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Signal Road Projection: Kennleuchten, die auf der Fahrbahn sichtbar sind
- Aktualisiert:
- Verfasst von: Kevin van Mierlo
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Einen Blinker kennen wir alle als blinkendes Licht am Fahrzeug. Doch was wäre, wenn dieselbe Fahrtrichtung auch auf der Fahrbahn neben dem Fahrzeug sichtbar würde? Genau das geschieht bei der Signal Road Projection.
Die Technologie existiert bereits, die ersten Serienfahrzeuge sind damit rund unterwegs, und im Jahr 2026 wird im Rahmen der UNECE ein Rechtsrahmen für die Blinkerprojektion verabschiedet. Interessant für unseren Markt: Darin werden nicht nur Personenkraftwagen genannt, sondern auch Nutzfahrzeuge, Lkw und schwere Auflieger. Für Fahrzeughersteller bedeutet dies nicht, dass morgen neue Lampen an jedem Fahrzeug vorgeschrieben sein müssen. Ganz im Gegenteil. „Signal Road Projection“ ist optional. Doch die Möglichkeit, diese Technologie einzusetzen, rückt nun deutlich näher.
In diesem Artikel werden Sie lesen:
- Was genau ist „Signal Road Projection“?
- Welche Hersteller setzen diese Technologie bereits ein?
- Was diese Entwicklung für Hersteller von Autos und Anhängern bedeutet
Stand: September 2026
Neue Vorschriften ermöglichen die Projektion von Blinkern gemäß UN R48 und UN R148. Bei Fahrzeugen der Kategorie N kann eine Projektion an der Vorder- und/oder Rückseite eingesetzt werden. Bei schweren O3- und O4-Aufliegern handelt es sich um eine Projektion an der Rückseite. Die Funktion ist nicht vorgeschrieben.
Was ist Signal Road Projection?
Signal Road Projection, kurz SRP, ist eine Fahrzeugbeleuchtung, die ein Lichtsignal auf die Fahrbahn projiziert.
Bei der „Direction Indicator Projection“ wird der vorhandene Blinker durch amberfarbige Chevrons auf der Fahrbahn ergänzt. Sobald der Fahrer den Blinker betätigt, blinkt die Projektion mit.
Sie erkennen also nicht nur am Fahrzeug, in welche Richtung es fahren will, sondern auch neben dem Fahrzeug.
Das mag vielleicht wie ein futuristisches Detail klingen, doch gerade bei großen Fahrzeugen ist der dahinter stehende Gedanke interessant.
Ein Lkw-Gespann kann lang sein. Ein Radfahrer, Fußgänger oder anderer Verkehrsteilnehmer befindet sich nicht immer an einer Stelle, an der der Blinker unmittelbar im Blickfeld liegt. Durch eine Projektion auf die Fahrbahn wird die Fahrabsicht des Fahrzeugs auf andere Weise sichtbar gemacht.
Die Projektion von Blinkern wird in der UN-Regelung Nr. 48 geregelt hinsichtlich Einbau, Position und Funktion der Projektion am Fahrzeug. Der Blinkerprojektor selbst muss gemäß der UN-Regelung Nr. 148 typgenehmigt sein, in der die technischen Anforderungen an die Lichtsignaleinheit festgelegt sind.
Wird „Signal Road Projection“ zur Pflicht?
Nein.
Und das ist für Fahrzeughersteller wahrscheinlich das Wichtigste, was sie unmittelbar wissen müssen.
Die neuen Vorschriften schreiben keinen zusätzlichen obligatorischen Blinker vor. Ein Lkw, Auflieger oder Aufbau, der heute gebaut wird, muss daher aufgrund dieser Entwicklung nicht angepasst werden.
Die Blinkerprojektion ist eine optionale Funktion.
Die Vorschriften schaffen vor allem einen Rahmen, innerhalb dessen Fahrzeug- und Beleuchtungshersteller die Technik in zukünftigen Fahrzeugkonzepten anwenden können.
Kurz und bündig
| anfordern | Antwort |
|---|---|
| Was ändert sich? | Es wird einen regulierten Rahmen für projizierte Blinker geben |
| Ist dies vorgeschrieben? | Nein |
| Muss ein bestehender Lkw oder Auflieger umgerüstet werden? | Nein |
| Ist dies für die Entwicklung neuer Fahrzeuge von Interesse? | Ganz sicher |
Für welche Fahrzeuge ist dies relevant?
Interessant zu wissen ist, dass die gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich über Personenkraftwagen hinausgehen.
| Fahrzeug-Kategorie | Mögliche Projektion |
|---|---|
| N1-Nutzfahrzeug | Vorne und/oder hinten |
| N2-Lkw | Vorne und/oder hinten |
| N3-Lkw | Vorne und/oder hinten |
| O3-Auflieger / Sattelauflieger | Hinter |
| O4-Auflieger / Sattelauflieger | Hinter |
Bei Lkw kann die Blinkerprojektion somit an der Vorder- oder Rückseite oder an beiden Positionen eingesetzt werden.
Für O3- und O4-Auflieger ist ausschließlich eine Projektion am Heck zulässig. Was logisch ist.
Dies ist eine wichtige Entwicklung für Anhängerhersteller. Neue Lichtfunktionen finden letztendlich nicht nur in einer Lampe Anwendung, sondern müssen auch in die Verkabelung der Fahrzeugbeleuchtung, die elektronische Steuerung und die gesamte Fahrzeugarchitektur integriert werden.
Wann sieht man eine solche Lichtsignalprojektion?
Die Blinkerprojektion ist ausdrücklich für niedrige Geschwindigkeiten vorgesehen. Die Projektion darf normalerweise bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 15 km/h eingeschaltet werden.
Stellen Sie sich also eher einen Lkw vor, der:
- in eine Kreuzung einbiegt;
- ein Gelände verlässt;
- manövriert an einer Laderampe;
- langsam durch ein Distributionszentrum fährt;
- eine enge Kurve fährt;
- eine Park- oder Manövrierbewegung ausführt.
Dadurch wird sofort deutlich, wozu die Technik dient.
Nicht, um mehr Licht zu erzeugen, sondern um die Absicht des Fahrzeugs früher und deutlicher erkennbar zu machen.
Wie sieht die Blinkerprojektion aus?
Die Blinkerprojektion besteht aus amberfarbigen Chevrons, die in derselben Phase und mit derselben Frequenz blinken wie der normale Blinker.
Ein Hersteller kann daher kein selbst entworfenes Symbol auf den Asphalt projizieren.
Auch der Bereich, in dem die Projektion erscheinen darf, ist festgelegt:
- bis zu maximal 5 Meter vor dem Fahrzeug;
- bis zu maximal 2 Meter hinter dem Fahrzeug;
- maximal 1,5 Meter über die Fahrzeugseite hinaus.
Keine Lichtleiste entlang des gesamten Lkw
In früheren Vorschlägen rund um das Thema „Signal Road Projection“ wurde nämlich auch die Projektion an der Seite des Fahrzeugs in Betracht gezogen.
Bei einem Lkw liegt der Gedanke auf der Hand. Stellen Sie sich einen Radfahrer neben einem abbiegenden Lastzug vor: Würden Sie nicht gerade die Schwenkbewegung entlang der gesamten Seitenfläche sichtbar machen wollen?
Diese Form der Seitenprojektion hat es jedoch nicht in den endgültigen Rahmen für die Blinkerprojektion geschafft.
Bei M- und N-Fahrzeugen (Autos, Busse, Lkw) handelt es sich um Front- und/oder Heckprojektion. Bei O3- und O4-Aufliegern ausschließlich um Heckprojektion.
Das ist gut zu wissen, denn ältere Konzeptbilder von Signal Road Projection zeigen manchmal Anwendungen, die derzeit nicht Bestandteil dieser Vorschriften sind.
Sind bereits Fahrzeuge damit rund?
Ja.
Und das macht diese Entwicklung wesentlich interessanter als Vorschriften für eine Technologie, die bislang nur auf dem Papier existiert.
Toyota
Toyota führte die Signal Road Projection im Jahr 2025 beim Corolla Cross für den japanischen Markt ein.
Beim Betätigen des Blinkers erscheinen drei Chevrons auf der Fahrbahn. Dadurch wird die beabsichtigte Fahrtrichtung nicht nur über die Lampe am Auto, sondern auch auf der Straße sichtbar.
Toyota hat das System gemeinsam mit dem japanischen Leuchtenhersteller KOITO entwickelt.
Besonders bemerkenswert ist, dass Toyota damit bereits auf den Markt kam, bevor der neue UNECE-Rahmen für die Blinkerprojektion verabschiedet wurde.
Zu diesem Zeitpunkt gab es in Japan noch keine spezifischen Vorschriften für diese Art der Straßenprojektion. Toyota und KOITO suchten daher gemeinsam mit den japanischen Behörden nach einem Weg, die Technik im Rahmen der bestehenden Zulassungsvorschriften genehmigen zu lassen.
Das ist uns gelungen.
Japan war also nicht Vorreiter, da die neuen UNECE-Vorschriften dort bereits galten. Es wurde lediglich früher ein nationaler Weg gefunden, um diese Technik zuzulassen.
Immer mehr Hersteller arbeiten an projizierender Beleuchtung
Toyota steht dabei nicht allein da.
Auch Hersteller wie Audi arbeiten an Systemen für die Beleuchtung, bei denen Informationen auf die Fahrbahn projiziert werden. Darüber hinaus entwickeln große Automobilbeleuchtungszulieferer Systeme, bei denen Blinker und andere Signalfunktionen zunehmend außerhalb der herkömmlichen Leuchteinheit sichtbar werden.
Dadurch entsteht eine deutliche Dynamik auf dem Markt.
Während Hauptscheinwerfer früher vor allem dazu dienten, die Straße zu beleuchten, werden moderne Lichtsysteme zunehmend zu einem Bestandteil der Kommunikation zwischen Fahrzeug und Umgebung.
Auch bei Personenkraftwagen tauchen bereits die ersten Anwendungen auf.
Für Lkw und Auflieger scheint diese Entwicklung noch in den Kinderschuhen zu stecken.
Und genau deshalb ist es interessant, dass N2, N3, O3 und O4 bereits jetzt ausdrücklich in die Vorschriften aufgenommen wurden.
Was bedeutet dies für den Fahrzeugbau?
Heute wahrscheinlich noch nicht so viel.
Sie müssen keine bestehenden Fahrzeugkonstruktionen anpassen, und die Signal Road Projection wird keine neue vorgeschriebene Lichtfunktion.
Für zukünftige Fahrzeugprojekte ist dies jedoch eine Entwicklung, die man im Auge behalten sollte.
Denn sobald eine solche Funktion zum Einsatz kommt, geht es nicht mehr nur um einen Projektor.
Die Technik muss unter anderem mit folgenden Bereichen zusammenwirken:
- die Blinker;
- Fahrzeuggeschwindigkeit;
- Fahrzeugsteuerung;
- Vorwärts- oder Rückwärtsfahrrichtung;
- Elektronische Steuerung.
Darüber hinaus muss der Projektor selbst die geltenden Anforderungen erfüllen, und die Montage am Fahrzeug muss den Vorgaben der UN-R48 entsprechen.
Die Montage eines beliebigen Projektors unter dem Fahrgestell ist daher nicht mit einem zugelassenen Blinker-Projektionssystem gleichzusetzen.
Was bedeutet das für den Aufliegerbau?
Für Anhängerhersteller ist vor allem ein Detail von Interesse:
O3- und O4-Auflieger sind ausdrücklich in den neuen Vorschriften berücksichtigt.
Bei einem O3/O4-Auflieger oder Sattelauflieger darf im Rahmen dieser Bestimmung ausschließlich eine hintere Blinkerprojektion verwendet werden.

Damit ergibt sich in Zukunft die Möglichkeit, die „Direction Indicator Projection“ in komplette Beleuchtungssysteme am Heck von schweren Aufliegern und Sattelaufliegern zu integrieren.
Und genau dann wird es für unseren Markt interessant.
Denn bei einem Auflieger steht die Beleuchtung selten für sich allein. Rückleuchten, Umrissbeleuchtung, Kabelbäume, Stecker, Anschlusskästen und elektronische Funktionen bilden zusammen ein einziges System.
Neue Lichtfunktionen wie die Straßenprojektion werden daher letztendlich auch Einfluss darauf haben, wie komplette Beleuchtungslösungen entwickelt werden.
Ist Signal Road Projection die Zukunft?
Das wissen wir noch nicht mit Sicherheit. Es wäre verfrüht zu sagen, dass in ein paar Jahren jeder Lkw Chevron-Markierungen auf den Asphalt projizieren wird.
Doch die Signale sind eindeutig.
Die Vorschriften wurden erarbeitet. Die ersten Serienfahrzeuge sind bereits damit unterwegs. Große Automobilhersteller und Beleuchtungshersteller investieren in diese Technologie. Und Lkw sowie schwere Auflieger sind bereits in den rechtlichen Rahmen einbezogen worden.
Damit ist „Signal Road Projection“ keine ferne Zukunftsmusik mehr. Es ist vor allem ein schönes Beispiel dafür, wie sich die Fahrzeugbeleuchtung wandelt. „Das ist es, was das Fahrzeug tun wird.“
Und diese Entwicklung verfolgen wir bei TRALERT® weiterhin aufmerksam.
Sollten sich die Anwendungsbereiche oder Vorschriften für Lkw und Auflieger weiter ändern, werden wir diesen Artikel aktualisieren. So wissen Sie, was sich ändert und vor allem, wie Sie damit umgehen müssen.
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Autor
Kevin van Mierlo
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