2 Mindestens 500 mm über dem Boden Fern- und Abblendlicht vorgeschrieben
Rückleuchten 2 Auf beiden Seiten am Heck
Bremsleuchten 2 Auf beiden Seiten am Heck
Fahrtrichtungsanzeiger 4 Vorne und hinten
Positionslichter 2 Titelseite Verpflichtend für alle neu zugelassenen Lkw und Busse in der EU ab 2023. Anhänger und Sattelauflieger bleiben davon ausgenommen.
Rückfahrlicht 2 Hinteres Ende Vorgeschrieben beim Rückwärtsfahren
Nebelscheinwerfer 2 Hinteres Ende Vorgeschrieben bei schlechten Wetterbedingungen
Seitliche Umrissleuchten Min. 2 Seitlich, alle 3 Meter für Fahrzeuge >6m Obligatorisch für Fahrzeuge über 6 m Länge
Reflektoren Min. 2 Heck- und Seitenbeleuchtung Obligatorisch

 

Beleuchtungsvorschriften für schwere Lkw (N3-Fahrzeuge)

Fahrzeuge der Kategorie N3 sind schwere Lkw mit einem Gewicht von mehr als 12 Tonnen. Für diese Kategorie gelten strengere Beleuchtungsvorschriften, insbesondere für Seiten- und Umrissleuchten, um die Sichtbarkeit des Fahrzeugs zu erhöhen, vor allem nachts und bei schlechten Wetterbedingungen.

Beleuchtungsart Nummer Standort Besondere Anforderungen
Hauptscheinwerfer 2 Mindestens 500 mm über dem Boden Fern- und Abblendlicht vorgeschrieben
Rückleuchten 2 Auf beiden Seiten am Heck
Bremsleuchten 2 Auf beiden Seiten am Heck
Fahrtrichtungsanzeiger 4 Vorne und hinten
Positionslichter 2 Titelseite Verpflichtend für alle neu zugelassenen Lkw und Busse in der EU ab 2023. Anhänger und Sattelauflieger bleiben davon ausgenommen.
Rückfahrlicht 2 Hinteres Ende Vorgeschrieben beim Rückwärtsfahren
Nebelscheinwerfer 2 Hinteres Ende Vorgeschrieben bei schlechten Wetterbedingungen
Seitliche Umrissleuchten Min. 2 Seitlich, alle 3 Meter für Fahrzeuge >6m Obligatorisch für Fahrzeuge über 6 m Länge
Konturmarkierungsleuchten Min. 2 Seitlich, um die Kontur des Fahrzeugs herum Vorgeschrieben für Fahrzeuge über 2,1 Meter Breite
Reflektoren Min. 2 Heck- und Seitenbeleuchtung Obligatorisch

Beleuchtung an Sattelaufliegern: technische Anforderungen und Gesetzgebung

Die Umstellung auf LED-Beleuchtung bei Sattelaufliegern ist mit besonderen technischen Anforderungen verbunden. Aufgrund des geringen Stromverbrauchs von LED können moderne Lkw mit CAN-bus-Systemen Fehlermeldungen und elektromagnetische Ausfälle (EMV) erzeugen.

Deshalb ist die Norm ECE R10 so wichtig. Diese Norm garantiert, dass die Beleuchtung störungsfrei funktioniert und die Elektronik des Lkw nicht beeinträchtigt.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen neue Sattelauflieger (O4) und schwere Anhänger (O3) mit Seitenbeleuchtung ausgestattet sein , die synchron mit den Fahrtrichtungsanzeigern blinkt. Diese Anforderung ergibt sich aus der UNECE-Regelung R48 und wird eingeführt, um die seitliche Sichtbarkeit von Fahrzeugen zu verbessern.

Dies kann über blinkende seitliche Umrissleuchten oder eine separate Seitenanzeige geschehen.
Die Regelung gilt nur für Fahrzeuge, die ab 2025 neu in Betrieb genommen werden. Aktuelle Fahrzeuge sind weiterhin unverändert zugelassen.

Vorschriften Beleuchtung von leichten Anhängern und Sattelaufliegern (O1-Fahrzeuge)

Die Kategorie O1 umfasst leichte Anhänger und Sattelauflieger bis zu 0,75 Tonnen. Da diese Fahrzeuge klein und leicht sind, gelten weniger strenge Beleuchtungsvorschriften als für schwerere Sattelauflieger. Reflektoren und eine Grundbeleuchtung sind jedoch weiterhin vorgeschrieben, um für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu bleiben.

Beleuchtungsart Nummer Standort Besondere Anforderungen
Rückleuchten 2 Auf beiden Seiten am Heck
Bremsleuchten 2 Auf beiden Seiten am Heck
Fahrtrichtungsanzeiger 2 Hinteres Ende
Reflektoren Min. 2 Hinteres Ende Rote Reflektoren, vorgeschrieben

Vorschriften für die Beleuchtung von mittelschweren Anhängern und Sattelaufliegern (O2-Fahrzeuge)

Die Kategorie O2 umfasst Sattelauflieger und Anhänger mit einem Gewicht zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge sind schwerer und größer als O1-Fahrzeuge, so dass eine zusätzliche Beleuchtung, wie z. B. Nebelscheinwerfer, zwingend erforderlich ist, um die Sichtbarkeit zu gewährleisten.

Beleuchtungsart Nummer Standort Besondere Anforderungen
Rückleuchten 2 Auf beiden Seiten am Heck
Bremsleuchten 2 Auf beiden Seiten am Heck
Fahrtrichtungsanzeiger 2 Hinteres Ende
Nebelscheinwerfer 2 Hinteres Ende Vorgeschrieben bei schlechten Wetterbedingungen
Reflektoren Min. 2 Heck- und Seitenbeleuchtung Obligatorisch

Beleuchtungsvorschriften für schwere Anhänger

Seit dem 1. Januar 2025 müssen neue Sattelauflieger (O4) und schwere Anhänger (O3) mit Seitenbeleuchtung ausgestattet sein , die synchron mit den Fahrtrichtungsanzeigern blinkt. Diese Anforderung ergibt sich aus der UNECE-Regelung R48 und wird eingeführt, um die seitliche Sichtbarkeit von Fahrzeugen zu verbessern.

Dies kann über blinkende seitliche Umrissleuchten oder eine separate Seitenanzeige geschehen.
Die Regelung gilt nur für Fahrzeuge, die ab 2025 neu in Betrieb genommen werden. Aktuelle Fahrzeuge sind weiterhin unverändert zugelassen.

Vorschriften für die Beleuchtung von schweren Anhängern und Sattelaufliegern (O3-Fahrzeuge)

Die Kategorie O3 umfasst Sattelauflieger und Anhänger von 3,5 bis 10 Tonnen. Für diese Kategorie sind zusätzlich zu den Standard-Rückleuchten Rückfahrlichter und seitliche Umrissleuchten vorgeschrieben. Dies erhöht die Sichtbarkeit des Fahrzeugs, insbesondere beim Manövrieren oder Fahren in der Dunkelheit.

Beleuchtungsart Nummer Standort Besondere Anforderungen
Rückleuchten 2 Auf beiden Seiten am Heck
Bremsleuchten 2 Auf beiden Seiten am Heck
Fahrtrichtungsanzeiger 2 Hinteres Ende
Rückfahrlicht 2 Hinteres Ende Vorgeschrieben beim Rückwärtsfahren
Seitliche Umrissleuchten Min. 2 Seitlich, alle 3 Meter angebracht Obligatorisch für Fahrzeuge über 6 m Länge
Reflektoren Min. 2 Heck- und Seitenbeleuchtung Obligatorisch

Vorschriften für die Beleuchtung von schweren Sattelaufliegern und Anhängern (O4-Fahrzeuge)

Fahrzeuge der Kategorie O4 sind schwere Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 10 Tonnen. Aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts müssen diese Fahrzeuge mit zusätzlicher Beleuchtung und Konturmarkierungen versehen werden, um ihre Größe zu verdeutlichen, insbesondere bei Nachtfahrten oder bei schlechten Wetterbedingungen.

Beleuchtungsart Nummer Standort Besondere Anforderungen
Rückleuchten 2 Auf beiden Seiten am Heck
Bremsleuchten 2 Auf beiden Seiten am Heck
Fahrtrichtungsanzeiger 2 Hinteres Ende
Rückfahrlicht 2 Hinteres Ende Vorgeschrieben beim Rückwärtsfahren
Seitliche Umrissleuchten Min. 2 Seitlich, alle 3 Meter angebracht Obligatorisch für Fahrzeuge über 6 m Länge
Konturmarkierungsleuchten Min. 2 Seitlich und hinten, um die Kontur des Fahrzeugs herum Vorgeschrieben für Fahrzeuge über 2,1 Meter Breite
Reflektoren Min. 2 Heck- und Seitenbeleuchtung Obligatorisch

Anforderungen an Seitenmarkierungsleuchten für Lkw

Hier sind die wichtigsten Anforderungen gemäß den europäischen Vorschriften (ECE R91):

  • Pflicht: Seitliche Umrissleuchten sind für Lkw mit einer Länge von mehr als 6 Metern vorgeschrieben.
  • Anzahl: mindestens 2 seitliche Umrissleuchten pro Seite.
  • Platzierung: Die Lichter müssen entlang der Seite des Fahrzeugs angebracht werden, wobei der Abstand zwischen den einzelnen Lichtern maximal 3 Meter betragen darf.
  • Lichtfarbe: seitliche Umrissleuchten müssen amberfarbig sein.
  • ECE-Vorschriften: Die technischen Anforderungen an seitliche Umrissleuchten sind in der ECE R91 festgelegt. Dazu gehören Aspekte wie Lichtleistung, Reflexionsvermögen und korrekte Positionierung.

Laut ECE R48 müssen die seitlichen Umrissleuchten richtig positioniert sein. Der Abstand zwischen den Begrenzungsleuchten sollte nicht zu groß sein, damit der Lkw oder Sattelauflieger vor allem bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter gut sichtbar ist.

Die geltenden ECE-Vorschriften

In Europa gelten unterschiedliche ECE-Vorschriften für den Einbau und die Verwendung der Fahrzeugbeleuchtung. Hier sind die wichtigsten, die Sie kennen sollten:

  • Einbau der Fahrzeugbeleuchtung, wie Positionierung, Höhe und Abstand von Hauptscheinwerfern, Rückleuchten und Blinkern - ECE R48
  • Vorschriften für Fahrtrichtungsanzeiger - ECE R6
  • Anforderungen für Rückleuchten und Bremsleuchten - ECE R7
  • Rückfahrlicht - ECE R23
  • Seitliche Umrissleuchten für lange Fahrzeuge - ECE R91
  • Positionslicht (DRL) - ECE R87

Lange und schwere Fahrzeuge (LSF)

Für Lange und schwere Fahrzeuge (LSF), die länger als die standardmäßigen 18,75 Meter sind und mehr als 60 Tonnen wiegen, gelten zusätzliche Beleuchtungsvorschriften. LSF müssen ausgestattet sein mit:

  • Seitliche Umrissleuchten über die gesamte Länge des Fahrzeugs.
  • Konturmarkierungen, um das Fahrzeug in seiner ganzen Ausdehnung sichtbar zu machen.

Welche Farben der Beleuchtung sind erlaubt?

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Richtlinien für die Farbe der Beleuchtung von Lkw:

Rotes Licht:
Nur am Heck eines Fahrzeugs erlaubt. Die Verwendung von rotem Licht an der Front ist nicht erlaubt, um Verwechslungen zu vermeiden.

Weißes Licht:
Vorgeschrieben für die Beleuchtung an der Fahrzeugfront, wie z.B. Haupt- und Abblendlicht, vordere Positionslichter und Tagfahrlicht.

Bernsteinfarbiges Licht:
Erlaubt für Fahrtrichtungsanzeiger und Warnsignale. Diese Art der Beleuchtung darf offiziell nur verwendet werden, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen oder zu informieren.

Nationale Ausnahmen

Obwohl die europäischen Vorschriften in vielen Ländern gleich sind, gibt es von Land zu Land einige Ausnahmen und zusätzliche Anforderungen. Hier sind die wichtigsten nationalen Unterschiede:

Niederlande

In den Niederlanden sind die Regeln für die Fahrzeugbeleuchtung und die Warnbeleuchtung in der Regeling Voertuigen und in zusätzlichen Richtlinien für landwirtschaftliche Fahrzeuge und andere Fahrzeuge, die langsam auf öffentlichen Straßen fahren, festgelegt.

  • Nebelscheinwerfer: Bei schlechter Sicht (weniger als 50 Meter) aufgrund von Nebel oder starkem Regen sind Nebelscheinwerfer vorgeschrieben.
  • Warnleuchten: Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge müssen mit orangefarbenen Warnleuchten ausgestattet sein, wenn sie auf öffentlichen Straßen fahren.
  • Begrenzungsleuchten: Fahrzeuge, die breiter als 2,10 Meter sind, müssen eine Begrenzungsbeleuchtung haben.

Quelle: Zentralregierung - Beleuchtungsvorschriften für Fahrzeuge

Deutschland

In Deutschland fallen die Vorschriften für die Fahrzeugbeleuchtung unter die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese regelt die technischen Anforderungen für alle Fahrzeuge im Straßenverkehr, einschließlich der Beleuchtung.

  • Warnleuchten: Zusätzliche Warnleuchten sind für Fahrzeuge vorgeschrieben, die breiter als 2,55 Meter oder länger als 18,75 Meter sind.
  • Seitliche Umrissleuchten: Vorgeschrieben für Fahrzeuge, die länger als 6 Meter sind, mit einem maximalen Abstand von 3 Metern zwischen den Lichtern.
  • Konturmarkierung: Lange und breite Fahrzeuge müssen weiße oder gelbe Konturmarkierungen an den Seiten und rote an der Rückseite haben.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - StVZO

Italien

In Italien gibt es strenge Vorschriften für Fahrzeuge, die Tunnel benutzen, insbesondere in bergigen Gegenden. Diese Regeln sind im Codice della Strada, der italienischen Straßenverkehrsordnung, enthalten.

  • Warnleuchten: In Tunneln sind zusätzliche Warnleuchten für Fahrzeuge mit abnormalen Abmessungen vorgeschrieben.
  • Reflektoren: Fahrzeuge müssen vorne und hinten zusätzliche Reflektoren haben, um in dunklen Tunneln sichtbar zu sein.
  • Nebelscheinwerfer: Die Verwendung von Nebelscheinwerfern ist bei schlechten Sichtverhältnissen vorgeschrieben, zum Beispiel in nebligen Tunneln oder bei starkem Regen.

Quelle: Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti - Codice della Strada

Frankreich

In Frankreich sind die Regeln für Positionslichter bei Tag im Code de la Route, der französischen Straßenverkehrsordnung, festgelegt. Diese Gesetzgebung steht im Einklang mit den europäischen Normen und legt besonderen Wert auf die Verwendung von Positionslichtern bei Tag.

  • Positionslicht (DRL): ist für alle Lkw auf allen Straßen vorgeschrieben, unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften befinden.
  • Nebelscheinwerfer: Vorgeschrieben bei ungünstigen Wetterbedingungen, insbesondere in Bergregionen und Tunneln.

Quelle: Service Public - Beleuchtungsvorschriften für Lastkraftwagen

Vereinigtes Königreich

Nach dem Brexit hält sich Großbritannien weitgehend an die europäischen Vorschriften (ECE), allerdings mit einigen Änderungen speziell für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Reflektoren. Die Regeln sind in den Road Vehicles Lighting Regulations 1989 festgelegt.

  • Reflektoren an landwirtschaftlichen Fahrzeugen: Obligatorische Reflektoren an landwirtschaftlichen Fahrzeugen, einschließlich oranger und roter Reflektoren am Heck und an den Seiten.
  • Konturmarkierung: Für breitere Fahrzeuge sind zusätzliche Konturmarkierungen vorgeschrieben, um die Umrisse des Fahrzeugs anzuzeigen.

Quelle: GOV.UK - Beleuchtungsvorschriften für Straßenfahrzeuge

Trotz des Brexit hält sich das Vereinigte Königreich (UK) weiterhin weitgehend an die Fahrzeugbeleuchtungsstandards der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE).

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Haftungsausschluss:

Wir bei TRALERT® bemühen uns, die Informationen in diesem Artikel so genau und aktuell wie möglich zu halten, einschließlich der Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung. Die Gesetzgebung kann sich jedoch regelmäßig ändern, und obwohl wir uns bemühen, diese Änderungen zeitnah umzusetzen, ist es möglich, dass bestimmte Aktualisierungen oder Anpassungen noch nicht in diesen Artikel eingearbeitet wurden. Wir raten unseren Lesern daher immer, die aktuelle Gesetzgebung bei ihrer örtlichen Regierung oder Regulierungsbehörde zu überprüfen, insbesondere wenn es um Ausnahmen oder spezifische nationale Vorschriften geht. TRALERT® haftet nicht für Schäden oder Bußgelder, die sich aus veralteten oder unvollständigen Informationen in diesem Artikel ergeben.

Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die zuständige Behörde, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

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Kevin van Mierlo

Beleuchtungsexperte bei TRALERT® - Kevin testet Leuchten und findet alles über die Gesetzgebung heraus. Er kann Ihnen alles darüber erzählen.

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