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Was ist mit Positionslichtern in Europa
- Aktualisiert:
- Von: Lars Nuwenhof
Die kurze Antwort
Positionslichter sind in der EU für neu zugelassene Kraftfahrzeuge in den jeweiligen Fahrzeugkategorien vorgeschrieben. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gilt diese Verpflichtung seit dem 7. Februar 2011. Für Lkw und Busse gilt sie seit August 2012. Fahrzeuge, die vor dieser Verpflichtung hergestellt wurden, müssen nicht nachgerüstet werden.
Positionslicht ist keine vorgeschriebene Lichtfunktion für Anhänger, Sattelauflieger und Auflieger. Für sie gelten andere Sichtbarkeitsanforderungen, wie Positionsleuchten, Umrissleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, Bremsleuchten, Retroreflektoren und, je nach Fahrzeugkategorie und Größe, Konturmarkierungen.
Wichtig zu unterscheiden: Die europäische Verpflichtung betrifft das Vorhandensein von Positionslicht an neuen Fahrzeugtypen. Ob Sie tagsüber tatsächlich mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren müssen, hängt von den nationalen Verkehrsvorschriften in jedem Land ab.
| Fahrzeug-Kategorie | Ist Tagfahrlicht vorgeschrieben? | Erläuterung |
|---|---|---|
| Fahrzeugkategorie: Personenkraftwagen | Ist das Tagfahrlicht vorgeschrieben?Ja, bei neuen Typenzulassungen seit 2011 | Erläuterung: ÄltereFahrzeuge müssen nicht nachträglich mit Positionslicht ausgestattet werden. |
| Fahrzeugklasse: Leichte Nutzfahrzeuge | Ist das Tagfahrlicht vorgeschrieben?Ja, bei neuen Typenzulassungen seit 2011 | Erläuterung: ÄltereFahrzeuge müssen nicht nachträglich mit Positionslicht ausgestattet werden. |
| Fahrzeugkategorie: Lkw | Ist das Tagfahrlicht vorgeschrieben?Ja, bei neuen Typenzulassungen seit August 2012 | Erläuterung: Giltfür neue Fahrzeugtypen, nicht automatisch für ältere Fahrzeuge. |
| Fahrzeugkategorie: Busse | Ist das Tagfahrlicht vorgeschrieben?Ja, bei neuen Typenzulassungen seit August 2012 | Erläuterung: Giltfür neue Fahrzeugtypen, nicht automatisch für ältere Fahrzeuge. |
| Fahr zeugkategorie: Anhänger und Sattelauflieger | Ist das Tagfahrlicht vorgeschrieben?Nein | Erläuterung: DRList keine vorgeschriebene Lichtfunktion für gezogene Fahrzeuge. |
| Fahrzeugkategorie: Anhänger | Ist das Tagfahrlicht vorgeschrieben?Nein | Erläuterung: Hierfürgelten andere Sichtbarkeitsanforderungen. |
Beachten Sie den Unterschied zwischen der europäischen Fahrzeugvorschrift und der nationalen Betriebsvorschrift. Die europäische Verpflichtung legt fest, ob ein neues Fahrzeug bei der Typenzulassung mit Positionslicht ausgestattet sein muss. Die nationalen Verkehrsregeln legen fest, wann Sie das Tagfahrlicht oder das Abblendlicht tatsächlich benutzen müssen, wenn Sie tagsüber fahren. Dies ist von Land zu Land unterschiedlich und kann von der Straße, dem Wetter, den Tunneln, der Fahrzeugklasse und den örtlichen Vorschriften abhängen.
In den Niederlanden und Deutschland gibt es beispielsweise keine generelle Verpflichtung, tagsüber immer mit Licht zu fahren, solange die Sicht gut ist. In Ländern wie Italien und Schweden gibt es strengere Vorschriften für die Beleuchtung bei Tag. Bei schlechter Sicht, Dämmerung, Dunkelheit und in vielen Tunneln reicht das Tagfahrlicht allein nicht aus und es muss Abblendlicht verwendet werden.
Was ist Positionslicht und warum ist es für den Berufsverkehr wichtig?
Positionslicht, auch DRL genannt, ist eine nach vorne gerichtete Lichtfunktion, die ein Fahrzeug tagsüber für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar machen soll. In modernen Fahrzeugen schaltet sich das Positionslicht automatisch ein, wenn das Fahrzeug gestartet wird oder fahrbereit ist.
Für große Fahrzeuge wie Lkw, Busse, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Arbeitsfahrzeuge ist die Sichtbarkeit besonders wichtig. Aufgrund ihrer Größe, Masse und Einsatzumgebung ist es wichtig, dass andere Verkehrsteilnehmer das Fahrzeug rechtzeitig erkennen, auch bei wechselnden Lichtverhältnissen.
Unterschied zu Abblendlicht und Standlicht: Das Tagfahrlicht ist für die Sichtbarkeit des Fahrzeugs gedacht, nicht für das Beleuchten der Straße. Abblendlicht wird bei schlechter Sicht, in der Dunkelheit, in der Dämmerung und in Situationen benötigt, in denen nationale Vorschriften es vorschreiben. Das Stadtlicht oder Positionslicht dient dazu, die Anwesenheit und die Breite des Fahrzeugs anzuzeigen, z.B. im Stand oder in Kombination mit anderer Beleuchtung.

Europäische Vorschriften für Positionslichter bei Tag
ECE R87 und UN R148: technische Anforderungen für DRL
Die technischen Anforderungen für Positionslicht waren in der ECE-Regelung R87 festgelegt. Diese Regelung beschrieb unter anderem die Lichtfarbe, die Lichtleistung, die Kennzeichnung und die Zulassung von Positionsleuchten. In den aktuellen Vorschriften sind viele Lichtsignalfunktionen unter der UN-Regelung R148 zusammengefasst. In der Praxis bleibt die erkennbare RL-Kennzeichnung wichtig, um Positionslicht als zugelassene Lichtfunktion zu identifizieren.
Wichtige technische Ansatzpunkte für Positionslichter sind:
- Farbe: weißes Licht
- Lichtleistung: mindestens 400 und maximal 1200 Candela
- Richtung: vorausschauend
- Kennzeichnung: Erkennbar an der RL-Funktionskennzeichnung auf der Lampe
- Ziel: das Fahrzeug tagsüber besser sichtbar machen, ohne die Straße zu beleuchten
Einbau von Positionslicht bei Tag
Die Montage und Schaltung des Positionslichts unterliegen den Einbauvorschriften der ECE-R48. Dabei geht es nicht nur um die Lampe selbst, sondern auch um die Position am Fahrzeug, den Abstand zueinander, die elektrische Schaltung und die Kombination mit anderen Lichtfunktionen.
Positionslichter werden normalerweise an der Vorderseite des Fahrzeugs montiert. Zu den praktischen Grundsätzen gehören eine Montagehöhe von mindestens 250 mm und höchstens 1500 mm über der Fahrbahnoberfläche, ein Mindestabstand zwischen den beiden Lichtern von 600 mm bzw. 400 mm bei Fahrzeugen, die schmaler als 1300 mm sind, und eine Positionierung, die in die vorgeschriebene Breitenposition des Fahrzeugs passt.
Die Beleuchtung sollte sich automatisch einschalten, wenn das Fahrzeug gestartet wird oder fahrbereit ist. Sobald das Abblendlicht, das Fernlicht oder das Nebelscheinwerfer eingeschaltet wird, sollte sich das Positionslicht entsprechend der zulässigen Schaltung automatisch ausschalten oder dimmen. Das Tagfahrlicht ist daher nicht dazu gedacht, das Abblendlicht in Tunneln, bei schlechter Sicht, in der Dunkelheit oder in Situationen, in denen Abblendlicht gesetzlich vorgeschrieben ist, zu ersetzen.
Achten Sie bei der Auswahl von Positionslicht auf die richtige Typenzulassung für die Lichtfunktion, erkennbar an der RL-Kennzeichnung, sowie auf ECE R10 für die elektromagnetische Verträglichkeit. Die Montage und der Anschluss am Fahrzeug müssen anschließend den Einbauvorschriften gemäß ECE R48 entsprechen.
ECE R10: EMV-Anforderungen
Bei Fahrzeugen mit vielen elektronischen Systemen ist die elektromagnetische Verträglichkeit wichtig. Denken Sie an Lkw, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Baufahrzeuge und Fahrzeuge mit zusätzlichen Aufbausystemen. Die ECE R10 gibt an, dass die Beleuchtung auf elektromagnetische Verträglichkeit geprüft wurde. Dadurch wird das Risiko von Ausfällen bei anderen elektronischen Systemen im oder am Fahrzeug verringert.
Positionslichter für Lkw und Arbeitsfahrzeuge
In der Praxis sehen wir regelmäßig, dass Lkw und Arbeitsfahrzeuge mit gelber Beleuchtung als "Positionslicht" fahren. Dies ist technisch nicht korrekt. Positionslichter für das Tagfahrlicht müssen weißes Licht ausstrahlen. Bernsteingelbe Lampen gelten nicht als Tagfahrlicht und sollten daher nicht als Positionslicht verwendet werden.
Bernsteinfarbenes Licht gehört zu anderen Lichtfunktionen, wie Blinker, seitliche Umrissleuchten, Konturbeleuchtung oder Warnleuchten. Ob eine gelbe Lampe verwendet werden darf, hängt von ihrer Funktion, der Zulassung der Lampe, ihrer Einbauposition und den nationalen Vorschriften ab.
Wer permanent gelbe Lichter anstelle der zugelassenen weißen Tagfahrleuchten eingeschaltet lässt, läuft Gefahr, dass die Beleuchtung bei der Inspektion oder Prüfung nicht akzeptiert wird. Darüber hinaus kann eine falsch eingesetzte Beleuchtung zu Verwirrung bei anderen Verkehrsteilnehmern führen.
Für Lkw gelten dieselben technischen Grundsätze für das Positionslicht wie für andere Kraftfahrzeuge: weißes, nach vorne gerichtetes Positionslicht, korrekte RL-Kennzeichnung, angemessene Lichtleistung und automatische Schaltung. Für Sattelauflieger und Anhänger gilt das Positionslicht nicht als vorgeschriebene Lichtfunktion. Die vollständigen Beleuchtungsvorschriften für den Schwerlastverkehr finden Sie in unserem Leitfaden zu den Beleuchtungsvorschriften für Lkw und Sattelauflieger.
EU-Verordnung und obligatorischer Einbau in Neufahrzeuge
In der EU ist das Positionslicht bei neuen Fahrzeugtypen inzwischen Pflicht. Dies gilt seit 2011 für Pkw und Nutzfahrzeuge und seit August 2012 für Lkw und Busse. Dies ist eine Anforderung für neue typgenehmigte Kraftfahrzeuge. Fahrzeuge, die vor dieser Verpflichtung hergestellt wurden, müssen nicht mit Positionslicht nachgerüstet werden.
Wichtig zu unterscheiden: Die europäische Ausrüstungspflicht für Neufahrzeuge unterscheidet sich von der nationalen Pflicht, tagsüber Licht mitzuführen. Ob Sie tagsüber mit Tagfahrlicht, Abblendlicht oder ohne Beleuchtung fahren müssen, ist von Land zu Land und von Situation zu Situation unterschiedlich.
Pflicht und Ausnahmen pro Land
Die nachstehende Tabelle gibt Ihnen einen praktischen Hinweis für die gängigen europäischen Länder. Prüfen Sie bei grenzüberschreitenden Fahrten immer die aktuellen nationalen Bestimmungen, da die Vorschriften je nach Fahrzeugkategorie, Straßentyp, Wetter und Betriebsbedingungen variieren können.
| Land | Licht ist tagsüber Pflicht? | Einzelheiten |
|---|---|---|
| Land: Niederlande | Ist das Fahren mit Taglicht vorgeschrieben?Keine allgemeine Verpflichtung | Besonderheiten: NeueFahrzeuge sind gemäß EU-Vorschriften ab Werk mit Tagfahrlicht (DRL) ausgestattet. Bei schlechter Sicht, in der Dämmerung und bei Dunkelheit ist Abblendlicht erforderlich. |
| Land: Deutschland | Ist das Fahren mit Taglicht vorgeschrieben?Keine allgemeine Verpflichtung | Besonderheiten: DRL(Tagfahrlicht) oder Abblendlicht sind zulässig und empfohlen, jedoch nicht allgemein für alle Autos und Lkw vorgeschrieben. Abblendlicht ist bei schlechter Sicht, in der Dämmerung, bei Dunkelheit und in Tunneln vorgeschrieben. |
| Land: Österreich | Ist das Fahren mit Taglicht vorgeschrieben?Keine allgemeine Verpflichtung | Besonderheiten: FürAutos und Lkw gilt keine allgemeine Lichtpflicht bei Tageslicht. Bei schlechter Sicht, in der Dämmerung und bei Dunkelheit muss die Beleuchtung eingeschaltet sein. Für Motorräder und Mopeds gelten gesonderte Vorschriften. |
| Land: Italien | Ist das Fahren mit Taglicht vorgeschrieben?Ja, außerhalb geschlossener Ortschaften | Besonderheiten: Außerhalbgeschlossener Ortschaften und in Tunneln muss die Beleuchtung eingeschaltet sein. Je nach Fahrzeug und Situation können Tagfahrlicht (DRL) oder Abblendlicht vorgeschrieben sein. Bitte prüfen Sie die aktuellen Vorschriften für die jeweilige Fahrzeugklasse. |
| Land: Frankreich | Ist das Fahren mit Taglicht vorgeschrieben?Keine allgemeine Verpflichtung | Besonderheiten: NeueFahrzeuge sind gemäß den EU-Vorschriften mit Tagfahrlicht (DRL) ausgestattet. Abblendlicht ist bei schlechter Sicht, im Dunkeln und in Tunneln vorgeschrieben. In bestimmten Situationen oder Gebieten können zusätzliche Vorschriften gelten. |
| Land: Belgien | Ist das Fahren mit Taglicht vorgeschrieben?Keine allgemeine Verpflichtung | Besonderheiten: NeueFahrzeuge unterliegen der EU-Einbauverpflichtung für Tagfahrlicht. Für den Einsatz während der Fahrt gelten die nationalen Verkehrsregeln, unter anderem bei schlechter Sicht und Dunkelheit. |
| Land: Spanien | Ist das Fahren mit Taglicht vorgeschrieben?Keine allgemeine Verpflichtung | Besonderheiten: Tagfahrlicht (DRL)ist zulässig und kann zur Sichtbarkeit beitragen, es besteht jedoch keine allgemeine Verpflichtung für alle Fahrzeuge, tagsüber Licht zu führen. Bei schlechter Sicht und in Tunneln gelten gesonderte Vorschriften. |
| Land: Schweden | Ist das Fahren mit Taglicht vorgeschrieben?Ja | Besonderheiten:In Schweden muss während der Fahrt bei Tageslicht die Beleuchtung eingeschaltet sein. DRL ist hierfür die übliche Funktion bei modernen Fahrzeugen, sofern die Situation kein Abblendlicht erfordert. |
Möchten Sie mehr über die Vorschriften zur Beleuchtung erfahren?
Lesen Sie dazu unseren Leitfaden zur Lkw-Beleuchtung oder unsere Wissensdatenbank-Seite zur Anhängerbeleuchtung. Dort erfahren Sie mehr über die Beleuchtungsvorschriften für Schwerlastfahrzeuge, Sattelauflieger und Anhänger.

Praktische Situationen: Was müssen Sie als Profi wissen?
Öffentliche Straße
- Neue Fahrzeuge, die den EU-Ausrüstungsvorschriften unterliegen, werden ab Werk mit Positionslicht ausgestattet.
- Ob Sie vorgeschriebenes Tagfahrlicht mitführen müssen, ist von Land zu Land und von Situation zu Situation unterschiedlich.
- Bei schlechten Sichtverhältnissen, Dämmerung, Dunkelheit oder in Tunneln reicht das Tagfahrlicht allein meist nicht aus und es wird Abblendlicht benötigt.
- Das Positionslicht sollte sich automatisch ausschalten oder dimmen, wenn andere vorgeschriebene Frontscheinwerfer eingeschaltet werden.
Parkend oder stehend
- Positionslichter sind weder ein Standlicht noch eine Markierungsfunktion für stehende Fahrzeuge.
- Wenn das Fahrzeug ausgeschaltet ist, geht das Tagfahrlicht normalerweise aus.
- Für die Sichtbarkeit beim Parken oder im Stand gelten je nach Situation und Land andere Lichtfunktionen wie Standlicht, Parklicht, Warnblinker oder Warnleuchten.
Tunnels und U-Bahnen
- Tagfahrlicht allein ist in Tunneln meist nicht ausreichend.
- In vielen Ländern ist das Abblendlicht in Tunneln vorgeschrieben, auch tagsüber.
- Prüfen Sie bei internationalen Transporten immer die nationalen Vorschriften für Tunnel, Bergpässe und Schlechtwetterlagen.
Baustelle und Industrie
- Tagfahrlicht kann zur Sichtbarkeit bei wechselnden Lichtverhältnissen beitragen, zum Beispiel auf Baustellen, in der Industrie und an Verladestellen.
- Zusätzliche Kennleuchten, wie z.B. Rundumleuchten, Blitzer oder Konturbeleuchtung, können für Arbeitsfahrzeuge erforderlich sein, wenn dies für die Anwendung zulässig ist.
- Verwenden Sie gelbe Warnleuchten nicht als Ersatz für weiße Positionslichter.
Bergungsfahrzeuge oder Pannenhilfe
- Positionslichter können bei laufendem Fahrzeug aktiv sein, sind aber nicht dazu gedacht, vor gefährlichen Arbeiten am Straßenrand zu warnen.
- Bei Bergungs-, Pannen- oder Pistenarbeiten sind zugelassene Warnleuchten oft wichtiger für die Erkennbarkeit der Situation.
- Verwenden Sie gelbe Warnleuchten nur, wenn die Anwendung, die Montage und die nationalen Vorschriften dies zulassen.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge
- Für landwirtschaftliche Fahrzeuge können die Vorschriften von Land zu Land und von Fahrzeugkategorie zu Fahrzeugkategorie unterschiedlich sein.
- UN R87 erwähnt auch die Fahrzeugklasse T, wodurch Positionslichter für bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge technisch relevant werden können.
- Ob Tagfahrlicht ausreicht oder Abblendlicht vorgeschrieben ist, hängt von den nationalen Verkehrsvorschriften und der Situation auf öffentlichen Straßen ab.
- Bei grenzüberschreitendem Verkehr ist es ratsam, sich im Voraus zu informieren, welche Beleuchtungsanforderungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge im jeweiligen Land gelten.
Auflieger und Sattelauflieger
- Positionslichter sind keine obligatorische Lichtfunktion für Auflieger und Sattelauflieger.
- Für Sattelauflieger, Anhänger und Auflieger gelten unterschiedliche Anforderungen an die Sichtbarkeit, wie z.B. Rückleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, Positionsleuchten, Umrissleuchten, Retroreflektoren und eventuell Konturmarkierungen.
- Bei Kombinationen mit austauschbaren Aufbauten oder LHVs ist es wichtig, dass die gesamte Fahrzeugkombination gut sichtbar und korrekt angeschlossen ist.
Häufig gestellte Fragen zu Positionslichtern bei Tag
Sollte sich das Positionslicht immer automatisch ausschalten?
Positionslichter sollten sich automatisch ausschalten oder dimmen, wenn andere vorgeschriebene Frontleuchten, wie z.B. das Abblendlicht, eingeschaltet werden. Die genaue Schaltung hängt von der Fahrzeugkonfiguration und den jeweiligen Installationsanforderungen ab.
Ist Tagfahrlicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge vorgeschrieben?
Nicht in jedem Land und nicht für jede Anwendung. Für bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge kann DRL technisch relevant sein, aber die Verpflichtung, es zu verwenden, hängt von den nationalen Verkehrsvorschriften ab. Prüfen Sie daher immer die Vorschriften des Landes, in dem das Fahrzeug eingesetzt wird.
Kann das Tagfahrlicht beim Parken eingeschaltet bleiben?
Das Positionslicht ist nicht als Parklicht gedacht. Wenn das Fahrzeug ausgeschaltet wird, geht das Tagfahrlicht normalerweise aus. Für die Sichtbarkeit beim Parken oder im Stand gelten andere Lichtfunktionen, wie Positionslicht, Standlicht oder Warnlicht.
Können amberfarbene Beleuchtung als Positionslichter verwendet werden?
Nein. Positionslichter für das Tagfahrlicht müssen weißes Licht ausstrahlen. Bernsteinfarbenes Licht gehört zu anderen Lichtfunktionen, wie Blinker, seitliche Umrissleuchten, Konturleuchten oder Warnleuchten.
Ist DRL dasselbe wie Abblendlicht?
Nein. DRL macht das Fahrzeug am Tag besser sichtbar, beleuchtet aber nicht die Straße wie das Abblendlicht. Abblendlicht ist bei schlechter Sicht, Dämmerung, Dunkelheit und in vielen Tunneln erforderlich.
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Haftungsausschluss:
Wir bei TRALERT® bemühen uns, die Informationen in diesem Artikel so genau und aktuell wie möglich zu halten, einschließlich der Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung. Die Gesetzgebung kann sich jedoch ändern. Obwohl wir uns bemühen, Änderungen zeitnah zu berücksichtigen, kann es sein, dass bestimmte Aktualisierungen oder nationale Ausnahmen in diesem Artikel noch nicht enthalten sind.
Wir raten unseren Lesern daher immer, die aktuelle Gesetzgebung bei den örtlichen Behörden oder autorisierten Prüfstellen zu überprüfen, insbesondere im Falle von grenzüberschreitendem Verkehr, bestimmten Fahrzeugkategorien oder nationalen Ausnahmen. TRALERT® haftet nicht für Schäden, Ablehnungen oder Bußgelder, die sich aus veralteten oder unvollständigen Informationen ergeben.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die zuständige Behörde, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
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Autor
Lars Nuwenhof
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