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Seitenmarkierung auf Sattelaufliegern: Montage & Gesetzgebung
- Aktualisiert:
- Verfasst von: Kevin van Mierlo
Die kurze Antwort
Die Seitenmarkierung eines Sattelaufliegers scheint auf den ersten Blick einfach zu sein: Montieren und verbinden Sie Lampen entlang der Seite. In der Praxis liegt die Herausforderung vor allem in der Position. Eine Lampe kann zwar technisch zugelassen sein und einwandfrei funktionieren, aber dennoch bei der Inspektion oder Auslieferung Fragen aufwerfen, wenn der Abstand, die Höhe oder die Sichtbarkeit einfach nicht stimmen.
Für Waggonbauer, Anhängerhersteller und die Erstmontage ist die ECE R48 besonders entscheidend. Diese Vorschrift schreibt vor, wo seitliche Umrissleuchten am Fahrzeug angebracht werden müssen. Die Seitenmarkierung ist für Sattelauflieger mit einer Länge von mehr als 6 Metern vorgeschrieben und gehört daher bei fast allen O3- und O4-Anhängern zum Standardbeleuchtungsplan.
In diesem Artikel lesen Sie, wann eine Seitenbeleuchtung vorgeschrieben ist, welche Abstände und Montagehöhen gelten, worauf Sie bei der Auswahl der Lampe achten müssen und was die Vorschriften rund um die Seitenbeleuchtung für neue O3- und O4-Anhänger bedeuten.
Wann ist eine seitliche Kennzeichnung auf einem Sattelauflieger vorgeschrieben?
Die seitliche Kennzeichnung ist gemäß ECE R48 für Fahrzeuge und Sattelauflieger mit einer Länge von mehr als 6 Metern vorgeschrieben. Im Falle eines Sattelaufliegers geht es um die Gesamtlänge des Fahrzeugs. In der Praxis bedeutet dies, dass fast jeder schwere Sattelauflieger der Kategorie O3 oder O4 seitliche Umrissleuchten benötigt.
Für Fahrzeuge bis zu 6 Metern Länge gelten leichtere Prinzipien. Dann reicht mindestens ein seitliches Umrissleuchten auf jeder Seite im ersten oder letzten Drittel der Fahrzeuglänge aus. Im Bereich der Lkw und Anhänger ist dies jedoch die Ausnahme, da die meisten Sattelauflieger die 6-Meter-Grenze deutlich überschreiten.
Kurz gesagt: Ein Sattelauflieger, der länger als 6 Meter ist, braucht eine Seitenmarkierung. Bei Sattelaufliegern der Klassen O3 und O4 ist dies in der Praxis fast immer der Fall.
Die Abstandsanforderungen nach ECE R48
Die ECE R48 schreibt nicht nur vor, dass seitliche Markierungen vorhanden sein müssen, sondern auch, wo die Lampen angebracht sein müssen. Dabei geht es um vier Punkte: die Position des vorderen Lichts, den Abstand zwischen ihnen, die Position des hinteren Lichts und seine Verteilung über die Fahrzeuglänge. Wir werden sie der Reihe nach durchgehen.
Vordere seitliche Umrissleuchten: bis zu 3 Meter von der Front entfernt
Die vorderen seitlichen Umrissleuchten können bis zu 3 Meter von der Vorderseite des Sattelaufliegers entfernt sein. Dadurch bleibt die vordere Kontur sichtbar, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer schräg von vorne nähert, zum Beispiel an einer Kreuzung, einem Kreisverkehr oder einer Einfahrt. Bei nicht normgerechten Konstruktionen, wie z.B. speziellen Aufbauten oder Bauteilen, die die Positionierung einschränken, prüfen Sie bereits in der Entwurfsphase, ob diese Position machbar ist.
Abstände: bis zu 3 Meter
Der Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden seitlichen Umrissleuchten sollte maximal 3 Meter betragen. Bei einem langen Sattelauflieger führt dies automatisch zu mehreren Umrissleuchten. Berechnen Sie dies nicht erst nach dem Aufbau, sondern planen Sie die Seitenmarkierung gleich in den Fahrgestell- und Kabelplan ein. So verhindern Sie, dass sich Befestigungspunkte, Kotflügel, Kästen oder Aufbauteile später als genau in der gewünschten Position herausstellen.
Seitliche Umrissleuchten: bis zu 1 Meter vom Heck entfernt
Das seitliche Umrissleuchten befindet sich innerhalb von 1 Meter vom Heck. Dies ist wichtig für die Erkennung der gesamten Fahrzeuglänge, insbesondere beim Überholen, Wenden und Manövrieren in der Dunkelheit. Bei Sattelaufliegern mit Ladebordwänden, Stoßstangenaufbauten oder hervorstehenden Teilen ist dies ein Problem. Prüfen Sie daher immer das tatsächliche Heck des Fahrzeugs und nicht nur die theoretische Fahrgestellgröße.
Mindestens ein Licht im mittleren Drittel
Bei Sattelaufliegern, die länger als 6 Meter sind, befindet sich mindestens ein seitliches Umrissleuchten pro Seite im mittleren Drittel der Fahrzeuglänge. Dadurch wird verhindert, dass nur die Front und das Heck sichtbar sind, während die Mitte des Sattelaufliegers optisch verloren geht. In der Praxis ergibt sich die Anzahl der Lampen meist ganz natürlich aus der Kombination dieser Anforderungen.
| Abstand Anforderung | Norm gemäß ECE R48 |
|---|---|
| Abstandsvorschrift für die vordereseitene Umrissleuchte | Norm gemäß ECE R48: maximal3,0 m ab der Vorderseite |
| Abstandsvorschrift– Abstand zueinander | Norm gemäß ECE R48: Maximal3,0 m Abstand zwischen zwei Lichtern |
| Abstandsvorschrift für hintereseitene Umrissleuchten | Norm gemäß ECE R48: maximal1,0 m vom Heck entfernt |
| Abstandsvorschrift: Anordnung bei einer Länge > 6 m | Norm gemäß ECE R48: Mindestensein Licht im mittleren Drittel |
| Abstandsvorschrift– Verpflichtung | Norm gemäß ECE R48 BeiFahrzeugen mit einer Länge von mehr als 6 m |
Montagehöhe und Sichtbarkeit
Seitliche Umrissleuchten werden normalerweise zwischen 250 mm und 1.500 mm über der Fahrbahnoberfläche angebracht. Wenn die Form der Karosserie dies nicht zulässt, kann die Obergrenze unter bestimmten Bedingungen bis zu 2.100 mm betragen. Die Standardhöhe bleibt jedoch die Ausgangsbasis.
Achten Sie dabei nicht nur auf den gemessenen Wert auf dem Papier. Die Lampe muss auch in der Praxis innerhalb des vorgeschriebenen Winkelfeldes sichtbar bleiben. Ein seitliches Umrissleuchten, das sich zwar in der richtigen Höhe befindet, aber teilweise hinter einem Kotflügel, einer Stütze, einem Profil oder einem Kasten verschwindet, kann trotzdem zu Problemen führen. Prüfen Sie also die Position auf der Zeichnung, die tatsächliche Montagehöhe, die Sichtbarkeit von schräg vorne und schräg hinten, eine eventuelle Abschirmung durch Aufbauten und den Kabelverlauf. Vor allem die letztgenannten Punkte entscheiden oft darüber, ob eine Montage in der Serienproduktion weiterhin praktisch gut funktionieren wird.
Die Wahl der richtigen Seitenmarkierungsleuchte
Die Montage von Seitenmarkierungen fällt unter die ECE R48, die Lampe selbst muss jedoch separat zugelassen werden. In den aktuellen Vorschriften fällt die Typenzulassung von Licht- und Signalfunktionen unter ECE R148. Darin werden die Seitenmarkierungsleuchten als SM1 und SM2 klassifiziert. Der Unterschied liegt in den photometrischen Anforderungen: eine SM1 liefert mindestens 4,0 Candela in der Bezugsachse, eine SM2 mindestens 0,6 Candela. Beide haben ein Maximum von 25,0 Candela.
Für schwere Sattelauflieger der Klassen O3 und O4 sollten Sie auf eine SM1-geprüfte Seitenmarkierungsleuchte zurückgreifen. Die höhere Lichtleistung sorgt für eine bessere Sichtbarkeit in einem größeren Winkelbereich, was besonders bei langen Fahrzeugen im Transportsektor wichtig ist. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Lampe ein gültiges E-Prüfzeichen mit der richtigen Funktionsbezeichnung trägt. Ohne diese Typenzulassung ist die Montage nach ECE R48 nicht konform.
Verwenden Sie eine zugelassene Seitenmarkierungsleuchte niemals einfach für eine andere Lichtfunktion. Eine als Seitenmarkierungsleuchte zugelassene Lampe ist daher nicht automatisch als Begrenzungslicht, Fahrtrichtungsanzeiger oder Konturlicht geeignet. Die Funktion auf dem Produkt und die Funktion am Fahrzeug müssen übereinstimmen.
Farbe der Seitenmarkierungen an Sattelaufliegern
Seitliche Umrissleuchten an der Seite eines Sattelaufliegers sind grundsätzlich amber oder gelb-orange. So bleibt das Fahrzeug von der Seite erkennbar, ohne dass es zu Verwechslungen mit weißer Beleuchtung an der Front oder roter Beleuchtung am Heck kommt. Es kann spezielle Kombinationen mit roten Lichtfunktionen am äußersten Heck geben, aber für einen Standardbeleuchtungsplan an Sattelaufliegern ist amber der Ausgangspunkt.
Kombinieren Sie die Seitenmarkierung bewusst mit den anderen Konturbeleuchtungen, Reflektoren und Rückleuchten. Das Ziel ist, dass die gesamte Seitenansicht des Sattelaufliegers logisch und kontinuierlich sichtbar bleibt.
Blinkende Seitenbeleuchtung bei neuen O3- und O4-Anhängern
Bei neuen Sattelaufliegern O3 und O4 ist die seitliche Sichtbarkeit bei der Richtungsangabe besonders wichtig. Neue schwere Sattelauflieger sollten daher mit einer Seitenblinkerfunktion ausgestattet sein. Dieser kann mit seitlichen Umrissleuchten, die synchron mit den Fahrtrichtungsanzeigern blinken, oder mit separaten seitlichen Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet sein. Beide Varianten sind technisch zulässig.
Das Ziel ist klar: Ein Fahrzeug neben dem Sattelauflieger sollte früher erkennen können, dass das Gespann abbiegen oder die Spur wechseln wird. Vor allem bei langen Sattelaufliegern ist das hintere Blinklicht für den Verkehr neben dem Fahrzeug nicht immer sofort sichtbar. Diese Anforderung ergibt sich aus der Unfallanalyse von Situationen im toten Winkel, in denen ein statisches Standlicht das Manöver nicht ankündigte.
Für Waggonbauer bedeutet dies, dass Sie die Seitenbeleuchtung nicht getrennt vom Blinkersystem betrachten sollten. Sie beziehen das Controllersystem, den Kabelbaum, die Stecker und einen eventuellen Schaltkasten von vornherein in die Konstruktion mit ein. Es gibt ein paar feste Punkte, die Sie beachten sollten:
- Die Seitenbeleuchtung arbeitet synchron mit dem Fahrtrichtungsanzeiger auf derselben Seite;
- die Funktion passt in die gewählte ECE R48 Lösung;
- Die Lampen und Steuerungen sind für 24V-Anhänger-Anwendungen geeignet;
- das System ist für die Serienproduktion reproduzierbar.
Vorhandene Sattelauflieger müssen nicht automatisch umgerüstet werden. Die Anforderung ist besonders relevant für neue Fahrzeuge, neue Typenzulassungen und neue Serien.
Was dies für Waggonbauer und die Erstmontage bedeutet
Für Anhängerbauer und Erstmontagen liegt der Gewinn vor allem in der frühzeitigen Planung. Wer die Seitenmarkierungen erst nach dem Aufbau ausmisst, läuft Gefahr, dass die Abstandsvorgaben oder die Montagehöhe nicht mehr praktikabel sind. Dann müssen nachträglich Anpassungen vorgenommen werden, was zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führt. Beziehen Sie also die Seitenmarkierungen in die Konstruktion des Fahrgestells, die Position von Kotflügeln und Kästen, den Kabelbaum, die Auswahl der Stecker, die Steuerung der Seitenbeleuchtung und die Typgenehmigungsakte ein.
TRALERT® liefert ECE-zertifizierte seitliche Umrissleuchten und Komplettlösungen für 24V-Anhängerbeleuchtung. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die Lampe selbst, sondern auch die praktische Montage, die Kabelführung und den Anschluss an den Rest des Fahrzeugs. Für breitere Anwendungen im Aufliegerbau und Schwertransport finden Sie relevante Informationen unter Beleuchtung für den Karosseriebau und Beleuchtung für den Schwertransport. Den kompletten Rahmen rund um Sattelauflieger können Sie in den Regeln für die Beleuchtung von Lkw und Anhängern nachlesen.
Arbeiten Sie mit leichten Anhängern anstelle von 24V-Anhängern? Dann gelten andere praktische Grundsätze. Lesen Sie unsere Erklärung zu blinkenden Seitenmarkierungen an Anhängern. Wenn Sie häufig in Deutschland unterwegs sind, lesen Sie auch die Vorschriften für blinkende Umrissleuchten in Deutschland.
Häufig gestellte Fragen zur Seitenmarkierung von Sattelaufliegern
Ist eine seitliche Kennzeichnung auf jedem Sattelauflieger vorgeschrieben?
Nicht auf jedem Anhänger, aber auf fast allen Sattelaufliegern im professionellen Lkw- und Anhängersektor. Die ECE R48 schreibt eine seitliche Kennzeichnung für Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6 Metern vor. Fast alle Sattelauflieger der Klassen O3 und O4 überschreiten diese Grenze und benötigen daher standardmäßig eine seitliche Kennzeichnung.
Wie viele seitliche Umrissleuchten sollte ein Sattelauflieger haben?
Es kommt auf die Länge an. Das vordere Licht sitzt maximal 3 Meter von der Front entfernt, das hintere maximal 1 Meter vom Heck und zwischen zwei aufeinanderfolgenden Lichtern sollten maximal 3 Meter liegen. Sattelauflieger, die länger als 6 Meter sind, haben ebenfalls mindestens ein Licht im mittleren Drittel. Bei langen Sattelaufliegern bedeutet dies mehrere Lampen pro Seite.
In welcher Höhe bringen Sie Seitenmarkierungen an einem Sattelauflieger an?
Die Standard-Einbauhöhe liegt zwischen 250 mm und 1.500 mm über der Fahrbahnoberfläche. Nur wenn die Form der Karosserie dies nicht zulässt, ist eine Montage bis zu einer Höhe von 2.100 mm möglich. Achten Sie außerdem immer darauf, dass die Lampe nicht durch Kotflügel, Profile oder andere Karosserieteile verdeckt wird.
Was ist der Unterschied zwischen ECE R48 und ECE R148?
Die ECE R48 befasst sich mit dem Einbau in das Fahrzeug: Position, Höhe, Abstand, Sichtbarkeit und elektrischer Betrieb. ECE R148 befasst sich mit der Typenzulassung der Lampe selbst als Lichtsignalfunktion. Eine korrekte Montage erfordert also beides: eine zugelassene Lampe und die richtige Positionierung am Sattelauflieger.
Planen Sie Ihre Seitenmarkierung vor dem Aufbau
Planen Sie eine neue Anhängerserie oder möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Seitenmarkierung der ECE R48 entspricht? Werfen Sie einen Blick auf unsere 24V plug-&-play Anhängerbeleuchtung oder kontaktieren Sie unsere technischen Berater für einen Beleuchtungsplan, der für Montage, Inspektion und Auslieferung geeignet ist.
Haftungsausschluss:
Wir bei TRALERT® bemühen uns, die Informationen in diesem Artikel so genau und aktuell wie möglich zu halten, einschließlich der Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung. Die Gesetzgebung kann sich jedoch regelmäßig ändern, und obwohl wir uns bemühen, diese Änderungen zeitnah umzusetzen, ist es möglich, dass bestimmte Aktualisierungen oder Anpassungen noch nicht in diesen Artikel eingearbeitet wurden. Wir raten unseren Lesern daher immer, die aktuelle Gesetzgebung bei ihrer örtlichen Regierung oder Regulierungsbehörde zu überprüfen, insbesondere wenn es um Ausnahmen oder spezifische nationale Vorschriften geht. TRALERT® haftet nicht für Schäden oder Bußgelder, die sich aus veralteten oder unvollständigen Informationen in diesem Artikel ergeben.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die zuständige Behörde, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
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Kevin van Mierlo
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