Die Zulassungspflicht für Traktoren und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dieses Thema wird im Unterhaus seit Jahren diskutiert. "Wenn man mit einem schnellen E-Bike oder Roller auf der Straße fahren will, braucht man ein Kennzeichen. Aber nicht mit einem Traktor." Diese Diskussion hat zu der politischen Entscheidung geführt, ab dem 1. Januar 2021 eine Zulassungspflicht für Traktoren und landwirtschaftliche Fahrzeuge einzuführen. Bis auf wenige Ausnahmen muss jedes landwirtschaftliche Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen haben. Gleichzeitig wird die Höchstgeschwindigkeit eines Traktors von 25 auf 40 Stundenkilometer erhöht. Ein Pflichtkennzeichen sollte natürlich auch mit einer entsprechenden Beleuchtung ausgestattet sein. TRALERT® kann Ihnen helfen, die richtige LED-Beleuchtung für Ihr Nummernschild zu finden.
Landwirtschaftliche Fahrzeugzulassung gültig ab 1. Januar 2021
Die Registrierungspflicht trat somit am 1. Januar 2021 in Kraft. Was bedeutet das für die Praxis? Zunächst einmal hat das RDW ein Registrierungssystem eingerichtet. Es ist wichtig, dass Sie Ihr landwirtschaftliches Fahrzeug vor dem 31. Dezember 2021 anmelden. Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich, Ihren Traktor über die RDW-Website zu registrieren. Die Kosten für die Zulassung belaufen sich auf 18 €. Nach dem 31. Dezember 2021 muss Ihr Fahrzeug zunächst geprüft werden. Die Überprüfung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Kosten für die Inspektion betragen 200 €. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Zulassungskarte, mit der Sie der ständigen Zulassungspflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge nachkommen können. Darüber hinaus will der RDW ab dem 1. Januar 2025 alle zugelassenen Fahrzeuge mit einem Nummernschild ausstatten. Wenn Sie Ihr Nummernschild erhalten haben, müssen Sie es am Heck des landwirtschaftlichen Fahrzeugs anbringen.
Welche landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind zulassungspflichtig?
Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge, die schneller als 25 km/h fahren, ein gelbes Nummernschild tragen. Diese Zugmaschinen sind daher zulassungspflichtig. Das gelbe Nummernschild gilt jedoch nur für Traktoren, die bis 2021 bei der RDW registriert sind. Anhängende Fahrzeuge, die nicht bei der RDW registriert sind, tragen ein weißes Nummernschild. Dann dürfen sie mit bis zu 25 km/h gefahren werden.
Nummernschildpflicht in folgenden Situationen
Ein Nummernschild ist obligatorisch, wenn Ihr Fahrzeug eines der unten aufgeführten Kriterien erfüllt:
- Das landwirtschaftliche Fahrzeug fährt schneller als 25 km/h;
- Das Fahrzeug wurde nach dem 31. Dezember 2020 in Dienst gestellt;
- Für das Fahrzeug gilt eine Ausnahmegenehmigung.
Ausnahmen von der normalen Zulassungspflicht für eine Zugmaschine
In einigen Fällen gibt es jedoch Ausnahmen. Dann ist ein amtliches Kennzeichen nicht zwingend erforderlich. Dies gilt z. B. für Fahrzeuge, die nur auf Privatgrundstücken genutzt werden und nicht auf öffentlichen Straßen verkehren. Gute Beispiele sind Obstpflückzüge oder Aufsitzmäher bis zu einer maximalen Breite von 1,30 m.
Was benötige ich für die Anmeldung?
Bevor Sie Ihren Traktor oder ein anderes landwirtschaftliches Fahrzeug zulassen können, benötigen Sie bestimmte Dokumente. Ohne diese Dokumente ist es nicht möglich, Ihr Fahrzeug zuzulassen. Zunächst einmal benötigen Sie die Fahrgestellnummer. VIN steht für Fahrzeugidentifikationsnummer. Diese wird auch als PIN, Rahmennummer, Fahrgestellnummer oder Produktionsnummer bezeichnet. Diese Nummer finden Sie auf dem Bau- oder Typenschild Ihres Fahrzeugs. Neben der Fahrzeugidentifikationsnummer ist auch die Marke Ihres Fahrzeugs wichtig. Auch der Typ oder der Handelsname des Fahrzeugs ist wichtig. Das Baujahr, die Höchstgeschwindigkeit und die Fahrzeugkategorie sind ebenfalls für die Zulassung Ihres Traktors erforderlich. Schließlich ist auch die Art des Kraftstoffs, den das Fahrzeug verwendet, wichtig. Alle diese Angaben sind erforderlich, damit Ihr Fahrzeug zugelassen werden kann.
Warum ist Ihr Traktor zulassungspflichtig?
Wie bereits berichtet, gab es in der Zweiten Kammer viele Diskussionen darüber, ob eine Zulassungspflicht für Traktoren oder andere landwirtschaftliche Fahrzeuge gelten sollte oder nicht. Ende 2020 beschloss das Unterhaus schließlich, dass diese Verpflichtung eingeführt wird. Dies ist früher als erwartet. Die Absicht war immer, alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge im Jahr 2025 mit einem Kennzeichen zu versehen. Das Gesetz ist also schon einige Jahre früher in Kraft getreten. Doch was ist der Grund für die Zulassungspflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge?
Die Politiker begrüßen die Tatsache, dass endlich eine Einigung erzielt worden ist. Ihrer Meinung nach bringt sie mehrere Vorteile mit sich. Durch die Zulassungspflicht lässt sich im Falle eines Diebstahls leicht feststellen, wem der Traktor gehört. Es schafft auch mehr Klarheit, wenn es zu einem Unfall kommt. Letztlich ist sie auch für die Verkehrssicherheit wichtig. Aufgrund der Meldepflicht können Verkehrsverstöße mit einem Bußgeld geahndet werden. Wenn jemand mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug einen Verstoß begeht, wird das Bußgeld über das amtliche Kennzeichen an die richtige Adresse geschickt.
Wie viele Nummernschilder an landwirtschaftlichen Fahrzeugen?
In den Niederlanden ist die Anbringung eines Nummernschildes am Heck der Zugmaschine vorgeschrieben. Wenn Ihr Traktor also ein Nummernschild hat, ist dieses vom RDW und dem Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft genehmigt. Es ist auch möglich, mit diesem einzigen Kennzeichen durch Belgien und Deutschland zu fahren. Diese Länder haben sich bereit erklärt, landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einem niederländischen Nummernschild auf der Rückseite des Fahrzeugs zuzulassen.
Auf welchen Namen soll die Eintragung erfolgen?
Es ist wichtig zu wissen, auf welchen Namen die Eintragung erfolgen soll. Sie können die Zulassung Ihres Traktors entweder als Unternehmen oder als Privatperson beantragen. Jede Option hat ihre eigenen Konsequenzen. Im Falle einer Personengesellschaft erfolgt die Eintragung auf den Namen der Gesellschafter. Es ist noch nicht ganz klar, ob es möglich ist, den Namen der Partnerschaft als bv zu verwenden.
Beeilen Sie sich!
Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihr Fahrzeug schnell anmelden. Anfang September 2021 gab der RDW eine Pressemitteilung heraus, in der es hieß, dass nur 42 % der Fahrzeuge zugelassen werden sollen. Das bedeutet, dass im letzten Quartal des Jahres noch fast zwei Drittel der Fahrzeuge dies tun müssen. Die Registrierung ist nicht immer einfach, weshalb der RDW den Eigentümern helfen möchte. Die RDW weist jedoch darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass alle in letzter Minute anrufen. Es kann sein, dass Sie dann eine Weile warten müssen oder gar nicht mit Hilfe rechnen können. Die Wartezeiten können dazu führen, dass Ihr landwirtschaftliches Fahrzeug nicht vor dem 1. Januar ein Kennzeichen erhält. Seien Sie also schnell, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Zulassungspflicht für Traktoren? Denken Sie an Ihr landwirtschaftliches Beleuchtungsset
Die Zulassungspflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge hat auch dazu geführt, dass Ihre Beleuchtungsanlage aufgerüstet werden muss. So ist es zum Beispiel wichtig, dass Ihr Nummernschildhalter mit einer Beleuchtung ausgestattet ist. Wir nennen diese Kategorie von Beleuchtung auch LED-Kennzeichenleuchte. Wie bei anderen Fahrzeugen ist der beleuchtete Kennzeichenhalter aus einer Entfernung von 20 Metern gut sichtbar. Dies gilt zu jeder Tageszeit.
Was ist eine Nummernschildbeleuchtung?
Eine Kennzeichenleuchte ist eine Beleuchtungskategorie, die dafür sorgt, dass das Kennzeichen Ihres landwirtschaftlichen Fahrzeugs in der Dunkelheit gut lesbar ist. Diese Leuchten werden auch als Kennzeichenleuchten oder Nummernschildleuchten bezeichnet. Die Kennzeichenbeleuchtung sorgt dafür, dass Ihr Nummernschild gut lesbar ist. Die Kennzeichenleuchte ist in der Regel am Heck des Fahrzeugs angebracht.
Ist die Beleuchtung des Kennzeichens obligatorisch?
Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, ist keine Kennzeichenbeleuchtung vorgeschrieben. Wird Ihr landwirtschaftliches Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen? Dann ist Ihr Traktor zulassungspflichtig. Deshalb ist ein beleuchteter Kennzeichenhalter vorgeschrieben. Ab 2018 müssen landwirtschaftliche Fahrzeuge die Zulassungsanforderungen erfüllen. Die Nummernschildbeleuchtung ist eine dieser Anforderungen.
Wenn Sie den Kauf eines neuen landwirtschaftlichen Fahrzeugs planen, sollten Sie davon ausgehen, dass es mit einer Kennzeichenbeleuchtung ausgestattet sein muss, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.
Welche Farbe hat die Nummernschildbeleuchtung?
Das Wichtigste bei der Kennzeichenbeleuchtung ist, dass das Nummernschild Ihres landwirtschaftlichen Fahrzeugs gut lesbar ist. Das muss bei jeder Witterung der Fall sein. Daher ist es wichtig, dass das Licht so farblos wie möglich ist. Auf diese Weise wird die Farbe des Kennzeichens nicht verändert erscheinen. In einem früheren Blog über die Unterschiede zwischen LED- und Halogen-ArbeitsscheinwerfernEin Diagramm, das die verschiedenen Farben der Beleuchtung sehr gut zeigt, kann abgelesen werden. Auf diesem Bild ist deutlich zu erkennen, dass die LED-Beleuchtung am farblosesten ist. LED ist die beste Wahl, wenn es um Kennzeichenbeleuchtung geht. Außerdem darf eine Kennzeichenleuchte nicht nach hinten leuchten. Dies könnte andere Menschen behindern.
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Wie viel Watt hat die Nummernschildbeleuchtung?
LED-Kennzeichenleuchten haben eine sehr geringe Wattzahl. Die für die Nummernschildbeleuchtung verwendeten LEDs verbrauchen etwa 1 Watt. Oft sogar noch weniger. Trotz der geringen Wattzahl hat die LED-Kennzeichenbeleuchtung die gleiche Effizienz wie andere Beleuchtungsarten. Das liegt daran, dass LEDs keine Energie in Form von Wärme verlieren. Dadurch wird sichergestellt, dass auch weniger Energie für die Verbrennung benötigt wird.
Anschlussmöglichkeiten für die LED-Kennzeichenbeleuchtung
TRALERT® bietet eine breite Palette von LED-Kennzeichenleuchten an. Die Leuchten können auf verschiedene Weise angeschlossen werden. Insgesamt bietet TRALERT® vier Möglichkeiten, Ihre LED-Kennzeichenbeleuchtung anzuschließen. Es gibt vier Möglichkeiten, die Lichter anzuschließen:
- Kabelanschluss
- 0,75 mm2 DC-Anschluss
- 1,5 mm2 DC-Anschluss
- 2 PIN LED Autolamps
Was ist jetzt wichtig?
Wichtig ist jetzt, dass Sie Ihren Traktor oder ein anderes landwirtschaftliches Fahrzeug vor dem 31. Dezember 2021 bei der RDW angemeldet haben. Wenn Sie dies nach diesem Datum tun, wird dies einen großen Unterschied bei den Kosten ausmachen. Dann erhalten Sie das amtliche Kennzeichen, das an Ihrem Traktor oder anderen landwirtschaftlichen Fahrzeug angebracht werden muss, einschließlich der richtigen Beleuchtung. Dies muss auf der Rückseite Ihres Fahrzeugs geschehen. Wenn Ihr landwirtschaftliches Fahrzeug kein amtliches Kennzeichen hat, riskieren Sie ein Bußgeld von 140 Euro. Wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist, ist das Bußgeld noch höher. In diesem Fall verlieren Sie 380 Euro. Sorgen Sie also dafür, dass Sie für das neue Jahr gerüstet sind!