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Blinkende Seitenmarkierungen an O1 und O2 Anhängern: Tipps + Schaltbild

Inhalt

Die Nachfrage nach seitlichen Umrissleuchten wächst auf dem Markt. Sie verleihen ein modernes Aussehen, sorgen aber vor allem für zusätzliche Sicherheit im Straßenverkehr. Die Vorschriften sind jedoch nicht immer eindeutig: In einigen Fällen sind blinkende Seitenmarkierungen erlaubt, in anderen nicht.

In diesem Blog werden Sie lesen:

  • Was die Gesetzgebung ist und was dies in der Praxis bedeutet
  • Tipps und Schaltbilder für blinkende Seitenmarkierungen
  • Stecker-Lösungen für Anhängerhersteller
In den Niederlanden dürfen kleinere Anhänger nach der Zulassung mit blinkenden seitlichen Umrissleuchten ausgestattet werden. In anderen Ländern, wie Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien und Skandinavien, gelten jedoch andere Regeln. In diesem Artikel erfahren Sie, wie dies in den Niederlanden geregelt ist und wo die Unterschiede zu anderen Ländern liegen.
Blinkende Seitenmarkierungen an einem Anhänger

Vorschriften für blinkende Seitenmarkierungen

Die europäische Typenzulassung (ECE R48) besagt, dass für die Fahrzeugklassen O1 und O2 seitliche Umrissleuchten bei der Zulassung nicht zulässig sind. Für Fahrzeuge der Klassen O3 und O4 ist es in allen Ländern, die der ECE-Regelung folgen, vorgeschrieben.

In den Niederlanden gelten andere Gesetze, sobald ein Anhänger zugelassen ist.

  • Kategorie O1 Leichte Anhänger (≤ 750 kg): Hier dürfen bei einer Notbremsung nur Blinker, Warnblinkanlage und Bremsleuchten blinken. Das Mitblinken der seitlichen Umrissleuchten ist nicht erlaubt.
  • O2 Mittelschwere Anhängerklasse (> 750 kg und ≤ 3.500 kg): hier dürfen die seitlichen Umrissleuchten synchron mit den Fahrtrichtungsanzeigern blinken.
  • Schwere Anhänger der Kategorie O3 (> 3.500 kg und ≤ 10.000 kg):
    Seit dem 1. Januar 2025 müssen neu zugelassene Anhänger der Klasse O3 mit seitlichen Umrissleuchten ausgestattet sein, die synchron mit den Fahrtrichtungsanzeigern blinken.
  • O4 Kategorie sehr schwere Anhänger (> 10.000 kg):
    Auch hier gilt die neue Verpflichtung: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle neu zugelassenen O4-Anhänger mit seitlichen Umrissleuchten (oder einem separaten seitlichen Blinker) ausgestattet sein. Bestehende Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden.

Unterstützende Quellen: RDW, RAI Vereniging Carosseriebouw

Warum blinkende Seitenbeleuchtungen immer beliebter werden

Wir stellen eine steigende Nachfrage nach blinkenden seitlichen Umrissleuchten fest. Dies verleiht dem Arbeitsbereich ein professionelles Aussehen und erhöht die Verkehrssicherheit erheblich. Das Fahrzeug ist für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar. Dadurch wird das Risiko von Unfällen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern, wie Radfahrern und Fußgängern, erheblich reduziert. Im Zusammenhang mit sicherem Arbeiten könnte auch der Artikel Arbeitsscheinwerfer an Anhängern interessant für Sie sein, in dem wir unter anderem auch erklären, wie man sie anschließt.

Seit dem 1. Januar 2025 sind blinkende Seitenbeleuchtungen für neu zugelassene O3- und O4-Anhänger Pflicht. Mehr dazu in dem Artikel über die Beleuchtungsvorschriften für Anhänger.

Mitblinkende Seitenmarkierungen anschließen

Es gibt zwei gängige Möglichkeiten, die seitlichen Markierungen zu blinken.

Option 1: über Verlängerungskabel + Controller

Dieses Schaltbild zeigt ein Beispiel dafür, wie die Seitenmarkierungen mit Hilfe eines Controllers angeschlossen werden können. Wir sehen einen 7-poligen AMP-Stecker mit 1,5 Verlängerungskabel + 3-poligen SuperSeal-Eingang + 2-poligen SuperSeal-Ausgang. Dies zapft das Blink- und Positionslichtsignal an, ohne dass es zu Störungen kommt.

Schaltbild - blinkende Seitenmarkierungen

* Schaltbild für blinkende Seitenmarkierungen

Option 2: direkt über das multifunktionale Rücklicht

Möchten Sie blinkende Seitenmarkierungen einfach und übersichtlich anschließen? Dann ist die Verwendung eines multifunktionalen Rücklichts mit mehreren Anschlüssen von SuperSeal eine intelligente und effiziente Lösung. Diese Rückleuchten ermöglichen es Ihnen, mehrere Funktionen über eine zentrale Einheit zu verbinden. Denken Sie an:

  • Blinkende Seitenbeleuchtung
  • Begrenzungsleuchten
  • Kennzeichenbeleuchtung
  • Dritte Bremsleuchte
  • Arbeitsscheinwerfer für Rückwärtsfahrt

Diese Lösung macht nicht nur die Installation übersichtlich, sondern spart Ihnen auch wertvolle Zeit in der Produktion. Es ist keine separate Abzweigung oder zusätzliche Verkabelung erforderlich. Sie arbeiten direkt vom Rücklicht aus, komplett Plug & Play.

Zum Beispiel über die VC 2000 oder VC 6000 Serie, mit eingebautem Steuergerät und mehreren SuperSeal Anschlüssen. Ideal für Erstausrüster und Anhängerhersteller, die auf Schnelligkeit und Einfachheit Wert legen.

Schaltbild für blinkende Seitenbeleuchtungen

* Schaltbild für den Anschluss blinkender Seitenmarkierungen an ein multifunktionales Rücklicht. VC 2000 Serie auf der linken Seite und VC 6000 Serie rechts.

Stecker & Play-Lösungen mit komplettem Kabelbaum

TRALERT® steht für intelligente Einfachheit. Deshalb bieten wir komplette Beleuchtungslösungen an. Diese Stecker-Lösungen ermöglichen es Ihnen, bei der Installation der Beleuchtung Zeit und Kosten zu sparen. Das bedeutet minimale Installationszeit und geringere Fehleranfälligkeit. Egal, ob Sie mit einem Standardkabelbaum oder einer maßgeschneiderten Lösung für Ihre Wagen arbeiten, die Installation ist immer schnell und unkompliziert.

Vollständig CAN-bus-kompatibel

Die blinkenden Seitenmarkierungen müssen nahtlos mit der übrigen Beleuchtung zusammenarbeiten. So stellen Sie sicher, dass die Seitenbeleuchtung kontinuierlich und ohne Ausfälle mit dem Fahrtrichtungsanzeiger synchronisiert ist. Wir nennen dies auch CAN-bus/interferenzfreie Beleuchtung.

Maßgeschneidert für Anhängerhersteller

Sind Sie Anhängerbauer und auf der Suche nach einer geeigneten Beleuchtungslösung?
Fragen Sie nach einem unverbindlichen Beratungsgespräch mit einem unserer Produktspezialisten.

  • Technische Unterstützung und Schemata
  • Videos zur Montage und Demonstration
  • Technische Unterstützung bei der Anpassung

Vorschriften für blinkende Seitenmarkierungen

Blinkende Seitenmarkierungen sind nicht mehr nur eine ausgefallene Ergänzung - sie sind der neue Standard. Ab 2024 sind in der EU für alle neuen O3- und O4-Anhänger Seitenbeleuchtungen vorgeschrieben, die synchron mit den Fahrtrichtungsanzeigern blinken. Aber auch bei kleineren Anhängern (wo sie nicht vorgeschrieben ist) bietet diese dynamische Seitenbeleuchtung einen direkten Mehrwert. Sie erhöht die Sichtbarkeit, verbessert die Sicherheit und verleiht dem Anhänger ein modernes, professionelles Aussehen.

Mehr dazu in unserer vollständigen Übersicht über die Beleuchtungsvorschriften für Anhänger.

Häufig gestellte Fragen

Was sind blinkende Seitenmarkierungen?

Mitblinkende Seitenmarkierungen sind Seitenleuchten, die synchron mit dem Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers blinken. Sie erhöhen die Sichtbarkeit und Sicherheit.

Ist eine blinkende Seitenmarkierung für alle Anhänger vorgeschrieben?

Nein, nur für neue Fahrzeuge der Klassen O3 und O4 innerhalb der EU.

Wie schließe ich blinkende Seitenmarkierungen an 12V oder 24V an?

Dies kann über einen CAN-bus Schaltkasten oder über das Rücklicht mit SuperSeal Stecker erfolgen. Sehen Sie sich unsere Schemata an oder fordern Sie Unterstützung an, wenn Sie ein Anhängerhersteller sind.

Ist ein CAN-bus Schaltkasten immer notwendig?

In modernen Fahrzeugen verhindert ein CAN-bus Schaltkasten Fehlermeldungen und sorgt für eine korrekte Signalverarbeitung. Unbedingt empfehlenswert.

Entsprechen blinkende Seitenbeleuchtungen der ECE R48?

Ja, unsere Systeme entsprechen den Platzierungsanforderungen und technischen Spezifikationen der ECE R48-Regelung für die seitliche Kennzeichnung von Anhängern.

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Klemens Klein Overmeen

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