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Gesetzgebung zum Kennleuchten von Fahrzeugen
- Aktualisiert:
- Von: Kevin van Mierlo
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In diesem Blog werden Sie lesen:
- Welche Regeln gelten für die Verwendung von optischen Sicherheitssignalen an Fahrzeugen, wie Rundumleuchten, LED Blitzer und Arbeitsscheinwerfer mit Blitzfunktion.
- Praktische Beispiele nach Fahrzeugtyp und Einsatzzeitpunkt, so dass Sie leicht feststellen können, welche Klasse am besten zu Ihrem Einsatz passt.
Vorschriften für Rundumleuchten / Blinklichter
Nach den ECE-Vorschriften müssen Blink- und Blitzlichter den R65-Vorschriften entsprechen. Diese wird in Klasse 1 und Klasse 2 unterteilt.
ECE R65 Klasse 1: Diese Lampen sind für die Verwendung in der Dunkelheit gedacht, wo eine geringere Intensität eine Blendung verhindert. ECE R65 Klasse 2: Diese stärkeren Beleuchtung sind sowohl für den Einsatz bei Tag als auch bei Nacht geeignet. Dank einer automatischen Dimmfunktion erfüllt sie die Anforderungen an eine geringere Intensität bei Nacht. Einen detaillierten Vergleich und technische Spezifikationen finden Sie auf unserer Spezialseite zur ECE R65 Klasse 2.
Arbeiten Sie ausschließlich bei Dunkelheit? Dann ist Klasse 1 ausreichend. Arbeiten Sie sowohl bei Tag als auch bei Nacht? Dann wählen Sie eine dimmbare Lampe der Klasse 2. Auf diese Weise sind Sie flexibel und bleiben innerhalb der zulässigen Lichtwerte.
Welche Klasse passt zu welchem Fahrzeugtyp
| Fahrzeugtyp | Betriebssituation | Empfohlen Klasse |
|---|---|---|
| Landwirtschaftliches Fahrzeug | Arbeiten auf Feld-/Landstraßen, niedrige Geschwindigkeit | Klasse 1 |
| Mobilkran / Baumaschine (Baustelle) | Nur innerhalb von Baustellen | Klasse 1 |
| Innerbetrieblicher Transport | Geschlossenes Gelände, niedrige Geschwindigkeit, kein Fremdverkehr | Klasse 1 |
| Bergungsfahrzeug | Öffentliche Straße, Autobahn, tagsüber | Klasse 2 |
| Mobilkran / Baumaschine (öffentliche Straße) | Langsamer Verkehr auf öffentlichen Straßen | Klasse 2 |
| Leitfaden Fahrzeug / Verkehrskontrolleur | Begleitung von Sondertransporten | Klasse 2 |
| Müllsammelfahrzeug | Städtische Routen, in Wohngebieten | Klasse 2 |
| Schneepflug / Schneeräumer | Schlechte Wetterbedingungen, oft bei Nacht | Klasse 2 |
| Ambulanz / Feuerwehr / Polizei | Express-Fahrten bei Tag und Nacht | Klasse 2 |
| Lkw mit breiter Ladung | Erhöhte Gefahr, oft tagsüber | Klasse 2 |
| Landebahnfahrzeug (Flughafen) | Bewegung auf Flughäfen, Sichtbarkeit entscheidend | Klasse 2 |
| ADR-Tanklastwagen (Gefahrgut) | Öffentliche Straße, kontinuierlicher Transport von Gefahrgut | Klasse 2 |

Wann dürfen Signalleuchten verwendet werden?
Die europäische Richtlinie schreibt Folgendes vor:
Damit optische Signallichter wie Rundumleuchten, Blitzer oder Leuchtbalken an einem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen werden, müssen drei wichtige Bedingungen erfüllt sein.
Die richtige Zertifizierung
ECE R65 - Diese Norm bestimmt, ob die Warnleuchte die Mindest- und Höchstwerte für Licht, Lichtverteilung, Sichtbarkeitswinkel und Farbgebung einhält.
Es sind nur Lampen mit einer eindeutigen E-Kennzeichnung (z.B. E9 R65) zulässig.
ECE R10 - Diese Norm garantiert, dass die Warnlampe keine Ausfälle in der Fahrzeugelektronik verursacht und selbst unempfindlich gegen Ausfälle ist.
Korrekter Einbau
Um legal und sicher zu funktionieren, muss die Warnleuchte:
- Rundumsichtbarkeit (360° im Falle einer Rundumleuchte )
- Sie müssenin einer Höhe von ca. 1,5 m und in einer Entfernung von 20 Metern sichtbar sein (gemäß R65-Testbedingungen).
- Sie dürfen nicht durch Aufbauten, Zubehör oder Ladung verdeckt werden und müssen gegebenenfalls durch zusätzliche Lampen ergänzt werden, um eine vollständige Abdeckung zu erreichen.
Wenn ein Fahrzeug aufgrund von Aufbauten oder Zubehör keinen klaren Sichtkreis hat, müssen Sie die Anlage anpassen oder zusätzliche Einheiten installieren.
Einhaltung der nationalen Vorschriften zur Verwendung
Neben den technischen Anforderungen gelten auch nationale Vorschriften für die Verwendung.
Hier gibt es manchmal unterschiedliche Vorschriften pro Land.
Montagevorschriften - 360-Grad-Sichtbarkeit
360-Grad-Sichtbarkeit für Rundumleuchten bedeutet, dass das Licht für andere Verkehrsteilnehmer aus allen Blickwinkeln deutlich sichtbar ist. Dies erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr, da sichergestellt wird, dass das Fahrzeug in allen Situationen richtig wahrgenommen wird.

Eine Rundumleuchte / ein Blinklicht muss so am Fahrzeug angebracht sein, dass das Warnsignal aus jeder Position in einer Entfernung von 25 Metern erkennbar ist. Wenn dies nicht möglich ist, sollten zusätzliche Warnsysteme (zusätzliche Rundumleuchten oder Blinklichter) am Fahrzeug angebracht werden.
Ein gutes Beispiel: Die obige Abbildung zeigt, dass eine Person, die 1,80 Meter groß ist, die Lichtbündel der Lampe (in einem Winkel von -8 Grad) aus einer Entfernung von 15,7 Metern vom Fahrzeug sehen kann, wenn eine Rundumleuchte/Blitzleuchte in 4 Metern Höhe an einem Fahrzeug angebracht ist.

Falsches Beispiel: Die Abbildung oben zeigt, dass die Warnleuchte nicht aus jeder Richtung zu erkennen ist. Das liegt daran, dass im Bereich des Hebekrans der Warnbetrieb unterbrochen ist. In diesem Fall muss eine zusätzliche Warnleuchte entweder am Heck des Fahrzeugs oder an der Fahrzeugkabine angebracht werden.
Wenn während des Betriebs Fahrzeugteile wie Ladung, Ladekräne, Windfänger oder die Heckklappe die Sicht auf die Blinklichter behindern, müssen Sie zusätzliche Blinklichter oder zusätzliche Blitzer anbringen.
Die Installation der Beleuchtungsanlage muss außerdem so erfolgen, dass das Lichtsignal aus einem Umkreis von 20 Metern um das gesamte Fahrzeug und aus einer Höhe von 1,5 Metern über der Fahrbahn sichtbar ist.
Was ist, wenn Sie keine zugelassenen Signalleuchten mitführen?
Die Verwendung von nicht zugelassenen Signalleuchten kann verschiedene Risiken und Gefahren mit sich bringen, sowohl in Bezug auf die Sicherheit als auch auf die gesetzliche Haftung. Sollte sich ein Unfall ereignen, kann es zu einer Kontrolle kommen.
Verwendung von orangefarbenen Rundumleuchten auf öffentlichen Straßen
Orange(amber) Rundumleuchten und Blitzer sind unerlässlich, um andere Verkehrsteilnehmer vor Fahrzeugen zu warnen, die eine potenzielle Gefahr auf öffentlichen Straßen darstellen oder die langsam fahren. In ganz Europa weisen diese Signale auf eine besondere Situation hin, geben aber im Allgemeinen nicht die Vorfahrt vor.
In unserem Blog über die Vorschriften für orange Rundumleuchten erfahren Sie alles Wissenswerte.
Verwendung blauer Rundumleuchten auf öffentlichen Straßen
Die Verwendung von blauen Rundumleuchten und Blitzern ist in ganz Europa Fahrzeugen mit einer vorrangigen, dringenden Aufgabe, wie Rettungsdiensten, Polizei und Krankenwagen, vorbehalten.
In unserem Blog Dürfen Sie blaue Rundumleuchten haben können Sie alles Wichtige nachlesen.
Geringfügige Unterschiede auf nationaler Ebene
Obwohl ECE-zugelassene Signalleuchten die italienische Gesetzgebung vollständig erfüllen, gelten in bestimmten Situationen zusätzliche betriebliche Anforderungen. Dies gilt insbesondere für Sondertransporte, technische Eskorten und den Katastrophenschutz, wo es Anforderungen an die Montagehöhe, die Sichtbarkeit und zusätzliche Signalisierung wie reflektierende Schilder oder Flaggen gibt.
Diese Anforderungen sind im Codice della Strada - Artikel 10 (Außergewöhnliche Transporte) und Artikel 153 (Beleuchtung und Kennleuchten) sowie im Regolamento di Esecuzione - Artikel 38 festgelegt.
Deutschland
Obwohl ECE-zugelassene Signalleuchten der deutschen Gesetzgebung entsprechen, wie sie in § 52 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt ist, können in der Praxis zusätzliche Richtlinien gelten. Dies gilt insbesondere für Anwendungen wie Sondertransporte, Straßenverwaltung oder Katastrophenschutz. Berücksichtigen Sie zusätzliche Anforderungen an die Montagehöhe, die Sichtbarkeit oder zusätzliche Kennleuchten. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die örtlichen Verkehrsbehörden oder an eine TÜV-Stelle für spezielle Anwendungen.
UK
In Großbritannien ist die Signalbeleuchtung gemäß ECE R65 nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber als beste Praxis dringend empfohlen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge, die an Baustellen, Sondertransporten oder im Katastrophenschutz eingesetzt werden. Zusätzliche Richtlinien, wie sie im Handbuch Verkehrszeichen - Kapitel 8 beschrieben sind, empfehlen unter anderem eine Mindestanbringungshöhe von 1,2 Metern, 360° Sichtbarkeit und zusätzliche reflektierende Markierungen. Für detaillierte Anforderungen empfiehlt es sich, die Richtlinien des Verkehrsministeriums oder der örtlichen Behörden zu konsultieren.
Belgien
In Frankreich ist eine Signalbeleuchtung gemäß ECE R65 für Fahrzeuge, die an Baustellen, Sondertransporten oder im Katastrophenschutz eingesetzt werden, gesetzlich vorgeschrieben. Diese Verpflichtung ist in der französischen Straßenverkehrsordnung verankert. Zusätzliche Richtlinien können besondere Anforderungen an die Montagehöhe, die Sichtbarkeit und zusätzliche reflektierende Markierungen stellen. Für detaillierte Anforderungen konsultieren Sie bitte die Richtlinien des Ministère de la Transition écologique et de la Cohésion des territoires oder der lokalen Behörden.
Frankreich
In Belgien ist eine Signalbeleuchtung gemäß ECE R65 für Fahrzeuge, die an Baustellen, Sondertransporten oder im Katastrophenschutz eingesetzt werden, gesetzlich vorgeschrieben. Diese Verpflichtung ist in der belgischen Verkehrsgesetzgebung verankert. Zusätzliche Richtlinien können besondere Anforderungen an die Montagehöhe, die Sichtbarkeit und zusätzliche reflektierende Markierungen stellen. Für detaillierte Anforderungen empfiehlt es sich, die Richtlinien des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Verkehr oder der lokalen Behörden zu konsultieren.
Wenn Sie eine maßgeschneiderte Beratung von unseren Spezialisten wünschen, kontaktieren Sie uns bitte!
Wenn Sie Fragen haben oder Ratschläge zu den richtigen Rundumleuchten oder deren Montage benötigen.
Haftungsausschluss: Diese Informationen sind allgemein und informativ; sie sind nicht als Rechtsberatung gedacht. TRALERT® ist nicht haftbar und gibt nur spezifische Ratschläge im Zusammenhang mit den ECE-Richtlinien.
Haftungsausschluss:
Wir bei TRALERT® bemühen uns, die Informationen in diesem Artikel so genau und aktuell wie möglich zu halten, einschließlich der Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung. Die Gesetzgebung kann sich jedoch regelmäßig ändern, und obwohl wir uns bemühen, diese Änderungen zeitnah umzusetzen, ist es möglich, dass bestimmte Aktualisierungen oder Anpassungen noch nicht in diesen Artikel eingearbeitet wurden. Wir raten unseren Lesern daher immer, die aktuelle Gesetzgebung bei ihrer örtlichen Regierung oder Regulierungsbehörde zu überprüfen, insbesondere wenn es um Ausnahmen oder spezifische nationale Vorschriften geht. TRALERT® haftet nicht für Schäden oder Bußgelder, die sich aus veralteten oder unvollständigen Informationen in diesem Artikel ergeben.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die zuständige Behörde, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
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Autor
Kevin van Mierlo
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