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Beleuchtung in Tunneln: Wie sieht es hier bei Lkw und Nutzfahrzeugen aus?

MAN-Truck-tunnel-EU-regelgeving
Inhalt

Die kurze Antwort

Wie verhält es sich mit der Beleuchtung in Tunneln? Und wie sieht es beispielsweise mit der Sicherheitskennzeichnung für Fahrzeuge aus, die in Tunneln Arbeiten durchführen? Auf diese Fragen gehen wir in diesem Artikel ausführlich ein. In Tunneln gelten nämlich einige spezifische Vorschriften für die Beleuchtung. So ist beispielsweise das Abblendlicht in Tunneln vorgeschrieben; dies gilt auch tagsüber und selbst dann, wenn der Tunnel selbst beleuchtet ist.

In diesem Blog werden Sie lesen:

  • Welche Beleuchtung Sie in einem Tunnel führen müssen
  • Ob ein Fernscheinwerfer oder eine LED Lightbar in einem Tunnel verwendet werden darf
  • Welche Vorschriften gelten für Nutzfahrzeuge, Blitzer und Rundumleuchten?
  • Was gilt für Schwertransporte, Sondertransporte und ADR-Transporte?

Vorgeschriebene Beleuchtung in Tunneln für alle Fahrzeuge

In Tunneln ist das Abblendlicht vorgeschrieben; dies gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Lkw und Nutzfahrzeuge. Dies wurde von der UNECE (internationale Gesetze, Sicherheitsnormen und technische Vorschriften für den Straßenverkehr) festgelegt. Dies gilt auch dann, wenn der Tunnel beleuchtet ist. In normalen Verkehrssituationen bedeutet dies in der Regel Abblendlicht, da die Verwendung von Fernlicht gesondert eingeschränkt ist. Darüber hinaus gelten keine besonderen zusätzlichen Anforderungen an die Beleuchtung.

In den Verkehrssicherheitsempfehlungen der UNECE ist ein eigenes Kapitel mit dem Titel „Fahren in Tunneln“ enthalten . Darin verweist die UNECE direkt auf Artikel 25 und definiert die Tunnelregel als Verpflichtung zum Einschalten der Abblendlampen. Die UNECE empfiehlt zudem, diese Vorschriften auch in Tunneln zu befolgen, die nicht mit dem speziellen Tunnelzeichen gekennzeichnet sind.

Der Unterschied zwischen Abblendlicht und Positionslicht

Das Positionslicht ist für den Einsatz bei Tageslicht vorgesehen und sorgt dafür, dass Ihr Fahrzeug besser wahrgenommen wird. Das Abblendlicht dient ebenfalls dazu, die Sichtverhältnisse für den Fahrer zu verbessern. Dies ist das normale Licht, das Sie abends einschalten.

Moderne Fahrzeuge schalten die Beleuchtung oft automatisch ein. In einem Tunnel ist es jedoch wichtig, selbst zu überprüfen, ob tatsächlich das Abblendleuchten leuchtet. Möchten Sie mehr über die Vorschriften zur Lkw-Beleuchtung erfahren? Dann sehen Sie sich die Vorschriften für die Beleuchtung von Lkw und Anhängern an.


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Fernscheinwerfer oder eine LED Lightbar in einem Tunnel

Sie dürfen Fernscheinwerfer oder eine LED Lightbar einschalten, wenn die Verwendung des Fernlichts zu diesem Zeitpunkt zulässig ist und die Lampe für diese Funktion zugelassen ist. Darüber hinaus muss die Beleuchtung gemäß den ECE-R48-Einbauvorschriften für Fahrzeugbeleuchtung ordnungsgemäß montiert sein. Die Beleuchtung muss zusammen mit dem Fernlicht eingeschaltet sein und darf weder entgegenkommende noch vorausfahrende Verkehrsteilnehmer blenden.

Es gelten also genau dieselben Bedingungen wie auf öffentlichen Straßen. Ein Tunnel ändert diese Vorschriften nicht. Es gibt hierfür keine spezielle Tunnelgesetzgebung.

Welche Lichtfunktion eignet sich am besten, wenn Sie häufig durch Tunnel fahren?

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Arbeit häufig durch unbeleuchtete oder unzureichend beleuchtete Tunnel fahren, ist ein Fernlicht-Fernscheinwerfer besser geeignet als ein starker breiter Lichtkegel ( Flood-Beam ). Damit schaffen Sie eine ausreichende Reichweite, um den Verlauf der Straße rechtzeitig zu erkennen. Zudem sorgt dies für eine kontrollierte Lichtverteilung und möglichst wenig Streulicht in Richtung Wände und Decke. Ein sehr breiter Arbeitsscheinwerfer oder eine LED-Lightbar ist in diesem Fall keine geeignete Wahl. Mehr über verschiedene Lichtfunktionen erfahren Sie in unserem Artikel zur Auswahl der richtigen Lichtfunktion bei der Arbeitsbeleuchtung.

Sicherheitssignalisierung bei Arbeitsfahrzeugen in Tunneln

Wenn ein Fahrzeug Arbeiten in einem Tunnel durchführt, können Kennleuchten erforderlich oder vorgeschrieben sein. Dies hängt von den nationalen Verkehrsregeln, dem Verkehrs- und Sicherheitsplan, dem Tunnelbetreiber, der Gestaltung der Baustelle sowie der Position und Geschwindigkeit des Fahrzeugs ab.

Arbeitsscheinwerfer dürfen die Arbeiten beleuchten, dürfen jedoch den übrigen Verkehr nicht blenden. Ein Arbeitsscheinwerfer ist kein Ersatz für Abblendleuchten oder einen zugelassenen Fernscheinwerfer. Mehr über die Kennleuchten bei Arbeiten auf und am Straßenrand erfahren Sie in unserem Artikel über sicheres Arbeiten am Straßenrand.

Blitzer und Rundumleuchten im Tunnel: ein, aus oder gedimmt?

Für Sicherheitssignale wie LED-Blitzer und Rundumleuchten gibt es keine allgemeine europäische Vorschrift, die vorschreibt, ob diese in einem Tunnel eingeschaltet, ausgeschaltet oder gedimmt sein müssen. Grundsätzlich gelten weiterhin die nationalen Nutzungsvorschriften wie außerhalb des Tunnels.

Wenn Sie tatsächlich Straßenbauarbeiten durchführen und Ihr Fahrzeug dadurch eine besondere oder gefährliche Situation darstellt, kann amberfarbiges Warnlicht daher zulässig oder vorgeschrieben sein.

ECE R65 Klasse 1 verfügt über eine Lichtstärkestufe. Technisch gilt hierfür die sogenannte „By-Night“-Stufe. ECE R65 Klasse 2 verfügt über zwei zugelassene Lichtstärkestufen, die für unterschiedliche Umgebungsbedingungen vorgesehen sind. Ein Tunnel bedeutet dabei nicht automatisch, dass die Nachtstufe vorgeschrieben ist.

Durch Reflexionen an Tunnelwänden, Verkehrszeichen und Anlagen kann grelles Blitzlicht schneller zu Beeinträchtigungen führen. Eine niedrigere Leuchtstärke einer Lampe der Klasse 2 kann daher wünschenswert sein, wenn dies im Verkehrs- oder Sicherheitsplan vorgeschrieben ist. Bei Tunnelarbeiten gelten zudem häufig zusätzliche Maßnahmen des Tunnelbetreibers.

Bitte beachten Sie, dass glatte Tunnelwände und Verkehrszeichen grelles Licht stark reflektieren können. Ein Dimm- oder Nachtmodus mindert diese Beeinträchtigung. Die ECE R65 Klasse 2 kennt zwei Helligkeitsstufen, einen Tages- und einen Nachtmodus, schreibt jedoch nicht eigenständig vor, wann Sie in einem Tunnel die Helligkeit dimmen müssen. Welche Klasse und welche Verwendung für Ihr Fahrzeug geeignet sind, entnehmen Sie bitte den Vorschriften zur Sicherheitskennzeichnung an Fahrzeugen.

In einem Tunnel reflektieren glatte Wände, die Decke und Verkehrszeichen einen Großteil des ausgestrahlten Lichts zurück auf die Fahrbahn. Ein Blitzer oder eine Rundumleuchte wirkt dadurch heller als im Freien, wo dasselbe Licht in der Umgebung verloren geht. Mit einer Signalleuchte der Klasse 2 mit einer niedrigeren Nachtstufe oder einer eingestellten Dimmfunktion nutzen Sie genau diesen Effekt: Sie bleiben gut sichtbar, ohne sich selbst und andere zu blenden.

Schwer- und Sondertransporte durch Tunnel

Beim Schwer- und Sondertransport beginnt alles mit der Route. Diese muss im Voraus geeignet und genehmigt sein, wobei die lichte Höhe und Breite des Tunnels sowie die Länge, Masse und Achslast des Fahrzeugs zu berücksichtigen sind.

Überstehende Teile müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein. Je nach Situation können vorgeschriebene Rundumleuchten oder Blitzer, Begleit- oder Warnfahrzeuge oder eine begleitete Durchfahrt erforderlich sein. Manchmal erfolgt die Durchfahrt während einer Tunnelsperrung. Maßgeblich sind dabei die nationale Ausnahmegenehmigung und die dazugehörigen Routenbedingungen.

Nicht jeder Schwertransport ist automatisch ein Sonder- oder Ausnahmetransport. Entscheidend ist, ob die geltenden Maße, Gewichte oder andere nationale Auflagen überschritten werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Beleuchtung für Schwertransporte“ sowie in unserer Erläuterung zur maximalen Höhe und Breite eines Lkw.

ADR-Transporte durch Tunnel

Tunnel können hinsichtlich gefährlicher Güter in ADR-Tunnelkategorien von A bis E eingestuft werden. Kategorie A unterliegt keinen Einschränkungen; Kategorie E ist die strengste. Der Tunnelbeschränkungscode des beförderten Stoffes, der in Spalte 15 der Tabelle A des ADR aufgeführt ist, bestimmt zusammen mit der Kategorie, ob die Durchfahrt durch den Tunnel oder den Durchgang zulässig ist. Nicht jeder ADR-Transport ist in jedem Tunnel verboten.

Überprüfen Sie daher vorab die Verkehrszeichen, das Beförderungsdokument und Ihre Routenplanung. Der Tunnelbeschränkungscode muss im Beförderungspapier aufgeführt sein. Bitte beachten Sie, dass ein Tunnel je nach Tageszeit oder Wochentag einer anderen Kategorie zugeordnet sein kann. Darüber hinaus können lokale Zeitfenster oder zusätzliche Bedingungen gelten. TRALERT® bietet ein umfangreiches Sortiment an Beleuchtungslösungen für ADR-Fahrzeuge.

Panne oder Stillstand in einem Tunnel

Sollten Sie eine Panne haben oder zum Stillstand kommen, befolgen Sie bitte die Anweisungen des Tunnelbetreibers. Schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein und nutzen Sie nach Möglichkeit einen Notbereich. Schalten Sie keine blendenden Arbeitsscheinwerfer oder Fernscheinwerfer ein.

Zusätzliche amberfarbige Kennleuchten sind nur dann erforderlich, wenn dies für Ihr Fahrzeug und die jeweilige Situation zulässig ist. Sollte die Situation dies erfordern, verlassen Sie bitte das Fahrzeug und folgen Sie dem ausgeschilderten Fluchtweg.

Wählen Sie eine Beleuchtung, die zum Tunnel und zur jeweiligen Situation passt

Wenn Sie sich für Zusatzbeleuchtung oder Kennleuchten für Tunnel und den internationalen Transport entscheiden, wählen Sie stets zertifizierte Lösungen, die auf die jeweilige Lichtfunktion und die tatsächlichen Einsatzbedingungen abgestimmt sind. TRALERT® liefert alle ECE-zugelassenen Beleuchtungssysteme, wie beispielsweise R65-Signalbeleuchtung für Lkw, Auflieger und Nutzfahrzeuge. Unsere Spezialisten beraten Sie gerne bei der richtigen Auswahl, der Lichtfunktion und der Montage.

Die Vorschriften für die Fahrzeugbeleuchtung und Sondertransporte können je nach Land und Tunnel variieren. Bitte prüfen Sie daher stets die örtlichen Vorschriften und etwaige Hinweise des Tunnelbetreibers. Beachten Sie hierzu die offiziellen Informationen der RDW, der deutschen Straßenverkehrsordnung, der französischen Sécurité Routière, des italienischen Codice della Strada und des britischen Highway Code.


Haftungsausschluss:

Wir bei TRALERT® bemühen uns, die Informationen in diesem Artikel so genau und aktuell wie möglich zu halten, einschließlich der Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung. Die Gesetzgebung kann sich jedoch regelmäßig ändern, und obwohl wir uns bemühen, diese Änderungen zeitnah umzusetzen, ist es möglich, dass bestimmte Aktualisierungen oder Anpassungen noch nicht in diesen Artikel eingearbeitet wurden. Wir raten unseren Lesern daher immer, die aktuelle Gesetzgebung bei ihrer örtlichen Regierung oder Regulierungsbehörde zu überprüfen, insbesondere wenn es um Ausnahmen oder spezifische nationale Vorschriften geht. TRALERT® haftet nicht für Schäden oder Bußgelder, die sich aus veralteten oder unvollständigen Informationen in diesem Artikel ergeben.

Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die zuständige Behörde, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

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Kevin van Mierlo

Beleuchtungsexperte bei TRALERT® - Kevin testet Leuchten und findet alles über die Gesetzgebung heraus. Er kann Ihnen alles darüber erzählen.

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