In diesem umfassenden Leitfaden zu den Anhänger Beleuchtung Vorschriften erläutern wir, welche Regeln für Reflektoren, Nebelschlussleuchten und Seitenmarkierungsleuchten gelten. Alle Anforderungen basieren auf den europäischen ECE-Vorschriften, damit Ihr Anhänger sicher und gesetzeskonform unterwegs ist.

In diesem Blog lesen Sie:

  • Welche Beleuchtung an einem Anhänger vorgeschrieben ist
  • Wo die Beleuchtung angebracht werden muss (Montagevorschriften)
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Wie muss ein Anhänger beleuchtet sein?

Die vorgeschriebene Beleuchtung gemäß den Anhänger Beleuchtung Vorschriften besteht aus:

  • An der Vorderseite: 2 weiße Reflektoren.
  • An der Rückseite:
    • 2 rote Rücklichter
    • 2 Bremsleuchten
    • 2 Blinkleuchten, gelb
    • Kennzeichenbeleuchtung, weiß. Mindestens eine Lampe, die das gesamte Kennzeichen beleuchtet.
    • 2 rote Reflektoren in dreieckiger Form
      Höhe: Mindestens 0,35 Meter und höchstens 1,50 Meter über der Fahrbahn
  • An den Seiten: 1 gelber Reflektor, im mittleren Drittel des Anhängers.

Dies sind die grundlegenden Anforderungen für einen Anhänger mit einer Breite von weniger als 160 cm und einer Länge von bis zu 6 Metern.

Anhänger Beleuchtung Vorschriften

Anforderungen für Anhänger mit einer Breite zwischen 160 cm und 210 cm

Vorderseite:

  • Reflectors: Two white retroreflectors
    Placement: Symmetrically on both sides of the center.
    Height: Minimum 0.25 meters and maximum 0.90 meters above the road surface.

  • Standlichter: Zwei weiße Lampen (verpflichtend, wenn der Anhänger nach dem 30. Juni 1967 in Betrieb genommen wurde).
    Platzierung: Symmetrisch auf beiden Seiten der Mitte.
    Höhe: Keine spezifische Höhenanforderung, passend in das Design integriert.

Rückseite:

  • Bremsleuchten: Zwei rote Lampen.
    Platzierung: Symmetrisch auf beiden Seiten der Mitte.
    Höhe: Mindestens 0,35 Meter und höchstens 1,50 Meter über der Fahrbahn.

  • Bremsleuchten: Zwei rote Lampen.
    Platzierung: Symmetrisch auf beiden Seiten der Mitte.
    Höhe: Mindestens 0,35 Meter und maximal 1,50 Meter über der Fahrbahn.

  • Richtungsanzeiger: Zwei gelbe Lampen.
    Platzierung: Symmetrisch auf beiden Seiten der Mitte.
    Höhe: Mindestens 0,35 Meter und maximal 2,10 Meter über der Fahrbahn.

  • Rückwärtige Kennzeichenbeleuchtung: Weiß, mindestens eine Lampe, die das gesamte Kennzeichen beleuchtet.

  • Nebelschlussleuchte: Eine rote Lampe
    Platzierung: In der Mitte oder links von der Mitte.
    Höhe: Mindestens 0,25 Meter und maximal 1,20 Meter über der Fahrbahn.

  • Reflektoren: Zwei rote Rückstrahler in dreieckiger Form.
    Platzierung: Symmetrisch auf beiden Seiten der Mitte.
    Höhe: Mindestens 0,35 Meter und maximal 1,50 Meter über der Fahrbahn.

Seite:

  • Mindestens 1 gelber Reflektor pro Seite, vorzugsweise im mittleren Bereich des Anhängers. Höhe: Zwischen 0,25 Meter und 1,50 Meter über der Fahrbahn. Falls konstruktiv nicht anders möglich: Maximal 2,10 Meter über der Fahrbahn.

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Zusätzliche Vorschriften für Anhänger breiter als 210 cm

Bei geschlossenen Anhängern mit einer Höhe von mehr als 1,80 Metern müssen die Seitenmarkierungsleuchten sowohl unten (zwischen 0,25 Metern und 1,50 Metern) als auch so hoch wie möglich nahe der Oberkante angebracht werden. Dies stellt sicher, dass die Konturen des Anhängers, sowohl oben als auch unten, für andere Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar sind. Falls technisch nicht anders möglich, dürfen die oberen Markierungsleuchten in einer Höhe von maximal 2,10 Metern montiert werden.

  • Begrenzungsleuchten an der Vorderseite (weiß):
    Diese müssen an den äußersten Breitenpunkten des Anhängers angebracht werden, so hoch wie möglich. Bei geschlossenen Anhängern ist eine Mindesthöhe von 1,8 Metern über der Fahrbahn erforderlich. In der Praxis sind diese Leuchten oft in Breitenlampen integriert.

  • Begrenzungsleuchten an der Rückseite (rot):
    Diese werden ebenfalls an den äußersten Breitenpunkten angebracht. Für geschlossene Anhänger gelten dieselben Höhenvorgaben wie an der Vorderseite, während bei offenen Anhängern die Leuchten in einer Höhe von 0,25 bis 1,50 Metern über der Fahrbahn montiert werden dürfen. Auch hier werden oft Breitenstangen verwendet, da sie Vorder- und Rückleuchten in einer Konstruktion kombinieren können.

Platzierung von Begrenzungsleuchten

  • Bei geschlossenen Anhängern müssen die Begrenzungsleuchten so hoch wie möglich angebracht werden, mit einer Mindesthöhe von 1,8 Metern über der Fahrbahn.
  • Bei offenen Anhängern, bei denen eine solche Höhe nicht möglich ist, dürfen die Begrenzungsleuchten in einer Höhe von 0,25 bis 1,50 Metern über der Fahrbahn angebracht werden.

Beleuchtungsanforderungen für breite Anhänger

Anforderungen für die Seiten bei spezifischen Längen

Längere Anhänger haben zusätzliche Beleuchtungsvorschriften.

Anhänger zwischen 160 und 210 cm breit

Jede Seite muss mit mindestens einem gelben Reflektor ausgestattet sein. Dieser Reflektor sollte vorzugsweise im mittleren Bereich des Anhängers angebracht werden. Die Reflektoren müssen sich in einer Höhe zwischen 0,25 Meter und 1,50 Meter über der Fahrbahn befinden. Falls die Konstruktion des Anhängers dies nicht zulässt, dürfen sie in einer Höhe von maximal 2,10 Meter über der Fahrbahn angebracht werden.

Anhänger länger als 6 Meter, aber kürzer als 9 Meter

Für Anhänger, die länger als 6 Meter, aber kürzer als 9 Meter sind, gelten zusätzliche Anforderungen. Die Seiten müssen mit gelben Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein, die gleichmäßig über die Länge verteilt sind. Der Abstand zwischen zwei Markierungsleuchten darf maximal 3 Meter betragen. Die erste Markierungsleuchte darf nicht weiter als 1 Meter von der Vorderseite entfernt angebracht werden, und die letzte Leuchte nicht weiter als 1 Meter von der Rückseite. Zusätzlich muss jede Seite mit mindestens einem gelben Reflektor ausgestattet sein, der an denselben Stellen wie die Seitenmarkierungsleuchten platziert wird. Wie bei kürzeren Anhängern müssen sich die Reflektoren und Markierungsleuchten in einer Höhe zwischen 0,25 Meter und 1,50 Meter über der Fahrbahn befinden. Falls konstruktiv nicht anders möglich, dürfen sie in einer Höhe von maximal 2,10 Meter angebracht werden.

Anhänger länger als 9 Meter

Für Anhänger, die länger als 9 Meter sind, gelten strengere Anforderungen zur Verbesserung der Sichtbarkeit. Gelbe Seitenmarkierungsleuchten müssen gleichmäßig entlang der Seiten verteilt werden. Der Abstand zwischen zwei Markierungsleuchten darf nicht mehr als 2 Meter betragen, sodass der Anhänger auch bei Dunkelheit oder schlechter Sicht deutlich erkennbar bleibt. Die erste Seitenmarkierungsleuchte darf nicht weiter als 1 Meter von der Vorderseite des Anhängers entfernt angebracht werden, und die letzte Leuchte nicht weiter als 1 Meter von der Rückseite.

Zusätzlich zu den Seitenmarkierungsleuchten muss jede Seite mit mindestens einem gelben Reflektor ausgestattet sein. Diese Reflektoren müssen an denselben Stellen wie die Seitenmarkierungsleuchten angebracht werden. Die Reflektoren und Markierungsleuchten müssen sich in einer Höhe zwischen 0,25 Meter und 1,50 Meter über der Fahrbahn befinden. Falls die Konstruktion des Anhängers die Einhaltung dieser Höhenanforderungen nicht ermöglicht, dürfen sie maximal in einer Höhe von 2,10 Meter über der Fahrbahn montiert werden.

Bei geschlossenen Anhängern mit einer Höhe von mehr als 1,80 Metern müssen die Seitenmarkierungsleuchten sowohl unten (zwischen 0,25 Metern und 1,50 Metern) als auch so hoch wie möglich nahe der Oberkante angebracht werden. Dies stellt sicher, dass die Konturen des Anhängers, sowohl oben als auch unten, für andere Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar sind. Falls technisch nicht anders möglich, dürfen die oberen Markierungsleuchten in einer Höhe von maximal 2,10 Metern montiert werden.

Regeln für Seitenmarkierungsleuchten von Anhängern

Häufig gestellte Fragen aus der Praxis

Sind Seitenlichter an einem Anhänger vorgeschrieben?

Ja, es ist verpflichtend, Seitenmarkierungsleuchten an einem Anhänger anzubringen, wenn das Fahrzeug nach dem 31. Dezember 1997 in Betrieb genommen wurde und länger als 6 Meter ist.

Ja, es ist verpflichtend, Seitenmarkierungsleuchten an einem Anhänger anzubringen, wenn das Fahrzeug nach dem 31. Dezember 1997 in Betrieb genommen wurde und länger als 6 Meter ist.

Wo sollten die Seitenmarkierungsleuchten am Fahrzeug angebracht werden?

Gemäß den Vorschriften für die Beleuchtung von Anhängern müssen Seitenmarkierungsleuchten an jeder Seite des Anhängers angebracht werden. Die Montage sollte im mittleren Drittel des Fahrzeugs erfolgen. Darüber hinaus darf der Abstand zwischen den Seitenleuchten und den Rückstrahlern 4 Meter nicht überschreiten. Außerdem darf der Abstand zwischen der vordersten Seitenmarkierungsleuchte und dem Rückstrahler bis zur äußersten Vorderseite des Fahrzeugs 4,00 Meter nicht überschreiten.

Schließlich ist es wichtig, dass der Abstand zwischen der am weitesten hinten liegenden Seitenmarkierungsleuchte und dem am weitesten hinten liegenden Rückstrahler zur äußersten Rückseite des Fahrzeugs 1 Meter nicht überschreitet.

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Eine Ausnahme hiervon ist, wenn die Fahrzeuglänge nicht mehr als 6 m beträgt, was auch als nacktes Fahrgestell bezeichnet wird, und wenn das Fahrzeug in drei gleiche Teile geteilt ist, eine Seitenmarkierungsleuchte im vorderen Drittel und eine Seitenmarkierungsleuchte im hinteren Drittel der Fahrzeuglänge angeordnet ist. In dieser Situation reicht eine Seitenmarkierungsleuchte aus.

Außerdem müssen die Seitenmarkierungsleuchten und die gelben Rückstrahler in einer Höhe von mindestens 0,25 m und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn angebracht sein. Ist dies aufgrund der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, so dürfen die Seitenmarkierungsleuchten in einer Höhe von mehr als 1,5 m angebracht werden, jedoch nicht höher. Sie dürfen jedoch nicht höher als 2,10 m über der Fahrbahnoberfläche angebracht werden.

Ab wann ist die Umrissbeleuchtung an einem Anhänger Pflicht?

Das Vorhandensein von Konturlichtern an einem Anhänger ist unter bestimmten Umständen vorgeschrieben. Bevor wir uns näher damit befassen, was Konturenbeleuchtung ist und welche Regeln gelten, ist es sinnvoll, zunächst eine andere Frage zu beantworten. Was ist Konturenbeleuchtung? Konturenbeleuchtung ist ein Synonym für LED-Markierungsleuchten. Diese Kategorie von LED-Leuchten an einem Anhänger kann an der Vorderseite, an der Seite und am Heck des Anhängers angebracht sein. Wenn wir über die gesetzlichen Anforderungen an die Konturbeleuchtung eines Anhängers sprechen, gelten die folgenden Regeln.

Konturbeleuchtung an Front und Heck des Anhängers

Bei Anhängern, die breiter als 2,10 m sind, müssen sowohl vorne als auch hinten zwei Begrenzungsleuchten angebracht sein. Wie üblich muss die Farbe der Vorderseite des Anhängers weiß und die Farbe der LED-Markierungsleuchten am Heck rot sein.

Konturbeleuchtung an Front und Heck des Anhängers

Orange/bernsteinfarbene LED-Warnleuchten müssen an der Seite des Anhängers angebracht werden, wenn der Anhänger länger als sechs (6) Meter ist.

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Welche Rückstrahler sind an einem Anhänger vorgeschrieben?

Reflektoren dienen dazu, den Anhänger zusätzlich zur Beleuchtung besser sichtbar zu machen. Sie helfen auch anderen Verkehrsteilnehmern, die Breite und Länge des Anhängers besser einzuschätzen. Dies ist insbesondere auf dunklen Straßen von Vorteil, wo diese Maße nicht immer gut erkennbar sind. Für jeden Anhänger gelten Vorschriften für Reflektoren.

Obligatorische Rückstrahler am Anhänger:

  • Zwei (2) weiße Reflektoren an der Vorderseite (nicht dreieckig). Diese Reflektoren müssen mindestens 250 mm und maximal 900 mm über dem Boden montiert werden;
  • Ein (1) orange/gelber Reflektor auf beiden Seiten des Anhängers (nicht dreieckig). Diese Reflektoren müssen in einer Höhe von mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden angebracht werden. Eine weitere Regel für die Beleuchtung von Anhängern ist, dass die Rückstrahler nicht weiter als einen Meter von der Rückseite entfernt sein dürfen. Außerdem darf der Abstand zwischen den seitlichen Reflektoren nicht mehr als drei Meter betragen.
  • Zwei (2) rote Rückstrahler an der Rückseite. Die roten Reflektoren müssen in einer Höhe von mindestens 350 mm über dem Boden angebracht werden und dürfen nicht höher als 1500 mm sein. Der Abstand zwischen den Reflektoren muss mindestens 600 mm betragen. Bei Anhängern, die schmaler als 1300 mm sind, muss zwischen den beiden Rückstrahlern ein Abstand von mindestens 400 mm eingehalten werden.

Wenn Sie Ihren Anhänger noch besser sichtbar machen wollen, können Sie auch zusätzliche Reflektoren am Anhänger anbringen. Dies ist nach den Vorschriften für die Beleuchtung eines Anhängers nicht vorgeschrieben, aber durchaus möglich. Es wird jedoch dringend empfohlen, die richtigen Abstände einzuhalten. Im Allgemeinen wird dies nicht sehr streng kontrolliert, aber es ist gut, sich an die Regeln zu halten. Neben Reflektoren gibt es auch reflektierende Bänder. Das sieht auf einem Anhänger gut aus und kann auch für eine noch bessere Sichtbarkeit sorgen.

Welche Arten von Reflektoren gibt es für Anhänger und welche sind vorgeschrieben?

Reflektoren gibt es in verschiedenen Größen und Formen. Die Form der Reflektoren ist wichtig, da sie unterschiedliche Funktionen erfüllt. Außerdem ist es entscheidend, den richtigen Reflektor an der richtigen Stelle zu montieren. Reflektoren gibt es hauptsächlich in drei Formen: rund, rechteckig und dreieckig. Runde und rechteckige Reflektoren sind in verschiedenen Farben erhältlich. Runde Reflektoren gibt es beispielsweise in Rot, Bernstein/Gelb und Weiß, rechteckige Reflektoren in Bernstein/Gelb und Weiß. Der vorgeschriebene dreieckige Reflektor wird ausschließlich in Rot hergestellt. Bei einigen LED-Lampen in unserem Sortiment ist der Reflektor bereits integriert.

Ist Breitenbeleuchtung an einem Anhänger vorgeschrieben?

LED-Begrenzungsleuchten an Anhängern bis zu einer maximalen Breite von 1,6m sind gemäß den Anforderungen für die Beleuchtung von Anhängern nicht vorgeschrieben. Es ist jedoch wichtig, die Breite von Anhängern in dieser Kategorie auf andere Weise anzugeben. Dies erfolgt über die oben beschriebenen Reflektoren. Wenn ein Anhänger breiter als 1,6m ist, sind Begrenzungsleuchten vorgeschrieben.

Ausnahmen für bestimmte Länder

Obwohl die allgemeinen Richtlinien in den meisten europäischen Ländern befolgt werden, können länderspezifische zusätzliche Anforderungen oder Interpretationen bestehen. Es wird daher empfohlen, stets die lokalen Gesetze und Vorschriften zu prüfen oder sich an die zuständigen Behörden zu wenden, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug allen nationalen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Niederlande

  • Zuständige Behörde: Rijksdienst voor het Wegverkeer (RDW)
  • Relevante Vorschrift: Fahrzeugregelung, Artikel 5.12.51
  • Website: www.rdw.nl

Deutschland

Italien

  • Zuständige Behörde: Ministerium für Infrastruktur und Verkehr
  • Relevante Vorschrift: Straßenverkehrsgesetz, Artikel 151
  • Website: www.mit.gov.it

Frankreich

  • Zuständige Behörde: Innenministerium
  • Relevante Vorschrift: Straßenverkehrsordnung, Artikel R313-1
  • Website: www.interieur.gouv.fr

Vereinigtes Königreich

  • Zuständige Behörde: Fahrer- und Fahrzeugzulassungsbehörde (DVSA)
  • Relevante Vorschrift: Straßenfahrzeug-Beleuchtungsverordnung 1989, Vorschrift 18
  • Website: www.gov.uk/dvsa

Hintergrundinformationen zur Gesetzgebung

Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) legt die grundlegenden Normen fest, die für Fahrzeuge, einschließlich Anhänger, gelten. Dies geschieht durch die sogenannten ECE-Vorschriften.

Diese Vorschrift beschreibt im Detail die vorgeschriebenen Beleuchtungsanforderungen für Anhänger, wie die Platzierung, Farbe und Funktionalität von Leuchten und Reflektoren.

Jedes Land stützt seine nationalen Vorschriften auf diese UNECE-Standards. Nationale Behörden können jedoch zusätzliche Anforderungen oder Ausnahmen festlegen, die spezifisch für dieses Land sind.

Beispiele für solche Institutionen sind die RDW in den Niederlanden, der TÜV in Deutschland und die DVSA im Vereinigten Königreich. Diese Institutionen überprüfen, ob Fahrzeuge (einschließlich Anhänger) den Normen entsprechen, und erteilen die Genehmigung für die Nutzung auf öffentlichen Straßen.

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Anhängerbeleuchtung anschließen?

In diesem Blog haben Sie alles über die verschiedenen Regeln gelesen, die für die Beleuchtung eines Anhängers gelten. Neben der Beleuchtung ist es auch sehr wichtig, dass sie richtig angeschlossen wird. Es gibt verschiedene Arten von Kabeln und Verbindungen, die in Frage kommen. Möchten Sie mehr über den Anschluss der Anhängerbeleuchtung erfahren? Und die entsprechenden Stromlaufpläne? Dann lesen Sie unseren anderen Artikel über Anhängerbeleuchtung.

Haftungsausschluss:

Bei TRALERT® bemühen wir uns, die Informationen in diesem Artikel so genau und aktuell wie möglich zu halten, einschließlich der Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung. Gesetze können jedoch häufig ändern, und obwohl wir bestrebt sind, diese Änderungen zeitnah umzusetzen, kann es vorkommen, dass bestimmte Aktualisierungen oder Anpassungen in diesem Artikel noch nicht berücksichtigt sind. Daher raten wir:

Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die zuständige Behörde, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.