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Vorschriften für zusätzliche Rückfahrleuchten, Manövrierleuchten und Arbeitsscheinwerfer an O4-Fahrzeugen
- Aktualisiert:
- Verfasst von: Kevin van Mierlo
Die kurze Antwort
Bei schweren O4-Sattelaufliegern ist eine gute Sicht beim Rückwärtsfahren, Manövrieren sowie Be- und Entladen wichtig. Die Fahrzeuglänge, die seitlichen Abschirmungen und die unterschiedlichen Aufbaukonstruktionen machen daher oft eine Zusatzbeleuchtung wünschenswert. Welche Lampen Sie verwenden dürfen, hängt von den Lichtfunktionen und dem Zulassungsverfahren ab.
Dieser Artikel behandelt die Vorschriften für O4-Anhänger und Sattelauflieger mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10.000 kg. Wir unterscheiden zwischen der europäischen Fahrzeugtypgenehmigung (WVTA) und der Nachrüstung bestehender Fahrzeuge. Der Schwerpunkt liegt auf zusätzlichen Rückfahrleuchten (AR), Manövrierleuchten (ML) und Arbeitsbeleuchtung. Für leichtere Anhänger und Sattelauflieger verweisen wir auf die Vorschriften für Zusatzbeleuchtung an O3-Fahrzeugen (über 3,5 bis einschließlich 10 Tonnen).
Welche Zusatzbeleuchtung ist an einem O4-Sattelauflieger zulässig?
Die Kategorie O4 umfasst schwere gezogene Fahrzeuge wie Schiebeplanenauflieger, Kühl- und Tiefkühlauflieger, Tankauflieger, Kipper, Containerchassis, Flachbette und schwere Autotransporter. Dabei ist nicht der Aufbautyp ausschlaggebend, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse, ob ein Fahrzeug zur Kategorie O4 gehört.
Dabei unterscheiden wir drei Lichtfunktionen: zusätzliche Rückfahrleuchten (AR), Manövrierleuchten (ML) und Arbeitsscheinwerfer. Die Anforderungen hinsichtlich Zulassung, Anzahl und Schaltung variieren je nach Funktion.
| Art der Funktionsbeleuchtung | Gesetzlich vorgeschrieben (O4) | Maximal zulässige Anzahl | Erforderliche ECE-Zulassung | Umschaltbedingungen | Typische O4-Fahrzeuganwendung |
|---|---|---|---|---|---|
| Art der FunktionsbeleuchtungZusätzliche Rückfahrleuchten (AR) | Gesetzlich vorgeschrieben (O4): Ja, Grundbeleuchtung ist vorgeschrieben. Die Anzahl hängt von der Fahrzeuglänge ab. | Maximal zulässige Anzahl: Bei Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als 6 m sind maximal 2 zusätzliche Rückfahrleuchten zulässig, die am Heck oder an den Seiten angebracht werden dürfen. | Erforderliche ECE-Zulassung: ECE R23 oder R148, mit Zulassung für die Funktion AR. | Schaltbedingungen: Normalerweise mit dem Rückwärtsgang gekoppelt. Für optionale seitliche Rückfahrleuchten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch eine separate Manövrierfunktion. | Typische O4-Fahrzeuganwendungen: Kühlauflieger, geschlossener Sattelauflieger, Containerchassis. |
| Art der FunktionsbeleuchtungManövrierleuchten (ML) | Gesetzlich vorgeschrieben (O4)? Nein, optional. | Maximal zulässige Anzahl: Bis einschließlich 6 m: max. 2. Mehr als 6 bis einschließlich 9 m: max. 4. Länger als 9 m: max. 6. | Erforderliche ECE-Zulassung: ECE R23 oder R148, mit Zulassung für die Funktion ML. | Schaltbedingungen: Ausschließlich gemäß den vorgeschriebenen Aktivierungsbedingungen. Bei der Regelung für Anhänger gehören dazu unter anderem eingeschaltete Positionsleuchten und die automatische Abschaltung bei einer Vorwärtsgeschwindigkeit von über 15 km/h. | Typische O4-Fahrzeuganwendungen: Schiebeplanenauflieger, Tankauflieger, langer Kühlauflieger. |
| Art der FunktionsbeleuchtungArbeitsscheinwerfer für das Be- und Entladen | Gesetzlich vorgeschrieben (O4)? Nein, optional. | Maximal zulässige Anzahl: Es gibt keine allgemeine zahlenmäßige Obergrenze wie bei AR- und ML-Lampen. | Erforderliche ECE-Zulassung: Für reine Arbeitsbeleuchtung ist keine AR- oder ML-Funktionszulassung erforderlich. Relevante EMV-Anforderungen sind separat zu prüfen. | Schaltbedingungen: Separate Steuerung empfohlen. Verwendung abhängig von den nationalen Vorschriften und den jeweiligen Gegebenheiten. | Typische O4-Fahrzeuganwendungen: Tieflader, Kipper, schwere Autotransporter. |
Die genannten Fahrzeugtypen sind Anwendungsbeispiele. Die gesetzlichen Vorschriften gelten für die jeweilige Fahrzeugklasse und die Lichtfunktion, nicht ausschließlich für diese Ausführungen. Die Anwendbarkeit spezifischer UNECE-Bestimmungen hängt unter anderem von der geltenden Änderungsserie und dem Genehmigungsverfahren ab.
Der Produktname ist nicht ausschlaggebend. Ein Hersteller kann eine Lampe als LED-Arbeitsscheinwerfer anbieten, ohne dass diese als Rückfahrlicht oder Manövrierlicht zugelassen ist. Überprüfen Sie daher, ob die richtige Funktion in den Zulassungsunterlagen und auf der Kennzeichnung angegeben ist.
O3 oder O4? Die Grenze liegt bei einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 10.000 kg: O3 umfasst Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3.500 kg bis einschließlich 10.000 kg, O4 umfasst Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 10.000 kg. Die hier besprochenen Stückzahlen an AR- und ML-Lampen hängen im Rahmen der genannten UNECE-Regelung vor allem von der Fahrzeuglänge und nicht von dieser Massengrenze ab.
Auf die Standardanforderungen für die vorgeschriebene Fahrzeugbeleuchtung gehen wir hier nicht ein. Hierzu verweisen wir auf die TRALERT®-Übersicht zur Lkw- und Aufliegerbeleuchtung.
Zusätzliche Rückfahrleuchten an O4-Fahrzeugen
Rückfahrleuchten beleuchten den Bereich hinter dem Fahrzeug und machen das Rückwärtsfahren für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar.
Die Einbauvorschriften sind in der UNECE R48 festgelegt.
Wie viele Rückfahrleuchten sind zulässig?
| Fahrzeuglänge | Anzahl der Rückfahrleuchten |
|---|---|
| Fahrzeuglänge: bis einschließlich 6 Meter | Anzahl der Rückfahrleuchten: 1 vorgeschrieben, eine zweite optional |
| Fahrzeuglänge: Länger als 6 Meter | Anzahl der Rückfahrleuchten: 2 vorgeschrieben, maximal 2 zusätzliche optional |
Bei einem O4-Sattelauflieger mit einer Länge von mehr als 6 Metern sieht diese Regelung somit zwei vorgeschriebene und maximal zwei zusätzliche Rückfahrleuchten vor. Das Fahrzeuggewicht allein hat keinen Einfluss auf diese Höchstzahl.
Sie können die beiden optionalen Lampen am Heck oder – unter bestimmten Voraussetzungen – an den Seiten montieren.
Bitte beachten Sie: Die Höchstzahl von zwei zusätzlichen Lampen gilt für Heck und Seiten zusammen.
Einbau von Rückfahrleuchten am Heck
Für die regulären Rückfahrleuchten gilt gemäß UNECE R48 eine Montagehöhe von 250 bis 1.200 mm über der Fahrbahn. Darüber hinaus gelten Anforderungen hinsichtlich der horizontalen und vertikalen Sichtbarkeit sowie der Ausrichtung der Lampe.
Prüfen Sie außerdem, ob der Aufbau, die hintere Stoßstange, die Ladeklappe und sonstige Fahrzeugteile das Lichtbild oder die erforderliche Sichtbarkeit beeinträchtigen.
Zusätzliche seitliche Rückfahrleuchten
Bei Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als 6 Metern dürfen die beiden optionalen Rückfahrleuchten auch seitlich montiert werden.
Seitliche Lampen sorgen für zusätzliche Sicht entlang der Fahrzeugseiten, beispielsweise beim Rückwärtsfahren an eine Laderampe.
Bei der seitlichen Befestigung müssen Sie die geltenden Vorschriften hinsichtlich Ausrichtung und Sichtbarkeit beachten. Eine Lampe, die ausschließlich für die Montage direkt nach hinten zugelassen ist, eignet sich daher nicht automatisch für jede seitliche Position.
Auch das niederländische RDW-APK-Handbuch erwähnt ausdrücklich, dass zusätzliche Rückfahrleuchten an der Seite eines Anhängers angebracht werden dürfen.
Wie werden zusätzliche Rückfahrleuchten geschaltet?
Rückfahrleuchten werden normalerweise automatisch eingeschaltet, sobald der Rückwärtsgang eingelegt wird.
Für die beiden optionalen seitlichen Rückfahrleuchten sieht die UNECE-R48 zudem eine spezielle Möglichkeit vor, diese bei langsamen Vorwärtsmanövern zu nutzen.
Dabei gelten zusätzliche Bedingungen, darunter eine separate Steuerung und eine automatische Abschaltung, sobald die Fahrgeschwindigkeit 10 km/h überschreitet.
Bitte prüfen Sie bei einer Nachrüstung zudem, ob die nationalen Vorschriften für das jeweilige Fahrzeug die gewählte Schaltung zulassen.
Welche Lampen eignen sich als Rückfahrleuchten?
Die Lampe muss über eine gültige Zulassung für die Rückfahrfunktion gemäß ECE R23 oder R148 verfügen. Eine Lampe, die als Rückfahrlicht eingesetzt wird, muss über eine Zulassung für die AR-Funktion verfügen.
- ECE R23: die ursprüngliche Regelung für Rückfahrleuchten und Manövrierleuchten.
- ECE R148: die harmonisierte Regelung für Lichtsignaleinrichtungen, in der unter anderem diese Funktionen enthalten sind.
Prüfen Sie daher bei der Produktauswahl nicht nur die ECE-Norm, sondern auch den Funktionscode, die Kennzeichnung und die technische Dokumentation.
Eine allgemeine E-Kennzeichnung oder eine ECE-R10-Zulassung macht eine Lampe nicht automatisch als Rückfahrlicht geeignet.
Die Entscheidung von TRALERT® für zusätzliche Rückfahrleuchten und Arbeitsscheinwerfer beim Be- und Entladen
Diese TRALERT®-Arbeitsscheinwerfer eignen sich hervorragend als zusätzliche Rückfahrleuchten und bieten zudem zusätzliches Arbeitslicht beim Be- und Entladen. Der WR-1829V ist nach ECE R23 zugelassen, der WR-4065V kombiniert R23 mit ADR und der WR-2428.1 ist ein IP69K-widerstandsfähiger Arbeitsscheinwerfer mit 2800 Lumen. Mit den Verlängerungskabeln WAC-40DTC und WAC-150DTC sowie dem Y-Kabel WAC-30100Y als Zubehör können Sie die Scheinwerfer problemlos an die vorhandene Verkabelung anschließen.
Manövrierleuchten an einem schweren O4-Sattelauflieger
Manövrierleuchten dienen dazu, den Bereich unmittelbar neben dem Fahrzeug bei Manövern mit niedriger Geschwindigkeit zu beleuchten.
Seit Juni 2023 umfasst die UNECE-R48 diese Lichtfunktion auch für Anhänger und Sattelauflieger.
Wie viele Manövrierleuchten dürfen angebracht werden?
| Länge des O4-Fahrzeugs | Maximale Anzahl an Manövrierleuchten |
|---|---|
| Länge des O4-Fahrzeugs: bis einschließlich 6 Meter | Maximale Anzahl an Manövrierleuchten: 2, maximal 1 pro Seite |
| Länge des O4-Fahrzeugs: Mehr als 6 bis einschließlich 9 Meter | Maximale Anzahl an Manövrierleuchten: 4, maximal 2 pro Seite |
| Länge des O4-Fahrzeugs: länger als 9 Meter | Maximale Anzahl an Manövrierleuchten: 6, maximal 3 pro Seite |
Die Höchstzahl von sechs gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 9 Metern.
Wo dürfen Manövrierleuchten montiert werden?
Die maximale Montagehöhe beträgt 1.500 mm über der Fahrbahn. Zudem gelten Anforderungen hinsichtlich der Anordnung in Längsrichtung, der Verteilung der Lampen untereinander und des Bereichs, der von der Lampe aus sichtbar sein muss.
Berücksichtigen Sie bei der Integration in das Fahrgestell die Fahrzeugkonstruktion. So dürfen Seitenverkleidungen, Kotflügel, Achsen und Aufbaukomponenten die erforderliche Lichtverteilung nicht unzulässig einschränken.
Welche Zulassung ist erforderlich?
Für Manövrierleuchten ist eine spezifische Zulassung für die ML-Funktion gemäß ECE R23 oder R148 erforderlich.
Der Funktionscode ML gibt an, dass die Lampe für die Manövrierbeleuchtung zugelassen ist. Die Lichtverteilung und die photometrischen Anforderungen unterscheiden sich von denen einer AR-Rückfahrleuchte.
Eine Lampe, die ausschließlich über eine AR-Zulassung verfügt, darf daher nicht ohne Weiteres als Manövrierlicht verwendet werden. Das Gleiche gilt umgekehrt.
Manövrierleuchten im TRALERT®-Sortiment
Diese Manövrierleuchten aus dem TRALERT®-Sortiment beleuchten die Seite des Sattelaufliegers beim Manövrieren, Be- und Entladen. Beide Ausführungen liefern 1.500 Lumen bei 16 Watt, werden mit 12–24 V betrieben und widerstehen IP69K. Sie verfügen über eine ECE-R148-Zulassung (sowie R10 für EMV) und ein 250 cm langes Kabel mit offenem Kabelende. Die Modelle WML-1200 und WML-1210 unterscheiden sich in ihren Größen und im Achsabstand, sodass Sie die Lampe an den verfügbaren Platz im Fahrgestell anpassen können.
Wie müssen Manövrierleuchten geschaltet werden?
Auch die Schaltung der Manövrierleuchten muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Gemäß den Vorschriften für Anhänger dürfen die Manövrierleuchten nicht eingeschaltet werden können, wenn die Positionsleuchten des Anhängers ausgeschaltet sind.
Die UNECE-R48 erlaubt die automatische Aktivierung unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise in Verbindung mit der Rückfahrfunktion oder einem Rückfahrkamerasystem.
Eine wichtige Anforderung ist, dass sich die Manövrierleuchten automatisch ausschalten, sobald die Vorwärtsgeschwindigkeit des Anhängers 15 km/h überschreitet.
Der Anhänger muss die Geschwindigkeitsdaten selbst liefern. Je nach Fahrzeugkonfiguration kann beispielsweise das elektronische Bremssystem (EBS) diese Informationen bereitstellen.
Legen Sie daher bereits in der Planungsphase fest, wie die Geschwindigkeitsanzeige und die Ansteuerung integriert werden sollen.
Es reicht also nicht aus, lediglich eine ML-Lampe an die Rückfahrleitung anzuschließen, um alle Einbauvorschriften zu erfüllen.
Beleuchtung für Sattelauflieger und Schwertransporte
TRALERT® ist seit 2005 ein Spezialist für ECE-geprüfte, stoßfeste und wasserdichte LED-Beleuchtung für Sattelauflieger, Auflieger und Schwertransporte.
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Zusätzliche Arbeitsscheinwerfer für das Be- und Entladen
Allerdings muss nicht jede Zusatzbeleuchtung eine AR- oder ML-Funktion erfüllen.
Wenn Sie einen Arbeitsbereich beleuchten möchten, ist eine separat schaltbare Arbeitsbeleuchtung oft die richtige Wahl.
Diese Lichtfunktion kommt unter anderem bei Ladeklappen, Werkzeugräumen, Auffahrrampen und Arbeiten rund um das Fahrzeug zum Einsatz.
Wann entscheiden Sie sich für herkömmliche Arbeitsbeleuchtung?
Anwendungsbeispiele sind:
- Maschinentransporter: Beleuchtung beim Sichern von Maschinen mit Spanngurten und Ketten.
- Kippanhänger: Bessere Sicht auf den Arbeitsbereich beim Entladen.
- Autotransporter: Beleuchtung rund um die Auffahrrampen während des Beladens.
- Geschlossene und klimatisierte Anhänger: Beleuchtung rund um die Ladeklappe und den Laderaum.
Wie viele Arbeitsscheinwerfer dürfen montiert werden?
Für herkömmliche Arbeitsscheinwerfer gilt kein vergleichbares numerisches Höchstmaß wie für AR- und ML-Lampen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie die Lampen uneingeschränkt nutzen dürfen. Die Installation und Nutzung müssen den einschlägigen nationalen Vorschriften entsprechen. Darüber hinaus darf die Beleuchtung keine Gefahr oder Beeinträchtigung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Wo dürfen Arbeitsscheinwerfer angebracht werden?
Eine Unterbaubeleuchtung kann den Bereich neben einer Ladeklappe beleuchten; ein höher montierter Arbeitsscheinwerfer deckt in der Regel eine größere Fläche ab.
- Die Lichtverteilung und die Ausrichtung des Lichtbündels.
- Schutz vor Feuchtigkeit, Schmutz, Steinschlag und mechanischen Beschädigungen.
- Verfügbarer Platz für Kabel und Stecker.
- Die Befestigung am Fahrgestell oder am Aufbau.
- Vermeidung von störendem Lichteinfall auf andere Verkehrsteilnehmer.
Bei international eingesetzten Fahrzeugen ist es ratsam, bei der Wahl der Montageposition auch die Nutzungsvorschriften der jeweiligen Länder zu berücksichtigen.
Dürfen Arbeitsscheinwerfer automatisch beim Einlegen des Rückwärtsgangs eingeschaltet werden?
Sie dürfen einen gewöhnlichen Arbeitsscheinwerfer ohne AR-Zulassung nicht als Rückfahrlicht verwenden.
Möchten Sie, dass sich die Beleuchtung beim Rückwärtsfahren automatisch einschaltet? Wählen Sie dann eine Lampe mit der entsprechenden Funktionszulassung und einer Schaltung, die den geltenden Vorschriften entspricht.
Für Arbeitsbeleuchtung, die Sie ausschließlich während der Arbeiten einsetzen, bietet eine separate Steuerung in der Regel die klarste Lösung.
Dies ist beispielsweise über einen Schalter am Fahrzeug oder eine separate Steuerung aus der Fahrerkabine möglich.
Darf die Arbeitsbeleuchtung während der Fahrt eingeschaltet sein?
Die Nutzungsvorschriften variieren je nach Land.
In den Niederlanden sind Arbeitsscheinwerfer an Anhängern zulässig. Ihre Verwendung darf jedoch keine Gefahr oder Beeinträchtigung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
In Deutschland legt § 52 Abs. 7 StVZO fest, dass Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt nicht verwendet werden dürfen. Außerdem dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.
Bitte beachten Sie bei internationalem Einsatz die Vorschriften der Länder, in denen das Fahrzeug verkehrt.
Zu beachtende Punkte bei schweren O4-Sattelaufliegern
Bei O4-Fahrzeugen kommt es nicht nur auf die Wahl der Lampe an, sondern auch auf deren Integration in die oft lange und intensiv genutzte Fahrzeugkonstruktion. Die folgenden Punkte sind praktische Konstruktionsentscheidungen und stellen keine zusätzlichen, O4-spezifischen gesetzlichen Vorgaben dar.
- Fahrgestell und Seitenschutz: Verhindern Sie, dass Seitenschutzvorrichtungen, Werkzeugkästen oder Kotflügel die erforderliche Lichtverteilung von AR- oder ML-Lampen einschränken.
- Bewegliche Teile: Überprüfen Sie die Montageposition bei Schiebeplanenkonstruktionen, Ladeklappen, Auffahrrampen und anderen beweglichen Teilen.
- Verkabelung: Passen Sie Kabelverlegung, Stecker, Abdichtung und Zugentlastung an Vibrationen, Verschmutzung und Wartungszugang an.
- Traktor-Sattelauflieger-Schnittstelle: Prüfen Sie, wie die Stromversorgung und die Steuersignale übertragen werden, insbesondere wenn eine ML-Anlage Geschwindigkeitsdaten vom Sattelauflieger benötigt.
- Fahrzeugvarianten: Legen Sie für jede Ausführung fest, welche Lichtfunktion, Einbauposition und elektrische Konfiguration im Rahmen der Fahrzeugzulassung zulässig sind.
Europäische Typenzulassung oder Nachrüstung
Für Neufahrzeuge mit europäischer Typenzulassung gelten andere Zulassungsverfahren als für Bestandsfahrzeuge, an denen Sie nachträglich Beleuchtung montieren.
Variante 1: Neuer O4-Anhänger mit europäischer Typenzulassung (WVTA)
Bei einem neuen O4-Anhänger können Sie die Beleuchtung bereits während der Konstruktionsphase in die europäische Typenzulassung für das gesamte Fahrzeug einbeziehen.
Bei AR- und ML-Beleuchtung muss unter anderem nachgewiesen werden, dass:
- Die für die jeweilige Lichtfunktion ausgewählten Lampen sind zugelassen.
- Die Anzahl der Lampen entspricht den Vorschriften für die Fahrzeuglänge.
- Die Montagepositionen und die geometrische Sichtbarkeit müssen korrekt sein.
- Die elektrische Schaltung entspricht den geltenden Anforderungen.
- Der Einbau erfolgt im Rahmen der zugelassenen Fahrzeugkonfiguration.
Legen Sie daher die Beleuchtungskonfiguration frühzeitig im Entwicklungsprozess fest, insbesondere bei mehreren Fahrzeugvarianten.
Vorgehensweise 2: Nachrüstung an einem bestehenden O4-Sattelauflieger
Wenn Sie ein bestehendes O4-Fahrzeug nachträglich mit zusätzlicher Beleuchtung ausstatten, müssen Sie die nationalen Vorschriften berücksichtigen. Gerade hier kommt es regelmäßig zu Verwirrung: Nationale Vorschriften für in Betrieb befindliche Fahrzeuge entsprechen nicht immer unmittelbar den neuesten Änderungen der UNECE R48.
Ein wichtiges Beispiel sind Manövrierleuchten (ML). Die UNECE-R48 sieht diese Lichtfunktion seit Juni 2023 auch für Anhänger und Sattelauflieger vor. Dennoch werden Manövrierleuchten in nationalen Vorschriften nicht immer gesondert als zulässige Beleuchtung aufgeführt. Daher kann eine nachträgliche Montage zu einer Ablehnung führen, selbst wenn die Lampe über die entsprechende ML-Zulassung verfügt.
Benötigen Sie zusätzliche Beleuchtung beim Be- und Entladen oder bei anderen Arbeiten rund um das Fahrzeug? Dann kann separat schaltbare Arbeitsbeleuchtung eine Alternative sein. Arbeitsscheinwerfer unterliegen nicht denselben Einbauvorschriften wie Manövrierleuchten und sind in verschiedenen Ländern unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Dabei müssen die Lampen tatsächlich als Arbeitsbeleuchtung fungieren. Die bloße Umbenennung eines Manövrierlichts macht die Installation nicht automatisch zulässig. Die Montage, der elektrische Anschluss und die Nutzung müssen den geltenden nationalen Vorschriften entsprechen.
Karosseriebau
TRALERT® ist seit 2005 Spezialist für zertifizierte LED-Fahrzeugbeleuchtung für den Karosserie- und Anhängerbau. Von Kabelsätzen bis hin zu Plug-and-Play-Lösungen für professionelle 24V-Fahrzeugaufbauten.
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Welche Lösung passt zu Ihrer Anwendung?
Verfügt ein bestehender Schwerlast-Sattelauflieger über eingeschränkte Sicht an einer Laderampe? Dann können zusätzliche Rückfahrleuchten mit AR-Zulassung Abhilfe schaffen, sofern die Montage und der Schaltplan den geltenden Anforderungen entsprechen.
Für Be- und Entladearbeiten ist separat schaltbare Arbeitsbeleuchtung oft die beste Wahl. Bei intensiver Nutzung oder unter rauen Bedingungen kann die Heavy-Duty-Arbeitsbeleuchtung von TRALERT® geeignet sein.
Wer legt die Vorschriften für die Fahrzeugbeleuchtung fest?
Sehen Sie sich das TRALERT®-Video zu den UN-ECE-Normen und gesetzlichen Vorschriften an, um mehr über die Entstehung und Anwendung der Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung zu erfahren.
CAN-bus
Moderne Fahrzeuge können die Funktion der Beleuchtung elektronisch überwachen. Der Anschluss zusätzlicher LED-Lampen kann sich auf die Belastung eines Stromkreises oder auf die vom Fahrzeug überwachten Signale auswirken. Erfahren Sie mehr über die Ursachen und mögliche Lösungen in unserem Artikel über CAN-Bus-Störungen bei LED-Beleuchtung.
ECE R10 und elektromagnetische Verträglichkeit
Die ECE-Regelung R10 betrifft die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von Fahrzeugen sowie elektrischen oder elektronischen Bauteilen.
Diese Vorschriften sind bei der Auswahl und Integration von LED-Beleuchtung relevant, stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit der spezifischen Funktionszulassung für Rückfahrleuchten und Manövrierleuchten.
Eine ECE-R10-Zulassung ersetzt somit keine AR- oder ML-Funktionszulassung. Bitte prüfen Sie zudem bei AR- und ML-zugelassenen Lampen die geltenden EMV-Anforderungen.
Eine passende Beleuchtungslösung zusammenstellen
Bitte nutzen Sie die untenstehende Checkliste bei der Auswahl und Integration von Zusatzbeleuchtung.
- Lichtfunktion: Rückfahrlicht, Manövrierlicht oder Arbeitsscheinwerfer.
- Fahrzeugdaten: Kategorie, Länge, Bauart und Verwendungszweck.
- Produktzulassung: der richtige Funktionscode und die technische Dokumentation.
- Montage: Position, Höhe, Sichtbarkeit und Schutz.
- Elektrische Schaltung: Stromversorgung, Schaltung, Verkabelung und gegebenenfalls Geschwindigkeitsregelung.
- Zulassungsverfahren: Europäische Typenzulassung oder nationale Vorschriften für die Nachrüstung.
Stimmen Sie diese Punkte daher bereits frühzeitig in der Planungsphase ab. So vermeiden Sie unnötige Anpassungen an der Konstruktion oder der elektrischen Anlage.
Häufig gestellte Fragen zur Zusatzbeleuchtung an O4-Fahrzeugen
Wie viele zusätzliche Rückfahrleuchten darf ein schwerer O4-Sattelauflieger haben?
Bei einem O4-Anhänger mit einer Länge von mehr als 6 Metern schreibt die UNECE-R48 zwei vorgeschriebene und maximal zwei optionale Rückfahrleuchten vor. Die beiden zusätzlichen Lampen dürfen am Heck oder – unter den geltenden Bedingungen – an den Seiten angebracht werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Rückfahrlicht und einem Manövrierlicht?
Ein Rückfahrlicht mit AR-Zulassung dient der Beleuchtung beim Rückwärtsfahren. Ein Manövrierlicht mit ML-Zulassung beleuchtet die Umgebung neben dem Fahrzeug bei Manövern mit niedriger Geschwindigkeit. Beide Funktionen unterliegen eigenen Anforderungen hinsichtlich Lichtverteilung, Montage und Schaltung.
Wie viele Manövrierleuchten dürfen an einem O4-Anhänger montiert werden?
Dies hängt von der Fahrzeuglänge ab. Bis einschließlich 6 Meter sind maximal zwei Manövrierleuchten zulässig, bei einer Länge von mehr als 6 bis einschließlich 9 Metern maximal vier und bei mehr als 9 Metern maximal sechs. Diese Zahlen gelten im Rahmen der einschlägigen UNECE-Einbauvorschriften.
Darf ein gewöhnlicher Arbeitsscheinwerfer automatisch beim Einlegen des Rückwärtsgangs eingeschaltet werden?
Ein gewöhnlicher Arbeitsscheinwerfer ohne AR-Zulassung darf nicht als Rückfahrlicht verwendet werden. Wenn eine Zusatzbeleuchtung beim Rückwärtsfahren automatisch aktiviert werden soll, muss die Lampe für diese Funktion zugelassen sein und die Installation den entsprechenden Vorschriften entsprechen.
Sind Manövrierleuchten auch bei einer nachträglichen Montage zulässig?
Die Zulassung von Manövrierleuchten gemäß UNECE R48 bedeutet nicht automatisch, dass jeder bestehende O4-Anhänger nachträglich mit dieser Lichtfunktion ausgestattet werden darf. Bitte prüfen Sie daher die nationalen Vorschriften und mögliche Auswirkungen auf die Fahrzeugzulassung gesondert.
Zusatzbeleuchtung für schwere O4-Sattelauflieger
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Haftungsausschluss:
Wir bei TRALERT® bemühen uns, die Informationen in diesem Artikel so genau und aktuell wie möglich zu halten, einschließlich der Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung. Die Gesetzgebung kann sich jedoch regelmäßig ändern, und obwohl wir uns bemühen, diese Änderungen zeitnah umzusetzen, ist es möglich, dass bestimmte Aktualisierungen oder Anpassungen noch nicht in diesen Artikel eingearbeitet wurden. Wir raten unseren Lesern daher immer, die aktuelle Gesetzgebung bei ihrer örtlichen Regierung oder Regulierungsbehörde zu überprüfen, insbesondere wenn es um Ausnahmen oder spezifische nationale Vorschriften geht. TRALERT® haftet nicht für Schäden oder Bußgelder, die sich aus veralteten oder unvollständigen Informationen in diesem Artikel ergeben.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die zuständige Behörde, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
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Autor
Kevin van Mierlo
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