Seit 2022 ist es in Deutschland für Lang-Lkw verpflichtend, blinkende Seitenmarkierungsleuchten zu verwenden. Diese Pflicht gilt nicht nur für deutsche Fahrzeuge, sondern auch für ausländische LZV, die auf deutschen Straßen unterwegs sind.
In diesem Blog erfahren Sie:
- Warum Deutschland blinkende Seitenmarkierungsleuchten für Lang-Lkw vorschreibt
- Was das für den Transport zwischen den Niederlanden und Deutschland bedeutet
- Wie das Lang-Lkw-Programm in Deutschland funktioniert
Was genau ist das Lang-Lkw-Programm?
Wenn Sie mit einem Lang-Lkw auf dem offiziellen deutschen Lang-Lkw-Netz (auch Positivnetz genannt) fahren möchten, muss Ihr Fahrzeug bestimmte technische und sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllen. Zwei davon sind seit dem 1. Juli 2022 für alle Fahrzeuge verpflichtend – auch für bestehende Lang-Lkw.
- Blinkende Seitenmarkierungsleuchten Die Seitenbeleuchtung muss synchron mit dem Blinker auf derselben Seite blinken. Dies erhöht die Sichtbarkeit beim Abbiegen oder Spurwechsel.
- Abbiegeassistent Ein zertifiziertes System, das den toten Winkel überwacht und den Fahrer vor gefährdeten Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern oder Fußgängern warnt.
Wie verhält sich das im Vergleich zu den europäischen Vorschriften?
Während die Europäische Union erst ab Januar 2025 blinkende Seitenmarkierungsleuchten für neue O3- und O4-Anhänger vorschreibt, ist Deutschland bereits deutlich weiter. Seit Juli 2022 sind blinkende Seitenmarkierungsleuchten in Deutschland für alle Lang-Lkw im Lang-Lkw-Netz verpflichtend – unabhängig vom Baujahr oder Herkunftsland.
Und aufgepasst: Deutschland geht noch einen Schritt weiter. Ein separater seitlicher Fahrtrichtungsanzeiger, wie er nach EU-Vorschriften erlaubt ist, ist in Deutschland nicht ausreichend. Die Seitenbeleuchtung muss exakt gleichzeitig mit den Blinkern blinken. Das scheint ein kleines Detail zu sein, macht aber einen großen Unterschied bei Sichtbarkeit und Sicherheit.

Der verpflichtende Abbiegeassistent
Ein Abbiegeassistent, auch Abbiegekamera oder Abbiegehilfesystem genannt, ist ein technisches Merkmal, das die Zahl der Unfälle, insbesondere mit Fußgängern und Radfahrern, die durch abbiegende Lkw verursacht werden, deutlich verringern soll. Diese Systeme sollen die Gefahren des so genannten "toten Winkels" verringern. Der tote Winkel ist der Bereich neben einem Fahrzeug, der für den Fahrer selbst bei Verwendung von Außenspiegeln nicht sichtbar ist. Der Zweck eines Abbiegeassistenten ist es, das Unfallrisiko zu verringern. Vor allem in städtischen Gebieten, in denen sich Fußgänger und Radfahrer oft in der Nähe großer Fahrzeuge aufhalten, kommt es nämlich immer wieder zu unnötigen Unfällen.
Wie funktioniert ein Drehhilfesystem?
Ein Abbiegeassistent, auch als Drehhilfe bezeichnet, ist ein fortschrittliches technisches Hilfsmittel, das die Sicherheit beim Abbiegen mit großen Fahrzeugen wie Lkw und Bussen erhöht. Das System nutzt Sensoren wie Kameras und Radar, um den toten Winkel neben dem Fahrzeug zu minimieren. Es wird aktiviert, wenn der Blinker gesetzt wird oder wenn das Fahrzeug langsam fährt, und warnt den Fahrer visuell und akustisch, wenn Objekte oder Verkehrsteilnehmer im toten Winkel erkannt werden. Dies verringert das Unfallrisiko beim Abbiegen, insbesondere in städtischen Gebieten, wo Fußgänger und Radfahrer oft in der Nähe großer Fahrzeuge sind. Der Artikel Wie breit darf ein Lkw maximal sein? könnte für Sie ebenfalls interessant sein.

Wann ist mein Fahrzeug ein LZV?
Ein Fahrzeug gilt als Lang Schwerer Lkw (LZV), auch bekannt als „Ecocombi“ oder „Gigaliner“, wenn es länger als die Standardlänge von 18,75 Metern ist und die nationalen Zulassungsvoraussetzungen für extra lange Fahrzeugkombinationen erfüllt. In den meisten europäischen Ländern, einschließlich der Niederlande, darf ein LZV eine maximale Länge von 25,25 Metern haben. Das maximal zulässige Gewicht variiert je nach Land: in den Niederlanden sind es 60 Tonnen, während in Deutschland die Grenze bei 40 Tonnen liegt, bzw. 44 Tonnen bei intermodalem Verkehr.
LZVs werden eingesetzt, um pro Fahrt mehr Ladung zu transportieren, was je nach Route und Beladung zu einer Kraftstoffeinsparung von bis zu 30–40 % pro transportierter Tonne führt. In Deutschland werden LZVs in fünf zugelassene Fahrzeugkombinationen (Typ 1 bis 5) unterteilt. Im Rahmen des deutschen Lang-Lkw-Programms sind zusätzliche Sicherheitsvorrichtungen verpflichtend, darunter ein Abbiegeassistent und Seitenmarkierungsleuchten, die synchron mit den Blinkleuchten blinken.
LZV gemäß niederländischer Klassifikation (Achtung: In Deutschland gelten Typ 1 bis 5 laut offiziellem Bundesministerium für Verkehr).

Werden die Niederlande diese Vorschriften übernehmen? Oder ist darüber bereits etwas bekannt?
In den Niederlanden wurde ein derartiges System für lange Lkw-/Anhänger-Kombinationen noch nicht eingeführt. Der Abbiegeassistent ist jedoch erlaubt.
LZV-Verkehr zwischen den Niederlanden und Deutschland
Achtung: Für niederländische LZV-Kombinationen gelten in Deutschland die gleichen technischen Anforderungen wie für deutsche Fahrzeuge. Das bedeutet, dass niederländische LZVs ebenfalls mit einem zugelassenen Abbiegeassistenzsystem und Seitenmarkierungsleuchten, die synchron mit den Blinkern blinken, ausgestattet sein müssen. Ohne diese Anpassungen erhält ein ausländischer LZV keine Zulassung im deutschen Straßennetz. Deutschland hat hierfür bilaterale Abkommen geschlossen, unter anderem mit den Niederlanden, bei denen diese Sicherheitsvorrichtungen für grenzüberschreitenden LZV-Verkehr verpflichtend sind.
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Wann werden diese Vorschriften europaweit angewandt?
Seit dem 7. Juli 2024 ist es in der gesamten Europäischen Union verpflichtend, dass alle neu verkauften Lastwagen und Busse (Kategorie N2, N3, M2, M3) serienmäßig mit einem Abbiegeassistenz- oder Toter-Winkel-Warnsystem ausgestattet sind. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der EU-Verordnung 2019/2144 und gilt zusätzlich zu nationalen Maßnahmen wie in Deutschland. Für bestehende Fahrzeuge gibt es (noch) keine Nachrüstpflicht, aber die Mitgliedstaaten können eigene Regeln anwenden, wie Deutschland dies bei LZVs tut.
Neue EU-Regelung seit 2025 für schwere Anhänger ab 3500 Kilogramm
Ab dem 1. Januar 2025 schreibt die überarbeitete UNECE-Regelung R48 vor, dass alle neu zugelassenen O3- und O4-Anhänger mit einer Seitenbeleuchtung ausgestattet sein müssen, die synchron mit dem Blinker blinkt. Dies kann entweder mit blinkenden Seitenmarkierungsleuchten oder mit einem separaten seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger umgesetzt werden. Mehr dazu im Artikel über Vorschriften zur Anhängerbeleuchtung.
