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Was ist mit Positionslichtern in Europa

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Positionslichter sind in Europa für alle neu zugelassenen Lkw vorgeschrieben. Für Auflieger und viele Arbeitsfahrzeuge wird es dringend empfohlen und ist in einigen Ländern sogar vorgeschrieben. Aber was genau sind die technischen und rechtlichen Anforderungen? Wann müssen Sie die Beleuchtung mitführen? Und welche Ausnahmen gibt es je nach Land? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was das in der Praxis bedeutet.

Was ist Positionslicht und warum ist es für den Berufsverkehr wichtig?

Positionslicht (DRL) ist eine Art von Beleuchtung, die sich automatisch einschaltet, sobald das Fahrzeug gestartet wird. Ihr Zweck ist einfach: Sie sollen tagsüber für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar sein. Für große Fahrzeuge wie Lkw, Auflieger und landwirtschaftliche Maschinen ist dies unerlässlich. Aufgrund ihrer Größe und Masse ist die Sichtbarkeit entscheidend, um Unfälle zu vermeiden.

Unterschied zu Abblendlicht und Stadtlicht: Das Tagfahrlicht dient der Sichtbarkeit des Fahrzeugs, nicht der besseren Sicht des Fahrers. Abblendlicht ist Pflicht, wenn die Sicht schlecht ist, während Tagfahrlicht Pflicht ist, wenn die Sicht tagsüber gut ist.

Europäische Vorschriften für Positionslichter bei Tag

ECE R87 - Technische Anforderungen

Die europäische Regelung ECE R87 beschreibt die technischen Spezifikationen für das Tagfahrlicht:

  • Farbe: weißes Licht
  • Lichtleistung: zwischen 400 und 1200 Candela
  • Anzahl: zwei Lichter an der Vorderseite
  • Symmetrisch zur Mitte des Fahrzeugs angeordnet

Einbau von Positionslicht bei Tag

Laut ECE R48 muss das Tagfahrlicht in einer Höhe von mindestens 250 mm und maximal 1500 mm über der Fahrbahn angebracht werden. Der Abstand zwischen den beiden Lichtern muss mindestens 600 mm (bzw. 400 mm bei Fahrzeugen mit einer Breite von weniger als 1300 mm) betragen, und sie dürfen nicht weiter als 400 mm von der Außenkante entfernt angebracht werden. Die Beleuchtung muss sich beim Anlassen des Motors automatisch einschalten und sich bei Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern automatisch abdunkeln oder ausschalten. Achten Sie außerdem immer auf eine gültige ECE-Zulassung (R87, R48 und R10) und berücksichtigen Sie bei modularen Fahrzeugen (wie z.B. LHVs oder Fahrzeugen mit austauschbaren Aufbauten) die Durchgängigkeit der Beleuchtung über die gesamte Länge des Fahrzeugs. Nur eine korrekte Installation kann Ausschuss, Ausfälle oder unsichere Situationen verhindern.

ECE R10 - EMV-Anforderungen

Arbeitsfahrzeuge in elektromagnetisch rauen Umgebungen (Baustellen, Landwirtschaft) erfordern elektromagnetische Verträglichkeit. Die ECE R10 garantiert einen störungsfreien Betrieb.

EU-Verordnung 661/2009

Diese Verordnung schreibt das Tagfahrlicht für alle neuen Fahrzeugtypen der Klassen N (Lkw) und O (Auflieger) vor, die seit Februar 2011 auf den Markt kommen.

Pflicht und Ausnahmen pro Land

LandIst Tagfahrlicht vorgeschrieben?Einzelheiten
NiederlandeJaNur bei Neufahrzeugen seit 2011. Siehe RDW
DeutschlandJaTagfahrlicht oder Abblendlicht bei Tageslicht vorgeschrieben. Sehen Sie sich die aktuellen Bußgelder rund um das Abblendlicht an.
ÖsterreichJaTagfahrlicht oder Abblendlicht ist tagsüber Pflicht, auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Siehe BMK
ItalienJaAußerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben. DRL oder Abblendlicht erlaubt.
FrankreichJaNur bei Neufahrzeugen. Das Tagfahrlicht dimmt sich automatisch mit dem Abblendlicht.
BelgienJaGemäß der EU-Harmonisierung. Siehe FPS Mobilität
SpanienNein (empfohlen)Nicht vorgeschrieben, aber bei starkem Verkehr empfohlen.
SchwedenJaTagfahrlicht ist seit den 1970er Jahren vorgeschrieben.

Möchten Sie mehr über die Vorschriften zur Beleuchtung erfahren?

Dann lesen Sie unseren Leitfaden zur Beleuchtung von Lkw oder Anhängern.
Weitere Informationen über Bußgelder für nicht korrektes Abblendlicht oder Positionslicht in Deutschland finden Sie in diesem Bußgeldleitfaden:

Praktische Situationen: Was müssen Sie als Profi wissen?

Öffentliche Straße

  • Tagfahrlicht ist bei Tageslicht vorgeschrieben
  • Muss sich beim Einschalten des Abblendlichts automatisch ausschalten oder abblenden

Parkend oder stehend

  • Das Tagfahrlicht darf im Stand nicht eingeschaltet bleiben (automatische Abschaltung)
  • Obligatorisches Standlicht beim Halten außerhalb geschlossener Ortschaften in Deutschland

Tunnels und U-Bahnen

  • Tagfahrlicht allein reicht nicht aus: Abblendlicht ist in Tunneln u.a. in Deutschland, Frankreich und Österreich vorgeschrieben

Baustelle und Industrie

  • Tagfahrlicht ist sehr empfehlenswert, besonders bei wechselnden Lichtverhältnissen
  • Kombinieren Sie mit Rundumleuchten oder Konturbeleuchtung, wenn dies erlaubt ist

Bergungsfahrzeuge oder Pannenhilfe

  • Das Tagfahrlicht darf aktiv bleiben, solange der Motor läuft
  • Kombinieren Sie mit Warnleuchten (gelb)

Landwirtschaftliche Fahrzeuge

  • Tagfahrlicht oder Abblendlicht ist in mehreren Ländern vorgeschrieben. In Italien muss außerhalb geschlossener Ortschaften und in Tunneln immer Abblendlicht benutzt werden - auch tagsüber. In Österreich ist das Tagfahrlicht für alle motorisierten Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen vorgeschrieben, auch für Traktoren. Prüfen Sie pro Land, ob Tagfahrlicht ausreicht oder ob Abblendlicht erforderlich ist, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr.
  • In den Niederlanden für Fahrgeschwindigkeiten über 25 km/h empfohlen

Auflieger und Sattelauflieger

  • Tagfahrlicht ist nur bei Sattelzugmaschinen vorgeschrieben
  • Anhänger: nur Positionsbeleuchtung erforderlich

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sollte sich das Positionslicht immer automatisch ausschalten?
Ja, beim Einschalten des Abblendlichts oder der Nebelscheinwerfer muss sich das Tagfahrlicht gemäß ECE R48 automatisch abblenden oder ausschalten.

Ist Tagfahrlicht bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen vorgeschrieben?
Nicht in allen Ländern, aber es ist unter anderem in Österreich, Italien und Schweden vorgeschrieben. In den Niederlanden wird es dringend empfohlen.

Kann das Tagfahrlicht beim Parken eingeschaltet bleiben?
Nein, das Tagfahrlicht muss erlöschen, wenn der Motor abgestellt wird. Für die Sichtbarkeit beim Parken gelten andere Regeln, wie z.B. Positionslichter.

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Haftungsausschluss:

Wir bei TRALERT® bemühen uns, die Informationen in diesem Artikel so genau und aktuell wie möglich zu halten, einschließlich der Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung. Die Gesetzgebung kann sich jedoch regelmäßig ändern, und obwohl wir uns bemühen, diese Änderungen zeitnah umzusetzen, ist es möglich, dass bestimmte Aktualisierungen oder Anpassungen noch nicht in diesen Artikel eingearbeitet wurden. Wir raten unseren Lesern daher immer, die aktuelle Gesetzgebung bei ihrer örtlichen Regierung oder Regulierungsbehörde zu überprüfen, insbesondere wenn es um Ausnahmen oder spezifische nationale Vorschriften geht. TRALERT® haftet nicht für Schäden oder Bußgelder, die sich aus veralteten oder unvollständigen Informationen in diesem Artikel ergeben.

Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die zuständige Behörde, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

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Bild von Lars Nuwenhof

Lars Nuwenhof

Lars ist Beleuchtungsspezialist bei TRALERT® und verantwortlich für das Händlerportal. Er schreibt über LED-Technologie und hilft Kunden mit digitalen Links und intelligenten Beleuchtungslösungen.

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