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Der Unterschied zwischen ECE R48 und R148 erklärt
- Aktualisiert:
- Verfasst von: Kevin van Mierlo
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ECE R48 und ECE R148 werden in der Praxis regelmäßig verwechselt. Dabei regeln die beiden Vorschriften grundlegend unterschiedliche Sachverhalte. R48 befasst sich mit der Installation der Beleuchtung am Fahrzeug. R148 hingegen befasst sich mit den technischen Anforderungen an die Lichtsignaleinrichtungen selbst. In diesem Artikel skizzieren wir kurz den Unterschied und zeigen, wie die beiden Vorschriften in der Praxis zusammenwirken.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr über den Unterschied zwischen den beiden Systemen, wie sie in der Praxis zusammenarbeiten und worauf Sie beim Kauf und bei der Montage achten sollten. Möchten Sie zunächst den größeren Zusammenhang verstehen? Dann werfen Sie auch einen Blick auf unsere Erklärung zu ECE R48.
Was ist der Unterschied zwischen ECE R48 und R148?
Kurz und bündig: Die ECE R48 schreibt vor, wo die Beleuchtung an einem Fahrzeug angebracht werden muss und wie Mechaniker sie installieren müssen. Die ECE R148 wiederum legt die technischen Eigenschaften fest, die die Lichtsignaleinrichtungen selbst aufweisen müssen, um zugelassen zu werden.
R48 betrachtet das Gesamtbild des Fahrzeugs: welche Lichtfunktionen sind obligatorisch, wo sollten sie sein, in welchem Winkel sollten sie zu sehen sein und wie schalten sie zwischen ihnen. R148 schaut sich dann das einzelne Produkt an: Gibt der Blinker genug Licht, stimmt die Farbe des Bremslichts und funktioniert die Leuchte auch bei Vibrationen und Feuchtigkeit?
| Aspekt | ECE R48 | ECE R148 |
|---|---|---|
| Thema | Einbau in das Fahrzeug | Technische Anforderungen an die Lampen |
| Ebene | Fahrzeug-Ebene | Produkt Ebene |
| Beispiele | Platzierung, Höhe, Symmetrie, Sichtwinkel | Lichtfarbe, Lichtleistung, Haltbarkeit, Photometrie |
| Kategorien | M, N, O (und mehr) | Lichtsignalanlagen für Fahrzeuge in diesen Kategorien |
| Erforderlich für | Fahrzeughersteller, Aufbauhersteller | Lampenhersteller und Lieferanten |
Was regelt die ECE R48?
ECE R48 ist die UNECE-Regelung für den Einbau von Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen in Fahrzeugen. Die Regelung legt für jede Fahrzeugklasse fest, welche Beleuchtung vorgeschrieben, optional oder verboten ist. Außerdem legt die R48 fest, wie Mechaniker diese Beleuchtung einbauen müssen. Die UNECE hat am 3. Dezember 2024 die Revision 13 veröffentlicht, die derzeit die gültige Fassung ist.
R48 regelt u.a.:
- welche Lichtfunktionen pro Fahrzeugkategorie erforderlich oder erlaubt sind
- Platzierung in Breite, Höhe und Länge auf dem Fahrzeug
- Geometrische Sichtwinkel, innerhalb derer die Lampen sichtbar bleiben müssen
- Symmetrie zwischen linker und rechter Seite des Fahrzeugs
- Elektrische Umschaltung zwischen verschiedenen Lichtfunktionen
R48 ist daher besonders relevant für Fahrzeughersteller, Karosseriebauer und Waggonbauer, die den Aufbau und die Endkontrolle von Fahrzeugen durchführen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer ausführlichen Erläuterung zu ECE R48.
Was regelt die ECE R148?
Die ECE R148 regelt die Zulassung von Lichtsignaleinrichtungen (Lampen für Lichtsignale) an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern. Die UNECE hat die R148 im Jahr 2019 eingeführt, um die technischen Anforderungen mehrerer älterer Regelungen für Lichtsignalanlagen in einer vereinfachten Regelung zusammenzufassen, darunter R4, R6, R7, R23, R38, R50, R77, R87 und R91. Damit wurde eine gestraffte Verordnung geschaffen, ohne die zugrunde liegenden technischen Anforderungen wesentlich zu ändern.
R148 regelt unter anderem:
- Indikatoren (ehemals R6)
- Bremsleuchten und Positionsleuchten (ehemals R7)
- Nummernschildbeleuchtung (ehemals R4)
- Rückfahrleuchten (ehemals R23)
- Nebelschlussleuchten (ehemals R38)
- Standlicht und seitliche Umrissleuchten (ehemals R77 und R91)
- Positionslicht (DRL, früher R87)
Die technischen Anforderungen betreffen vor allem die Lichtfarbe, die Lichtleistung (Photometrie), die Lichtverteilung, die Haltbarkeit bei unterschiedlichen Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen sowie die korrekte Funktion der Lampe im Normalbetrieb. So kann eine Lampe, die nicht der R148 entspricht, keine UNECE-Zulassung für Anwendungen erhalten, bei denen eine solche Zertifizierung für die Fahrzeugtypgenehmigung oder eine konforme Montage erforderlich ist.
Wie arbeiten ECE R48 und R148 in der Praxis zusammen?
Der Unterschied zwischen R48 und R148 klingt abstrakt, aber in der Praxis wird er schnell konkret. Eine Lampe, die die technischen Anforderungen von R148 vollständig erfüllt, kann die Prüfung dennoch nicht bestehen, wenn die Montage am Fahrzeug nicht R48 entspricht. Das Gleiche gilt umgekehrt: Eine perfekt montierte Lampe nützt nichts, wenn die Leuchteinheit selbst nicht die richtige Zulassung hat.
Für Mechaniker und Anhängerbauer bedeutet dies also, dass beide Systeme immer gemeinsam Aufmerksamkeit verdienen. Beim Kauf der Beleuchtung prüfen sie zunächst R148 (technisch zertifiziertes Produkt). Dann, beim Aufbau und der Endkontrolle, prüfen sie auf R48 (korrekt am Fahrzeug montiert).
Wichtig: Eine R148-Zulassung auf der Lampe ist keine Lizenz für die Montage. Nur wenn die Installation auch R48 erfüllt, entspricht die gesamte Fahrzeugbeleuchtung den Vorschriften.
Beispiel: seitliche Umrissleuchten an einem Auflieger
Zur Veranschaulichung - ein seitliches Umrissleuchten an einem Auflieger muss beiden Vorschriften entsprechen. R148 definiert zunächst die technischen Anforderungen an die Lampe selbst: Die Lichtfarbe muss amber sein, die Lichtleistung muss innerhalb festgelegter Werte liegen und die Lampe muss unter wechselnden Bedingungen weiter funktionieren. R48 legt dann fest, wo diese Lampe am Auflieger angebracht werden muss: in welcher Höhe, in welchem Abstand, innerhalb welcher Sichtwinkel und in welcher Symmetrie im Verhältnis zur anderen Seite.
Nehmen Sie eine Lampe mit korrekter R148-Zulassung, die der Mechaniker in der falschen Höhe anbringt. Dann entspricht die Installation nicht den Anforderungen von R48. Der Auflieger fällt dann bei der Inspektion durch, obwohl die Lampe technisch völlig konform ist.
Die wichtigsten R48-Vorschriften für die Montage von Lkw und Sattelaufliegern sind kurz zusammengefasst.
| Vorschrift | Wert |
|---|---|
| Seitene Umrissleuchten sind vorgeschrieben | Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6 Metern |
| Anzahl der seitene Umrissleuchten | Mindestens 2 pro Seite |
| Maximaler Abstand zwischen den Seitenmarkierungen | 3 Meter |
| Einbauhöhe der Begrenzungsleuchten | In der Regel zwischen 250 und 1500 mm |
Worauf achten Sie als Einkäufer oder Mechaniker?
Jeder, der Nutzfahrzeuge aufbaut oder Beleuchtung für die Auflieger- und LKW-Industrie beschafft, tut gut daran, beide Systeme strukturell in den Arbeitsprozess einzubinden. In der Praxis sehen wir, dass die meisten Ablehnungen bei der Inspektion nicht auf nicht zertifizierte Lampen zurückzuführen sind, sondern auf Montagefehler - Platzierung knapp außerhalb des zulässigen Bereichs, ungleiche Symmetrielinien oder Sichtwinkel, die einfach nicht ausreichen.
In der Beschaffung (R148 Kontrolle):
- Prüfen Sie, ob die Lampe ein gültiges E-Prüfzeichen gemäß R148 hat.
- Fordern Sie das Typengenehmigungszertifikat beim Hersteller oder Lieferanten an
- Prüfen Sie außerdem, ob die Lampe zusätzliche Anforderungen wie ECE R10 (EMC) erfüllt, wenn sie elektronisch betrieben wird
Auf Montage (R48-Controller):
- Prüfen Sie zunächst die Positionierung in Breite, Höhe und Länge gemäß den vorgeschriebenen Werten
- dann testen Sie die Symmetrie zwischen links und rechts
- Beachten Sie auch die Sichtbarkeitswinkel – insbesondere bei der Umriss- und Seitenmarkierung
- Testen Sie schließlich die korrekte elektrische Schaltung zwischen Lichtfunktionen
Achten Sie bei LED-Blinkern auf einen zusätzlichen Aspekt der R48: Die Vorschrift verlangt, dass ein defekter Blinker dem Fahrer signalisiert wird. Da LED-Lampen deutlich weniger Strom verbrauchen als Glühlampen, erkennt die Fahrzeugelektronik einen Defekt oder sogar eine funktionierende LED-Lampe nicht immer korrekt. Beim Austausch oder Aufbau ist daher häufig eine Lösung zur Lasterkennung erforderlich. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel über CAN-bus-Fehlermeldungen bei LED-Beleuchtung.
Für spezifische praktische Vorschriften finden Sie in unserer Wissensdatenbank zudem einen umfassenden Leitfaden zu den Montagevorschriften für Anhängerbeleuchtung sowie eine Übersicht über die Vorschriften für Lkw- und Aufliegerbeleuchtung.
ECE R48, R148 und R149: ein umfassenderer Überblick
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt: Neben R48 und R148 gibt es auch die ECE-Richtlinie R149. Diese Regelung behandelt die technischen Anforderungen an Straßenbeleuchtungsvorrichtungen (road illumination devices) – also Beleuchtung, die dem Fahrer die Straße sichtbar macht, wie beispielsweise Hauptscheinwerfer und Nebelscheinwerfer. R148 hingegen konzentriert sich auf Lichtsignaleinrichtungen, die anderen Verkehrsteilnehmern Sichtbarkeit verschaffen, darunter Blinker, Bremsleuchten, Stand- und Parkleuchten, seitene Umrissleuchten, Rückfahrleuchten, Nebelschlussleuchten und Positionslicht (DRL). Kurz gesagt: R149 betrifft die Beleuchtung, um zu sehen, R148 die Beleuchtung, um gesehen zu werden.
In Kombination bilden diese drei Systeme also den Rahmen für eine moderne Fahrzeugbeleuchtung in Europa:
- ECE R48 - Einbau in das Fahrzeug
- ECE R148 - Technische Anforderungen für Lichtsignalanlagen
- ECE R149 - Technische Anforderungen für Straßenbeleuchtungsanlagen
Wer Beleuchtung für ein Nutzfahrzeug auswählt, berücksichtigt daher alle drei Aspekte. Bei EMV-Anforderungen (Störanfälligkeit der Elektronik) kommt zudem noch die ECE R10 hinzu.
Die Einführung der R148 im Jahr 2019 fasste neun einzelne Vorschriften zu einem übersichtlichen Ganzen zusammen. In der Praxis bedeutete dies das Ende einer zersplitterten Verwaltung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Hauptunterschied zwischen ECE R48 und R148?
Die ECE R48 befasst sich mit der Installation der Beleuchtung am Fahrzeug (Positionierung, Höhe, Sichtwinkel, Symmetrie). Die ECE R148 hingegen befasst sich mit den technischen Anforderungen an die Lichtsignalgeber selbst (Lichtfarbe, Lichtleistung, Haltbarkeit). Kurz gesagt: R48 legt die Regeln für das Fahrzeug fest, R148 für das Produkt.
Muss eine Lampe R48- und R148-konform sein?
Rechtlich gesehen konzentrieren sich die Vorschriften auf verschiedene Aspekte. Als Produkt muss eine Leuchteinheit der R148 entsprechen. Im Gegensatz dazu gilt R48 nicht für die Lampe als separates Produkt, sondern für die Installation und den Betrieb dieser Lampe im Fahrzeug. Kurz gesagt, eine R148-Zulassung deckt das Produkt ab, während die R48-Konformität bestimmt, wie die Lampe im Fahrzeug funktioniert.
Welche alten Vorschriften werden durch R148 ersetzt?
Seit 2019 vereint R148 die technischen Anforderungen von neun älteren UN-Vorschriften: R4 (Kennzeichenleuchten), R6 (Fahrtrichtungsanzeiger), R7 (Positions-, Brems- und Umrissleuchten), R23 (Rückfahrleuchten), R38 (Nebelschlussleuchten), R50, R77 (Parkleuchten), R87 (Tagfahrleuchten) und R91 (seitliche Umrissleuchten). Bestehende Typenzulassungen nach diesen alten Vorschriften bleiben gültig.
Gelten R48 und R148 auch für Anhänger und Sattelauflieger?
Ja. R48 gilt für Fahrzeuge der Klassen M, N und O - was auch Anhänger und Sattelanhänger der Klasse O einschließt. R148 gilt zusätzlich für alle Lichtsignaleinrichtungen an diesen Fahrzeugen, einschließlich der Lampen, die von Mechanikern an Anhängern und Aufliegern angebracht werden.
Möchten Sie mehr über ECE-Vorschriften und Fahrzeugbeleuchtung erfahren?
TRALERT® unterstützt OEMs, Fahrzeughersteller und andere Fachleute mit ECE-zertifizierter LED-Beleuchtung für Nutzfahrzeuge. Unsere Beleuchtung entspricht nämlich der Norm R148, ist auf die korrekte Installation gemäß R48 abgestimmt und für alle Standardkategorien der Lkw- und Anhängerbeleuchtung erhältlich. Kontaktieren Sie uns für technische Beratung oder vertiefen Sie Ihr Wissen in unserer Wissensdatenbank anhand der ausführlichen Erläuterungen zu ECE R48 oder zum breiteren Kontext der ECE-Normen und -Gesetzgebung.
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Kevin van Mierlo
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