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Anhänger Beleuchtung Vorschriften
- Aktualisiert:
- Von: Lars Nuwenhof
Home / Wissensdatenbank / Welche Beleuchtung ist an einem Anhänger vorgeschrieben?
Inhalt
In diesem vollständigen Leitfaden behandeln wir die Regeln und Gesetze zur Beleuchtung an einem Anhänger. Damit können Sie sicherstellen, dass der Anhänger den europäischen Vorschriften entspricht.
In diesem Blog werden Sie lesen:
- Welche Beleuchtung ist an einem 12V Anhänger vorgeschrieben?
- Wo die Beleuchtung angebracht werden muss (Montagevorschriften)

Wie muss ein Anhänger beleuchtet sein?
Die vorgeschriebene Beleuchtung an einem Anhänger besteht aus:
- An der Vorderseite: 2 weiße Reflektoren.
- Auf der Rückseite:
- 2 rote Rückleuchten
- 2 Bremsleuchten
- 2 Blinker, amber
- Kennzeichenbeleuchtung, weiß. Mindestens eine Lampe, die das gesamte Kennzeichen beleuchtet
- 2 rote Reflektoren in dreieckiger Form.
Höhe: mindestens 0,35 Meter und höchstens 1,50 Meter über der Fahrbahnoberfläche
- An den Seiten: 1 gelber Reflektor, im mittleren Drittel des Anhängers.
Dies sind die grundlegenden Anforderungen, die für einen Anhänger mit einer Breite von weniger als 160 cm und einer Länge von bis zu 6 Metern gelten.

Anforderungen an Anhänger zwischen 160 cm und 210 cm Breite
Vorne:
- Reflektoren: Zwei weiße Retroreflektoren
Platzierung: Symmetrisch auf beiden Seiten der Mitte.
Höhe: Mindestens 0,25 Meter und höchstens 0,90 Meter über der Fahrbahnoberfläche.
- Stadtbeleuchtung: Zwei weiße Lampen (vorgeschrieben, wenn der Anhänger nach dem 30. Juni 1967 in Betrieb genommen wurde).
Platzierung: Symmetrisch auf beiden Seiten der Mitte.
Höhe: Keine besondere Höhenanforderung, entsprechend dem Design.
Hinten:
- Rückleuchten: Zwei rote Lampen.
Platzierung: Symmetrisch auf beiden Seiten der Mitte.
Höhe: Mindestens 0,35 Meter und höchstens 1,50 Meter über der Fahrbahn.
- Bremsleuchten: Zwei rote Lampen.
Platzierung: Symmetrisch auf beiden Seiten der Mitte.
Höhe: Mindestens 0,35 Meter und höchstens 1,50 Meter über der Fahrbahn.
- Fahrtrichtungsanzeiger: zwei gelbe Lampen.
Platzierung: Symmetrisch auf beiden Seiten der Mitte.
Höhe: Mindestens 0,35 Meter und höchstens 2,10 Meter über der Fahrbahn.
- Beleuchtung des hinteren Nummernschilds: weiß, mindestens eine Lampe, die das gesamte Nummernschild beleuchtet.
- Nebelschlussleuchte: Eine rote Lampe
Platzierung: In der Mitte oder links von der Mitte.
Höhe: Mindestens 0,25 Meter und höchstens 1,20 Meter über der Fahrbahnoberfläche.
- Reflektoren: Zwei rote Retroreflektoren in dreieckiger Form.
Platzierung: Symmetrisch auf beiden Seiten der Mitte.
Höhe: Mindestens 0,35 Meter und höchstens 1,50 Meter über der Straßenoberfläche.
Seite:
- Mindestens 1 gelber Reflektor pro Seite, vorzugsweise im mittleren Teil des Anhängers. Höhe: Zwischen 0,25 Meter und 1,50 Meter über der Fahrbahnoberfläche. Wenn konstruktiv nicht anders möglich: Maximal 2,10 Meter über der Fahrbahn.

Zusätzliche Vorschriften für Anhänger breiter als 210 cm
Anhänger, die breiter als 2,10 Meter sind, müssen auch Endbegrenzungsleuchten in Form von Begrenzungsleuchten haben. Diese Lampen werden an den äußersten Breitenpunkten der Vorder- und Rückseite angebracht und zeigen die volle Breite des Anhängers an.
- Vordere Umrissleuchten (weiß):
Diese müssen an den äußersten Punkten der Breite des Anhängers so hoch wie möglich angebracht werden. Für geschlossene Anhänger ist eine Mindesthöhe von 1,8 Metern über der Fahrbahn vorgeschrieben. In der Praxis sind diese Lichter oft in die Begrenzungsleuchten integriert.
- Umrissleuchten am Heck (rot):
Ebenfalls an den äußersten Punkten der Breite angebracht. Für geschlossene Anhänger gelten die gleichen Höhenbeschränkungen wie an der Vorderseite, während die Leuchten bei offenen Anhängern zwischen 0,25 und 1,50 Metern über der Fahrbahn angebracht werden dürfen. Auch hier werden oft breite Pfosten verwendet, da sie sowohl die vorderen als auch die hinteren Begrenzungsleuchten in einer Struktur vereinen können.
Platzierung der Umrissleuchten
- Bei geschlossenen Anhängern müssen die Umrissleuchten so hoch wie möglich angebracht werden, mindestens jedoch 1,8 Meter über der Fahrbahnoberfläche.
- Bei offenen Anhängern, bei denen eine solche Höhe nicht möglich ist, können Umrissleuchten in einer Höhe zwischen 0,25 und 1,50 Metern über der Fahrbahn angebracht werden.

Seitliche Anforderungen für bestimmte Längen
Für längere Anhänger gelten zusätzliche Beleuchtungsvorschriften.
Anhänger kürzer als 6 Meter
Jede Seite muss mindestens einen gelben Reflektor haben. Dieser Reflektor sollte vorzugsweise im mittleren Teil des Anhängers angebracht sein. Die Reflektoren sollten sich in einer Höhe zwischen 0,25 Metern und 1,50 Metern über der Fahrbahn befinden. Wenn die Konstruktion des Anhängers dies nicht zulässt, können sie in einer Höhe von bis zu 2,10 Metern über der Fahrbahn angebracht werden.
Anhänger länger als 6 Meter aber kürzer als 9 Meter
Für Anhänger, die länger als 6 Meter, aber kürzer als 9 Meter sind, gelten zusätzliche Anforderungen. Die Seiten müssen mit gelben seitlichen Umrissleuchten ausgestattet sein, die gleichmäßig über die gesamte Länge verteilt sind. Der Abstand zwischen zwei Umrissleuchten darf 3 Meter nicht überschreiten. Die erste Positionsleuchte darf nicht weiter als 1 Meter von der Vorderseite und die letzte Leuchte nicht weiter als 1 Meter von der Rückseite entfernt sein. Außerdem muss auf jeder Seite mindestens ein gelber Reflektor an der gleichen Stelle wie die Begrenzungsleuchten angebracht sein. Wie bei kürzeren Anhängern müssen die Reflektoren und Umrissleuchten in einer Höhe zwischen 0,25 und 1,50 Metern über der Fahrbahn angebracht sein. Wenn es baulich nicht anders möglich ist, können sie bis zu 2,10 Meter über der Fahrbahn angebracht werden.
Anhänger länger als 9 Meter
Anhänger, die länger als 9 Meter sind, unterliegen strengeren Anforderungen, um die Sichtbarkeit zu verbessern. Seitliche gelbe Umrissleuchten müssen in gleichmäßigen Abständen angebracht sein. Der Abstand zwischen zwei Umrissleuchten darf 2 Meter nicht überschreiten, damit der Anhänger auch bei Dunkelheit oder schlechter Sicht gut sichtbar bleibt. Die erste Seitenmarkierungsleuchte darf nicht weiter als 1 Meter von der Vorderseite des Anhängers entfernt sein, die letzte Leuchte nicht weiter als 1 Meter von der Rückseite.
Zusätzlich zu den seitlichen Umrissleuchten muss auf jeder Seite mindestens ein gelber Reflektor vorhanden sein. Diese Reflektoren müssen an denselben Stellen angebracht werden wie die seitlichen Umrissleuchten. Die Reflektoren und Umrissleuchten müssen sich in einer Höhe zwischen 0,25 und 1,50 Metern über der Fahrbahn befinden. Wenn es die Konstruktion des Anhängers nicht zulässt, diese Höhenanforderungen einzuhalten, können sie in einer Höhe von maximal 2,10 Metern über der Fahrbahn angebracht werden.
Bei geschlossenen Anhängern mit einer Höhe von mehr als 1,80 m sollten die seitlichen Umrissleuchten sowohl unten (zwischen 0,25 m und 1,50 m) als auch so hoch wie möglich in der Nähe der Oberkante angebracht sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die Konturen des Anhängers sowohl oben als auch unten für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sind. Wenn es technisch nicht anders möglich ist, können die oberen Umrissleuchten in einer Höhe von bis zu 2,10 Metern angebracht werden.
Hinweis: Ab 2025 müssen die Seitenbeleuchtungen bei schweren Anhängern (O3 und O4) blinken.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen neu zugelassene Anhänger der Kategorien O3 und O4 seitliche Umrissleuchten haben, die synchron mit den Fahrtrichtungsanzeigern blinken. Diese Änderung der UNECE-Regelung R48 (Revision 11) verbessert die Sichtbarkeit beim Abbiegen oder Fahrbahnwechsel.
Die Blinkfunktion kann auch mit einem separaten seitlichen Blinker ausgeführt werden - das ist technisch zulässig. Diese Gesetzesänderung gilt nur für neue Fahrzeuge ab 2025, bestehende Anhänger müssen nicht umgerüstet werden.

Häufig gestellte Fragen von Praktikern
Sind Seitenbeleuchtungen an einem Anhänger vorgeschrieben?
Ja, seitliche Umrissleuchten an einem Anhänger sind vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug nach dem 31. Dezember 1997 in Betrieb genommen wurde und länger als 6 Meter ist.
Für Anhänger, die vor dem 31. Dezember 1997 in Betrieb genommen wurden, sind seitliche Umrissleuchten nicht vorgeschrieben, auch wenn der Anhänger länger als 6 Meter ist. Diese Verpflichtung gilt nur für Anhänger, die nach diesem Datum zugelassen wurden und länger als 6 Meter sind.
Wo müssen seitliche Umrissleuchten am Fahrzeug angebracht werden?
Gemäß den Vorschriften für die Beleuchtung eines Anhängers müssen seitliche Umrissleuchten auf jeder Seite des Anhängers angebracht werden. Die Montage erfolgt im mittleren Drittel des Fahrzeugs. Außerdem ist es wichtig, dass der Abstand zwischen den Seitenbeleuchtungen und den Retroreflektoren nicht mehr als 4 Meter beträgt. Außerdem darf der Abstand von der am weitesten nach vorn gerichteten seitlichen Umrissleuchte und dem Retroreflektor zur äußersten Front des Fahrzeugs nicht mehr als 4,00 Meter betragen.
Schließlich ist es wichtig, dass der Abstand zwischen dem hintersten seitlichen Umrissleuchten und dem hintersten Retroreflektor am äußersten Ende des Fahrzeugs nicht mehr als 1 Meter beträgt.
Dies gilt mit der Ausnahme, dass, wenn das Fahrzeug eine Länge von 6 m nicht überschreitet, auch bekannt als nacktes Fahrgestell, wenn die Länge des Fahrzeugs in drei gleiche Teile unterteilt ist, eine seitliche Umrissleuchte im vorderen Drittel und eine seitliche Umrissleuchte im hinteren Drittel der Länge des Fahrzeugs. In diesem Fall reicht auch eine seitliche Umrissleuchte aus.
Außerdem müssen seitliche Umrissleuchten und gelbe Retroreflektoren in einer Höhe von mindestens 0,25 m und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn angebracht sein. Wenn die Konstruktion des Fahrzeugs dies nicht zulässt, können die seitlichen Umrissleuchten in einer Höhe von mehr als 1,5 m angebracht werden. Sie dürfen jedoch nicht höher als 2,10 m über der Fahrbahnoberfläche angebracht werden.
Ist eine Konturbeleuchtung an einem Anhänger vorgeschrieben?
Eine Konturbeleuchtung am Anhänger ist unter bestimmten Umständen vorgeschrieben. Bevor wir näher darauf eingehen, was Konturbeleuchtung ist und welche Vorschriften für sie gelten, ist es gut, eine andere Frage vorab zu beantworten. Was ist eine Konturbeleuchtung? Konturbeleuchtung ist ein Synonym für LED Umrissleuchten. Diese Kategorie der LED-Beleuchtung eines Anhängers befindet sich an der Vorderseite, der Seite und am Heck des Anhängers. Wenn wir über die gesetzlichen Anforderungen an die Konturbeleuchtung an einem Anhänger sprechen, gelten die folgenden Regeln.
Konturbeleuchtung an Front und Heck des Anhängers
Bei 12V Anhängern, die breiter als 2,10 Meter sind, müssen zwei Umrissleuchten an der Vorder- und Rückseite des Anhängers angebracht sein. Wie üblich muss die Farbe der Vorderseite des Anhängers weiß und die Farbe der LED Umrissleuchten am Heck rot sein.
Konturbeleuchtung an der Seite des Anhängers
Orange/gelbe LED Umrissleuchten müssen an der Seite des Anhängers angebracht werden, wenn der Anhänger länger als sechs (6) Meter ist.
Welche Reflektoren sind an einem Anhänger vorgeschrieben?
Reflektoren dienen dazu, den Anhänger neben der Beleuchtung auch auf andere Weise besser sichtbar zu machen. Reflektoren helfen anderen Verkehrsteilnehmern auch dabei, besser zu beurteilen, wie breit und lang der Anhänger ist. Auf einer dunklen Straße ist dies unter Umständen nicht immer leicht zu erkennen. Die Anforderungen für Reflektoren gelten für jeden 12V Anhänger.
Vorgeschriebene Reflektoren an einem Anhänger:
- Zwei (2) weiße Reflektoren an der Vorderseite (nicht dreieckig). Diese Reflektoren müssen in einem Abstand von mindestens 250 mm und höchstens 900 mm vom Boden angebracht werden;
- Ein (1) orange/gelber Reflektor auf beiden Seiten des Anhängers (nicht dreieckig). Auch diese Reflektoren müssen in einem Abstand von mindestens 250 mm und höchstens 900 mm vom Boden angebracht werden. Als zusätzliche Regel für die Beleuchtung am Anhänger dürfen die Reflektoren nicht mehr als einen Meter vom Heck entfernt sein. Auch der Abstand zwischen den Reflektoren an der Seite sollte nicht mehr als drei Meter betragen.
- Zwei (2) rote Reflektoren am Heck. Die roten Reflektoren müssen in einer Höhe von mindestens 350 mm über dem Boden angebracht werden und dürfen nicht höher als 1500 mm sein. Bei der Verteilung der Reflektoren muss ein Abstand von mindestens 600 mm eingehalten werden. Bei 12V Anhängern, die schmaler als 1300mm sind, muss zwischen den beiden Reflektoren ein Mindestabstand von 400mm eingehalten werden.
Wenn Sie Ihren Anhänger noch besser sichtbar machen wollen, können Sie auch zusätzliche Reflektoren am Anhänger anbringen. Dies ist nach den Vorschriften für die Beleuchtung eines Anhängers nicht vorgeschrieben, aber durchaus möglich. Es wird jedoch dringend empfohlen, den richtigen Abstand einzuhalten. Dies wird im Allgemeinen nicht sehr streng kontrolliert, aber es ist gut, die Regeln zu befolgen. Neben Reflektoren gibt es auch reflektierendes Klebeband. Das sieht auf einem Anhänger schön aus und kann außerdem für eine noch bessere Sichtbarkeit sorgen.
Arten von Reflektoren an einem Anhänger
Reflektoren gibt es in verschiedenen Abmessungen und Formen. Die Form der Reflektoren ist wichtig, weil sie verschiedene Funktionen beinhaltet. Außerdem ist es wichtig, den richtigen Reflektor an der richtigen Stelle zu montieren. Reflektoren gibt es hauptsächlich in drei Formen, nämlich rund, rechteckig und dreieckig. Die runden und rechteckigen Reflektoren gibt es in verschiedenen Farben. Den runden Reflektor gibt es zum Beispiel in den Farben rot, orange/gelb und weiß, den rechteckigen Reflektor in orange/gelb und weiß und den obligatorischen dreieckigen Reflektor nur in der Farbe rot. Einige LED-Lampen in unserem Sortiment haben den Reflektor bereits eingebaut.
Ist Begrenzungsleuchten an einem Anhänger vorgeschrieben?
LED Begrenzungsleuchten an 12V Anhängern bis zu einer maximalen Breite von 1,6 m sind nach den Vorschriften für die Beleuchtung von Anhängern nicht vorgeschrieben. Für diese Kategorie von Anhängern ist es jedoch wichtig, die Breite des Anhängers auf eine andere Weise anzuzeigen. Dies geschieht mit den oben beschriebenen Reflektoren. Wenn ein Anhänger breiter als 1,6 m ist, sind Begrenzungsleuchten am Anhänger vorgeschrieben.
Ausnahmen für bestimmte Länder
Obwohl die allgemeinen Richtlinien in den meisten europäischen Ländern befolgt werden, kann es von Land zu Land spezifische zusätzliche Anforderungen oder Auslegungen geben. Es ist daher ratsam, immer die lokalen Gesetze und Vorschriften zu konsultieren oder die zuständigen Behörden zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug alle nationalen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Niederlande
- Zuständige Behörde: Rijksdienst voor het Wegverkeer (RDW)
- Relevante Vorschriften: Fahrzeugverordnung, Artikel 5.12.51
- Website: nl
Deutschland
- Zuständige Behörde: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Einschlägige Vorschriften: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Informationen zur Zulassung: www.kba.de
Italien
- Zuständige Behörde: Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti
- Einschlägige Vorschriften: Codice della Strada, Articolo 151
- Website: it
Frankreich
- Zuständige Behörde: Ministère de l'Intérieur
- Relevante Vorschriften: Code de la Route, Artikel R313-1
- Website: fr
Vereinigtes Königreich
- Zuständige Behörde: Driver and Vehicle Standards Agency (DVSA)
- Relevante Vorschriften:Beleuchtungsverordnung für Straßenfahrzeuge von 1989, Vorschrift 18
- Website: www.gov.uk/dvsa
Hintergrundinformationen zur Gesetzgebung
Die Europäische Wirtschaftskommission für die Vereinten Nationen (UNECE) legt die grundlegenden Normen fest, die für Fahrzeuge, einschließlich Anhänger, gelten. Dies geschieht durch die sogenannten ECE-Regelungen.
Diese Vorschriften beschreiben detailliert die obligatorischen Beleuchtungsanforderungen für Anhänger, einschließlich der Platzierung, Farbe und Funktionalität von Beleuchtung und Reflektoren.
Jedes Land stützt seine nationalen Vorschriften auf diese UNECE-Normen. Die nationalen Behörden können jedoch zusätzliche Anforderungen oder Ausnahmen für das jeweilige Land festlegen.
Beispiele für solche Stellen sind die RDW in den Niederlanden, der TÜV in Deutschland und die DVSA in Großbritannien. Diese Stellen prüfen, ob Fahrzeuge (einschließlich Anhänger) die Normen erfüllen und erteilen die Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr.
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In diesem Blog konnten Sie alles über die verschiedenen Regeln lesen, die für die Beleuchtung eines Anhängers gelten. Neben der Beleuchtung ist es auch sehr wichtig, sie richtig anzuschließen. Daher gibt es verschiedene Arten von Kabeln und Anschlüssen, die hier zum Einsatz kommen. Möchten Sie mehr über den Anschluss der Beleuchtung am Anhänger erfahren? Und über die entsprechenden Schaltbilder? Dann lesen Sie unseren anderen Artikel über Beleuchtung am Anhänger.
Haftungsausschluss:
Wir bei TRALERT® bemühen uns, die Informationen in diesem Artikel so genau und aktuell wie möglich zu halten, einschließlich der Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung. Die Gesetzgebung kann sich jedoch regelmäßig ändern, und obwohl wir uns bemühen, diese Änderungen zeitnah umzusetzen, ist es möglich, dass bestimmte Aktualisierungen oder Anpassungen noch nicht in diesen Artikel eingearbeitet wurden. Wir raten unseren Lesern daher immer, die aktuelle Gesetzgebung bei ihrer örtlichen Regierung oder Regulierungsbehörde zu überprüfen, insbesondere wenn es um Ausnahmen oder spezifische nationale Vorschriften geht. TRALERT® haftet nicht für Schäden oder Bußgelder, die sich aus veralteten oder unvollständigen Informationen in diesem Artikel ergeben.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die zuständige Behörde, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
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Autor
Lars Nuwenhof
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