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Vorschriften für die Nachrüstung von Arbeitsscheinwerfern an O3- oder O4-Fahrzeugen
- Aktualisiert:
- Verfasst von: Kevin van Mierlo
Die kurze Antwort
In der Transportbranche ist in den letzten Jahren bei schweren Sattelaufliegern und Anhängern eine wachsende Nachfrage nach zusätzlicher Arbeitsbeleuchtung zu verzeichnen. Dies dient insbesondere dazu, die Sicht beim Rückwärtsfahren sowie beim Be- und Entladen im Dunkeln zu verbessern. Seit Inkrafttreten der UN-Regelung Nr. 48, Revision 14 – Änderung 2 am 5. Juni 2023 sind Manövrierleuchten gemäß UNECE R48 nun auch an Anhängern und Sattelaufliegern zulässig. Zuvor war dies ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten.
Die verschiedenen Möglichkeiten, zusätzliche Arbeitsscheinwerfer anzubringen
Da Manövrierleuchten seit einigen Jahren auch gemäß der europäischen Typenzulassung zulässig sind, gibt es im Bereich der zusätzlichen Arbeitsbeleuchtung an O3- und O4-Fahrzeugen zahlreiche Möglichkeiten. So können Sie zusätzliche Rückfahrleuchten, Manövrierleuchten oder gewöhnliche Arbeitsbeleuchtung nachrüsten. Dennoch sorgt der Einbau zusätzlicher Lampen in der Praxis noch immer für einige Verwirrung. Welche Typenzulassung muss die gewählte Lampe aufweisen? Und dürfen Sie diese Lampen einfach automatisch an den Rückwärtsgang anschließen? Die Antwort hängt stark von der gewünschten Lichtfunktion und dem gewählten Zulassungsweg ab: europäische Typenzulassung (ab Werk) oder Aufbau (Aftermarket).
In diesem Artikel erfahren Sie, wie die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Arbeitsscheinwerfer für mehr Licht beim Rückwärtsfahren oder beim Be- und Entladen ausgestaltet sind. Außerdem erläutern wir, was die Kennzeichnungen AR und ML auf den Lampen bedeuten und was die Vorschriften in der Praxis für Anhängerhersteller und Karosseriebauer bedeuten.
Dieser Artikel befasst sich speziell mit den schweren Fahrzeugklassen im Transportwesen.
- O3: Schwerer Anhänger oder Sattelauflieger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3.500 kg bis maximal 10.000 kg.
- O4: Anhänger und Sattelauflieger mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10.000 kg.
Option 1: Ab Werk mit europäischer Typenzulassung
Bauen Sie einen neuen O3- oder O4-Sattelauflieger, der über eine vollständige europäische Typenzulassung (WVTA) auf den Markt gebracht wird? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen, die wir im Folgenden näher erläutern, Manövrierleuchten, Arbeitsbeleuchtung oder zusätzliche Rückfahrleuchten einbauen.
Arbeitsbeleuchtung
Anhängerhersteller können zusätzliche Seiten- oder Rückleuchten im Rahmen der europäischen Typenzulassung (WVTA) als Arbeitsbeleuchtung einbeziehen, die dazu dient, während der Arbeiten die Umgebung rund um das Fahrzeug zu beleuchten. Dies bietet relativ viel Spielraum hinsichtlich der Anzahl und der Montageposition der Lampen. Arbeitsbeleuchtung hat dabei eine andere Funktion als Rückfahrlicht (AR) oder Manövrierlicht (ML): Sie dient dem Beleuchten eines Arbeitsbereichs oder von Arbeiten rund um das Fahrzeug. Die spezifischen Anforderungen für den Einsatz von Arbeitsbeleuchtung können zudem von den nationalen Vorschriften abhängen.
Zusätzliche Manövrierleuchten an der Seite
Seit Inkrafttreten der UN-Regelung Nr. 48, Revision 14 – Änderung 2 sind Manövrierleuchten gemäß UNECE R48 auch an Anhängern und Sattelaufliegern zulässig. Eine zwingende Voraussetzung hierfür ist, dass die verwendeten Lampen gemäß der offiziellen Typgenehmigungsunterlage über eine gültige ECE R23- oder ECE R148-Genehmigung verfügen müssen und dass der zugehörige Funktionscode „ML“ dauerhaft auf der Lampe selbst (auf dem Glas oder dem Gehäuse) angebracht ist. Ohne dieses offizielle Zertifikat und die physische Kennzeichnung darf die Lampe nicht für diese Funktion eingesetzt werden.
Wie viele Manövrierleuchten dürfen Sie nachrüsten?
- Bis zu 6 Meter Fahrzeuglänge: 1 oder 2 Lampen (maximal 1 pro Seite).
- Bei einer Fahrzeuglänge zwischen 6 und 9 Metern: maximal 4 Lampen (maximal 2 pro Seite).
- Länge über 9 Meter (die meisten O4-Sattelauflieger): maximal 6 Lampen (maximal 3 pro Seite).
Voraussetzungen für den Einbau von Manövrierleuchten
- Die Lampen: Sie müssen offiziell gemäß ECE R23 oder ECE R148 zertifiziert sein und dauerhaft mit dem Funktionscode ML auf dem Gehäuse oder der Linse versehen sein.
- Die elektrische Schaltung (Abschnitt 6.26.7): Die Manövrierleuchten am Auflieger dürfen niemals aktiviert werden können, es sei denn, die Positionsleuchten des Sattelaufliegers sind eingeschaltet.
- Die Einschaltbedingungen: Das Gesetz erlaubt eine automatische Aktivierung beim Einlegen des Rückwärtsgangs, bei der Aktivierung eines Parkkamerasystems oder beim Einleiten eines langsamen Vorwärtsmanövers.
- Geschwindigkeitsanzeige: Da diese Lampen auch bei Vorwärtsfahrten leuchten können, schreibt die UN-Regelung UN R48 vor, dass sie sich automatisch ausschalten müssen, sobald die Vorwärtsgeschwindigkeit des Aufliegers 15 km/h überschreitet. Diese Abschaltung muss über ein Geschwindigkeitssignal direkt vom Anhänger aus (in der Regel über das EBS-System) gesteuert werden.
Quelle: UNECE, UN-Regelung Nr. 48, Revision 14 – Änderung 2, E/ECE/324/Rev.1/Add.47/Rev.14/Amend.2, Abs. 6.26.1 und 6.26.7, in Kraft getreten am 5. Juni 2023.
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Zusätzliche Rückfahrleuchten am Heck
Am Heck eines Fahrzeugs der Kategorie O3 oder O4 dürfen zwei zusätzliche Lampen angebracht werden, die als Rückfahrlicht mitgeschaltet werden. Voraussetzung ist, dass die Beleuchtung nach R23 oder R148 zertifiziert ist und mit dem AR-Symbol versehen ist, das für Rückfahrlicht steht. Darüber hinaus gelten die Einbauvorschriften gemäß ECE R48.
Zusätzliche seitliche Rückfahrleuchten
Als Alternative zur Montage am Heck erlauben sowohl die UNECE-Richtlinie R48 als auch das RDW-APK-Handbuch die Anbringung dieser zwei zusätzlichen Rückfahrleuchten an den Seiten des Fahrzeugs (eine auf der linken und eine auf der rechten Seite). Die verwendeten Lampen müssen ausdrücklich für diese Funktion zertifiziert und mit dem AR-Code versehen sein. Ein handelsüblicher Breitstrahl-Arbeitsscheinwerfer oder eine Lampe mit einem ML-Code (Manövrierlicht) ist bei dieser automatischen Schaltung auf den Rückfahrdraht nicht zulässig. Eine geschwindigkeitsgesteuerte EBS-Schaltung ist hierbei nicht erforderlich.
Die Funktionssymbole AR und ML
Auf der Linse der zugelassenen Lampe muss neben der Norm (R23 oder R148) stets einer der folgenden Funktionscodes angegeben sein:
- Funktionscode AR (Rückfahrlicht / Reversing Lamp): Diese Lampen wurden getestet, um einen starken Lichtstrahl direkt nach hinten zu projizieren. Sie dürfen jedoch automatisch beim Einlegen des Rückwärtsgangs mit eingeschaltet werden.
- Funktionscode ML (Manövrierlicht / Manoeuvring Lamp): Diese Lampen weisen eine ganz andere Lichtverteilung auf (maximal 500 Candela rundum) und strahlen das Licht vorwiegend abgewinkelt nach unten ab, um eine Blendung zu vermeiden. Sie dürfen niemals einfach an ein handelsübliches Rückfahrkabel angeschlossen werden, es sei denn, das Fahrzeug verfügt über ein geschwindigkeitsgesteuertes Abschaltsystem.
In der Praxis wird zusätzliche Arbeitsbeleuchtung an den unterschiedlichsten O3- und O4-Aufliegern eingesetzt. Dazu zählen Kühlanhänger, Schiebeplanenanhänger, Tank- und Silotrailers, Kippanhänger, Containerchassis, Verteiler- und Stadtanhänger, schwere Zentralachsanhänger, Kippanhänger und (Semi-)Flachbette. Die zusätzliche Beleuchtung wird vor allem eingesetzt, um beim Manövrieren, Be- und Entladen oder bei Arbeiten im Dunkeln eine bessere Rundumsicht um den Auflieger herum zu gewährleisten.
Weg 2: Aufbau nach der Montage in der Werkstatt (karosseriebau)
Manövrierlicht nicht zulässig
Wenn beim Aufbau eines Fahrzeugs zusätzlicher Bedarf an Arbeitsscheinwerfern besteht, müssen Sie sich auf die nationalen Gesetzestexte stützen. Hier kommt es häufig zu Verwirrung, da diese die neuesten Änderungen der europäischen ECE-R48 nicht unmittelbar berücksichtigen. So sind Manövrierleuchten (ML) für Sattelauflieger/Anhänger gemäß den nationalen Vorschriften oft noch nicht gesondert zugelassen, was zu einer Ablehnung führt, da die Prüfer von den im jeweiligen Land geltenden Vorschriften ausgehen.
Um einen O3- oder O4-Auflieger dennoch mit dieser zusätzlichen Beleuchtung auszustatten, entscheiden sich viele Aufbauer dafür, die Lampen als Arbeitsbeleuchtung zu montieren und zu spezifizieren. Im Gegensatz zu Manövrierleuchten ist Arbeitsbeleuchtung auf O3- und O4-Aufliegern ausdrücklich zulässig, sofern die grundlegenden Vorschriften eingehalten werden.
Europäische Typenzulassung und nationale Anforderungen
Während neue Entwicklungen manchmal bereits in die WVTA (europäische Typenzulassung für vollständige Fahrzeuge) aufgenommen wurden, ist dies auf nationaler Ebene möglicherweise noch nicht umgesetzt worden. Dies erfordert oft mehr Zeit. Denken Sie hierbei beispielsweise an die „Signal Road Projection“, über die wir einen Artikel verfasst haben. Bei der Arbeitsbeleuchtung ist es so, dass Manövrierleuchten an einem Lkw (N2/N3) nachträglich montiert werden dürfen, bei O3/O4-Sattelaufliegern führen sie jedoch häufig noch zur Ablehnung, da dies noch nicht in die nationale Gesetzgebung umgesetzt wurde. Nachfolgend sind die zulässigen Möglichkeiten aufgeführt:
Zusätzliche Arbeitsscheinwerfer für den Rückwärtsgang an der Seite oder am Heck: werden beim Einlegen des Rückwärtsgangs eingeschaltet
Zulässig sind jedoch 2 zusätzliche Rückfahrleuchten an der Seite oder am Heck des Sattelaufliegers (jeweils 1 auf jeder Seite).
- Die Schaltung: darf beim Rückwärtsfahren automatisch aktiviert werden.
- Anforderungen: Die verwendete Lampe muss über die R23- oder R148-Zulassung mit dem Funktionscode AR verfügen. Ein Standard-Arbeitsscheinwerfer oder eine ML-Manövrierleuchte ist daher nicht zulässig.
Zusätzliche Arbeitsscheinwerfer an der Seite oder am Heck: werden beim Rückwärtsfahren nicht mitgeschaltet
Möchten Sie universelle LED-Arbeitsscheinwerfer montieren, um dem Fahrer rund um den Auflieger optimale Sichtverhältnisse zu bieten? Das ist zulässig, sofern sie als Arbeitsbeleuchtung spezifiziert und eingesetzt werden.
- Die Schaltung: Sie muss vollständig unabhängig und manuell betätigt werden (über einen Schalter am Fahrgestell oder einen geschalteten PIN zur Fahrerkabine). Die Lampen dürfen niemals automatisch beim Einlegen des Rückwärtsgangs mitleuchten.
Entscheiden Sie sich als Aufbau-Mitarbeiter für die flexible Variante einer manuell schaltbaren Arbeitsbeleuchtung? Dann informieren Sie den Endnutzer bitte gründlich über die Nutzungsanforderungen. Ein manueller Schalter ist nämlich kein Freibrief für die uneingeschränkte Nutzung während der Fahrt auf öffentlichen Straßen:
- 🇳🇱 Niederlande: Arbeitsscheinwerfer sind an Anhängern zulässig. Ihre Verwendung darf jedoch keine Beeinträchtigung oder Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zur Folge haben.
- 🇩🇪 Deutschland (§ 52 Abs. 7 StVZO): Verbietet die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern während der Fahrt vollständig. Im Stillstand am öffentlichen Straßenrand dürfen sie jedoch für Be- und Entladearbeiten eingeschaltet werden, sofern sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
- 🇬🇧 Vereinigtes Königreich (RVLR 1989, Reg. 27): Die Verwendung ist ausschließlich zum Beleuchten eines unmittelbaren Arbeitsbereichs, eines Unfalls oder einer Panne gestattet. Die Verwendung während der normalen Fahrt auf öffentlichen Straßen stellt einen Verstoß dar.
- 🇧🇪 Belgien, 🇫🇷 Frankreich & 🇮🇹 Italien: Weißes Licht, das während der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zur Seite oder nach hinten strahlt, ist nicht zulässig und kann zu Bußgeldern oder einer Ablehnung führen.
Karosseriebau
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Anschluss eines zusätzlichen Rückfahrlichts
Die Kunst dabei besteht darin, dies sicher zu bewerkstelligen, ohne das elektrische System zu überlasten. Lesen Sie hier alles darüber im Artikel zum Anschluss zusätzlicher Rückfahrlichter.
Erstellen Sie einen durchdachten Beleuchtungsplan
Zusätzliche Seitenbeleuchtung an einem O3- oder O4-Auflieger erfordert im Vorfeld einen klaren Plan. Wenn Sie als Aufliegerbauer im Rahmen einer europäischen Typenzulassung für Manövrierleuchten arbeiten, sorgen Sie bitte für die erforderliche geschwindigkeitsgesteuerte Schaltung und ML-zertifizierte Lampen. Konzentrieren Sie sich auf die Nachrüstung in der Werkstatt? Entscheiden Sie sich dann für einen unabhängig geschalteten Arbeitsscheinwerfer oder verwenden Sie seitliche Rückfahrleuchten mit einem gültigen AR-Funktionscode.
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Der Unterschied zwischen ECE R23 und ECE R148
- ECE R23: Dies ist die alte Regelung, die speziell für die Prüfung von Ruckfahr- und Manövrierleuchten galt.
- ECE R148: Dies ist die neue zentrale Regelung für Signalleuchten (LSD). Ältere Einzelvorschriften (wie R23, aber auch R91 für die Seitenmarkierung) wurden darin zusammengefasst. Sowohl nach der alten als auch nach der neuen Norm muss die Lampe für eine bestimmte Funktion geprüft sein.
Wer legt die gesetzlichen Vorschriften für die Fahrzeugbeleuchtung fest?
Sehen Sie sich das TRALERT®-Video zu den UN-ECE-Normen und gesetzlichen Vorschriften an, um eine anschauliche Erklärung darüber zu erhalten, wie diese Vorschriften aufgebaut sind.
Haftungsausschluss:
Wir bei TRALERT® bemühen uns, die Informationen in diesem Artikel so genau und aktuell wie möglich zu halten, einschließlich der Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung. Die Gesetzgebung kann sich jedoch regelmäßig ändern, und obwohl wir uns bemühen, diese Änderungen zeitnah umzusetzen, ist es möglich, dass bestimmte Aktualisierungen oder Anpassungen noch nicht in diesen Artikel eingearbeitet wurden. Wir raten unseren Lesern daher immer, die aktuelle Gesetzgebung bei ihrer örtlichen Regierung oder Regulierungsbehörde zu überprüfen, insbesondere wenn es um Ausnahmen oder spezifische nationale Vorschriften geht. TRALERT® haftet nicht für Schäden oder Bußgelder, die sich aus veralteten oder unvollständigen Informationen in diesem Artikel ergeben.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die zuständige Behörde, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
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Autor
Kevin van Mierlo
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