In diesem Blog lesen Sie:

  • Wie die Vorschriften für LKW- und Sattelauflieger-Beleuchtung geregelt sind. Und welche Vorschriften für leichte und schwere Fahrzeuge gelten.
  • Zudem erfahren Sie mehr über die europäische Gesetzgebung und nationale Ausnahmen in wichtigen Ländern wie den Niederlanden, Deutschland, Italien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich.

Beleuchtungsvorschriften für leichte Nutzfahrzeuge und kleine Lkw (N1-Fahrzeuge)

Fahrzeuge in der N1-Kategorie haben ein zulässiges Höchstgewicht von 3,5 Tonnen. Dabei handelt es sich in der Regel um leichte Nutzfahrzeuge und kleine Lkw. Für diese Fahrzeuge sind bestimmte Beleuchtungselemente vorgeschrieben, um die Sichtbarkeit zu gewährleisten und eine sichere Nutzung auf der Straße zu ermöglichen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Beleuchtungsvorschriften für diese Kategorie.

BeleuchtungsartAnzahlPlatzierungSpezifische Anforderungen
Scheinwerfer2Mindestens 500 mm vom BodenFern- und Abblendlicht erforderlich
Rückleuchten2Auf beiden Seiten am Heck 
Bremsleuchten2Auf beiden Seiten am Heck 
Richtungsanzeiger4Vorne und hinten 
Tagfahrlicht2VorderseiteSeit 2023 für alle neu zugelassenen LKW und Busse in der EU verpflichtend. Anhänger und Auflieger bleiben ausgenommen.
Rückfahrbeleuchtung1-2 1 Rückfahrlicht ist für Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 6 Metern erforderlich. Für Fahrzeuge länger als 6 Meter sind 2 Rückfahrlichter erforderlich.
Reflektoren2RückseiteRote Reflektoren, vorgeschrieben für alle Fahrzeuge

Europa hat seine Standards für Beleuchtung in den ECE-Vorschriften festgelegt. Diese werden von den 56 Mitgliedsstaaten der UNECE befolgt.
  • Konturmarkierungen: Pflicht für lange Fahrzeuge (mehr als 6 Meter), wie N3- und O4-Fahrzeuge. Diese Markierungen sorgen für zusätzliche Sichtbarkeit im Dunkeln.
Regels vrachtwagen verlichting

Beleuchtungsvorschriften für mittelschwere Lkw (N2-Fahrzeuge)

Fahrzeuge in der N2-Kategorie haben ein Gewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen. Dabei handelt es sich um mittelschwere Lastwagen, für die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts zusätzliche Beleuchtungsvorschriften gelten. Besonders Seitenmarkierungsleuchten sind für diese Kategorie wichtig, insbesondere bei Fahrzeugen, die länger als 6 Meter sind.

BeleuchtungsartAnzahlPlatzierungSpezifische Anforderungen
Scheinwerfer2Mindestens 500 mm vom BodenFern- und Abblendlicht erforderlich
Rückleuchten2Auf beiden Seiten am Heck 
Bremsleuchten2Auf beiden Seiten am Heck 
Richtungsanzeiger4Vorne und hinten 
Tagfahrlicht2VorderseiteSeit 2023 für alle neu zugelassenen LKW und Busse in der EU verpflichtend. Anhänger und Auflieger bleiben ausgenommen.
Rückfahrbeleuchtung2RückseitePflicht beim Rückwärtsfahren
Nebelscheinwerfer2RückseitePflicht bei schlechten Wetterbedingungen
SeitenmarkierungsleuchtenMin. 2Seite, alle 3 Meter bei Fahrzeugen >6 m platziertPflicht für Fahrzeuge, die länger als 6 m sind
ReflektorenMin. 2Rück- und SeitenbereichPflicht

 

Beleuchtungsvorschriften für schwere Lkw (N3-Fahrzeuge)

Fahrzeuge in der N3-Kategorie sind schwere Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 12 Tonnen. Für diese Kategorie gelten strengere Beleuchtungsvorschriften, insbesondere für Seiten- und Konturmarkierungsleuchten, um die Sichtbarkeit des Fahrzeugs zu erhöhen, insbesondere im Dunkeln und bei schlechten Wetterbedingungen.

BeleuchtungsartAnzahlPlatzierungSpezifische Anforderungen
Scheinwerfer2Mindestens 500 mm vom BodenFern- und Abblendlicht erforderlich
Rückleuchten2Auf beiden Seiten am Heck 
Bremsleuchten2Auf beiden Seiten am Heck 
Richtungsanzeiger4Vorne und hinten 
Tagfahrlicht2VorderseiteSeit 2023 für alle neu zugelassenen LKW und Busse in der EU verpflichtend. Anhänger und Auflieger bleiben ausgenommen.
Rückfahrbeleuchtung2RückseitePflicht beim Rückwärtsfahren
Nebelscheinwerfer2RückseitePflicht bei schlechten Wetterbedingungen
SeitenmarkierungsleuchtenMin. 2Seite, alle 3 Meter bei Fahrzeugen >6 m platziertPflicht für Fahrzeuge, die länger als 6 m sind
KonturmarkierungsleuchtenMin. 2Seite, entlang der Kontur des FahrzeugsPflicht für Fahrzeuge über 2,1 Meter Breite
ReflektorenMin. 2Rück- und SeitenbereichPflicht

Vorschriften zur Beleuchtung von leichten Anhängern und Aufliegern (O1-Fahrzeuge)

Die O1-Kategorie umfasst leichte Anhänger und Auflieger bis 0,75 Tonnen. Da diese Fahrzeuge klein und leicht sind, gelten weniger strenge Beleuchtungsvorschriften als für schwerere Auflieger. Dennoch sind Reflektoren und eine grundlegende Beleuchtung weiterhin vorgeschrieben, um für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu bleiben.

BeleuchtungsartAnzahlPlatzierungSpezifische Anforderungen
Rückleuchten2Auf beiden Seiten am Heck 
Bremsleuchten2Auf beiden Seiten am Heck 
Richtungsanzeiger2Rückseite 
ReflektorenMin. 2RückseiteRote Reflektoren, vorgeschrieben

Vorschriften zur Beleuchtung von mittelschweren Anhängern und Aufliegern (O2-Fahrzeuge)

Die O2-Kategorie umfasst Auflieger und Anhänger mit einem Gewicht zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge sind schwerer und größer als O1-Fahrzeuge, weshalb zusätzliche Beleuchtung, wie Nebelleuchten, vorgeschrieben ist, um die Sichtbarkeit zu gewährleisten.

BeleuchtungsartAnzahlPlatzierungSpezifische Anforderungen
Rückleuchten2Auf beiden Seiten am Heck 
Bremsleuchten2Auf beiden Seiten am Heck 
Richtungsanzeiger2Rückseite 
Nebelscheinwerfer2RückseitePflicht bei schlechten Wetterbedingungen
ReflektorenMin. 2Rück- und SeitenbereichPflicht

Beleuchtungsvorschriften für schwere Anhänger und Sattelanhänger (O3-Fahrzeuge)

Die O3-Kategorie umfasst Auflieger und Anhänger mit einem Gewicht von 3,5 bis 10 Tonnen. Für diese Kategorie sind neben den standardmäßigen Rückleuchten auch Rückfahrlichter und Seitenmarkierungsleuchten vorgeschrieben. Dies erhöht die Sichtbarkeit des Fahrzeugs, insbesondere beim Rangieren oder Fahren im Dunkeln.

BeleuchtungsartAnzahlPlatzierungSpezifische Anforderungen
Rückleuchten2Auf beiden Seiten am Heck 
Bremsleuchten2Auf beiden Seiten am Heck 
Richtungsanzeiger2Rückseite 
Rückfahrbeleuchtung2RückseitePflicht beim Rückwärtsfahren
SeitenmarkierungsleuchtenMin. 2Seite, alle 3 Meter platziertPflicht für Fahrzeuge, die länger als 6 m sind
ReflektorenMin. 2Rück- und SeitenbereichPflicht

 

Beleuchtungsvorschriften für schwere Sattelanhänger und Anhänger (O4-Fahrzeuge)

Fahrzeuge in der O4-Kategorie sind schwere Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 10 Tonnen. Aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts sind diese Fahrzeuge verpflichtet, zusätzliche Beleuchtung und Konturmarkierungen zu haben, um ihre Abmessungen anzuzeigen, insbesondere beim Fahren im Dunkeln oder bei schlechten Wetterbedingungen.

BeleuchtungsartAnzahlPlatzierungSpezifische Anforderungen
Rückleuchten2Auf beiden Seiten am Heck 
Bremsleuchten2Auf beiden Seiten am Heck 
Richtungsanzeiger2Rückseite 
Rückfahrbeleuchtung2RückseitePflicht beim Rückwärtsfahren
SeitenmarkierungsleuchtenMin. 2Seite, alle 3 Meter platziertPflicht für Fahrzeuge, die länger als 6 m sind
KonturmarkierungsleuchtenMin. 2Seite und Rückseite, entlang der Kontur des FahrzeugsPflicht für Fahrzeuge über 2,1 Meter Breite
ReflektorenMin. 2Rück- und SeitenbereichPflicht

Die geltenden ECE-Vorschriften

Für die Installation und Nutzung von Fahrzeugbeleuchtung in Europa gelten verschiedene ECE-Vorschriften. Hier sind die wichtigsten, die Sie kennen sollten:

Anforderungen an Seitenmarkierungsleuchten für Lkw

Hier sind die wichtigsten Anforderungen gemäß den europäischen Vorschriften (ECE R91):

  • Verpflichtung: Seitenmarkierungsleuchten sind für Lkw über 6 Meter Länge vorgeschrieben.
  • Anzahl: Mindestens 2 Seitenmarkierungsleuchten pro Seite.
  • Platzierung: Die Leuchten müssen entlang der Fahrzeugseite angebracht werden, mit einem maximalen Abstand von 3 Metern zwischen den einzelnen Leuchten.
  • Lichtfarbe: Seitenmarkierungsleuchten müssen bernsteinfarben sein.
  • ECE-Vorschriften: Die technischen Anforderungen für Seitenmarkierungsleuchten sind in ECE R91 festgelegt. Dazu gehören Aspekte wie Lichtstärke, Reflexionsvermögen und die korrekte Platzierung.

Volgens de ECE R48-regelgeving moeten zijmarkeringslichten correct worden geplaatst. De afstand tussen de zijmarkeringslichten mag niet te groot zijn om ervoor te zorgen dat de truck of oplegger goed zichtbaar is, vooral in het donker of bij slecht weer.

Lange und schwere Fahrzeuge (LSF)

Für Lange und schwere Fahrzeuge (LSF), die länger als die standardmäßigen 18,75 Meter sind und mehr als 60 Tonnen wiegen, gelten zusätzliche Beleuchtungsvorschriften. LSF müssen ausgestattet sein mit:

  • Seitenmarkierungsleuchten über die gesamte Länge des Fahrzeugs.
  • Seitenmarkierungsleuchten über die gesamte Länge des Fahrzeugs.

Welche Farbe der Beleuchtung ist erlaubt?

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Richtlinien zur Farbe der Lkw-Beleuchtung:

Rotes Licht:
Nur am Heck eines Fahrzeugs erlaubt. Die Verwendung von rotem Licht an der Vorderseite ist nicht zulässig, um Verwirrung zu vermeiden.

Weißes Licht:
Verpflichtend für die Beleuchtung an der Vorderseite von Fahrzeugen, wie Fern- und Abblendlicht, Begrenzungsleuchten und Tagfahrlichter.

Bernsteinfarbenes Licht:
Erlaubt für Blinker und Warnsignale. Diese Beleuchtung darf offiziell nur verwendet werden, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen oder zu informieren.

Nationale Ausnahmen

Obwohl die europäischen Vorschriften in vielen Ländern ähnlich sind, gibt es in jedem Land einige Ausnahmen und zusätzliche Anforderungen. Hier sind die wichtigsten nationalen Unterschiede:

Niederlande

In den Niederlanden sind die Vorschriften für Fahrzeugbeleuchtung und Warnleuchten in der Fahrzeugverordnung sowie in zusätzlichen Richtlinien für landwirtschaftliche Fahrzeuge und andere Fahrzeuge, die langsam auf öffentlichen Straßen fahren, festgelegt.

  • Nebelscheinwerfer: Nebelschlussleuchten sind bei schlechter Sicht (weniger als 50 Meter) durch Nebel oder starken Regen Pflicht.
  • Warnleuchten: Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge müssen mit orangefarbenen Warnleuchten ausgestattet sein, wenn sie auf öffentlichen Straßen fahren.
  • Breitenbeleuchtung: Fahrzeuge, die breiter als 2,10 Meter sind, müssen eine Breitenbeleuchtung haben.

Quelle: Rijksoverheid – Verlichtingseisen Voertuigen

Deutschland

In Deutschland fallen die Vorschriften für Fahrzeugbeleuchtung unter die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese regelt die technischen Anforderungen für alle Fahrzeuge auf der Straße, einschließlich der Beleuchtung.

  • Warnbeleuchtung: Zusätzliche Warnbeleuchtung ist für Fahrzeuge, die breiter als 2,55 Meter oder länger als 18,75 Meter sind, Pflicht.
  • Seitenmarkierungsleuchten: Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 6 Meter sind, mit einem maximalen Abstand von 3 Metern zwischen den Leuchten.
  • Konturmarkierung: Lange und breite Fahrzeuge müssen an den Seiten mit weißen oder gelben Konturmarkierungen und an der Rückseite mit roten ausgestattet sein.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – StVZO

Italien

In Italien gelten strenge Vorschriften für Fahrzeuge, die Tunnel nutzen, insbesondere in bergigen Gebieten. Diese Regeln sind im Codice della Strada, dem italienischen Straßenverkehrsgesetz, festgelegt.

  • Warnbeleuchtung: In Tunneln ist zusätzliche Warnbeleuchtung für Fahrzeuge mit abweichenden Abmessungen erforderlich.
  • Reflektoren: Fahrzeuge müssen an der Vorder- und Rückseite zusätzliche Reflektoren haben, um in dunklen Tunneln sichtbar zu sein.
  • Nebelscheinwerfer: Der Einsatz von Nebelscheinwerfern ist bei schlechter Sicht, wie in nebligen Tunneln oder bei starkem Regen, Pflicht.

Quelle: Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti – Codice della Strada

Frankreich

In Frankreich sind die Vorschriften für Tagfahrlicht in der Code de la Route, der französischen Straßenverkehrsordnung, festgelegt. Diese Gesetzgebung entspricht den europäischen Standards und legt zusätzlichen Wert auf die Nutzung von Tagfahrlicht (DRL).

  • Tagfahrlicht (DRL): Pflicht für alle Lastwagen auf allen Straßentypen, unabhängig davon, ob sie inner- oder außerorts liegen.
  • Nebelscheinwerfer: Pflicht bei schlechten Wetterbedingungen, besonders in bergigen Gebieten und Tunneln.

Quelle: Service Public – Règles sur l’éclairage des véhicules

Vereinigtes Königreich

Nach dem Brexit folgt das Vereinigte Königreich größtenteils den europäischen Vorschriften (ECE), jedoch mit einigen Anpassungen, die speziell für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Reflektoren gelten. Die Regeln sind in den Road Vehicles Lighting Regulations 1989 festgelegt.

  • Reflektoren an landwirtschaftlichen Fahrzeugen: Pflichtreflektoren an landwirtschaftlichen Fahrzeugen, einschließlich orangefarbener und roter Reflektoren an der Rückseite und den Seiten.
  • Konturmarkierung: Für breitere Fahrzeuge sind zusätzliche Konturmarkierungen erforderlich, um die Umrisse des Fahrzeugs anzuzeigen.

Quelle: GOV.UK – Road Vehicles Lighting Regulations

Trotz des Brexits hält sich das Vereinigte Königreich (VK) weitgehend an die Fahrzeugbeleuchtungsstandards der UNECE (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa).

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Haftungsausschluss:

Bei TRALERT® bemühen wir uns, die Informationen in diesem Artikel so genau und aktuell wie möglich zu halten, einschließlich der Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung. Gesetze können jedoch häufig ändern, und obwohl wir bestrebt sind, diese Änderungen zeitnah umzusetzen, kann es vorkommen, dass bestimmte Aktualisierungen oder Anpassungen in diesem Artikel noch nicht berücksichtigt sind. Daher raten wir:

Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die zuständige Behörde, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.